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Rechtsprechung
   BGH, 07.06.1956 - II ZR 52/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,450
BGH, 07.06.1956 - II ZR 52/55 (https://dejure.org/1956,450)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1956 - II ZR 52/55 (https://dejure.org/1956,450)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1956 - II ZR 52/55 (https://dejure.org/1956,450)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BB 1956, 770
  • DB 1956, 818
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.04.1954 - II ZR 279/53

    Freizeichnung für Bankauskünfte

    Auszug aus BGH, 07.06.1956 - II ZR 52/55
    Nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen greift die Freizeichnung der Bank von einer Haftung wegen unrichtiger Auskunftserteilung dann nicht durch, wenn ein verfassungsmäßig berufener Vertreter im Sinne des § 30 BGB oder ein diesem gleichzustellender Angestellter vorsätzlich unrichtige Auskunft erteilt (vgl. BGHZ 13, 198 [201]; Urt. des VI. Zivilsenats des BGH vom 5. Januar 1955 - VI ZR 227/53, MDR 55, 233 = WM 1955, 230; RG in Bank-A 1937, 85;… Baumbach-Duden, HGB, 12. Aufl. § 348 Anm. 5 C).

    Die Klausel mag, abgesehen von diesem Fall, dann, wenn die Berufung auf die Freizeichnung des ersten Halbsatzes bei nur fahrlässigem Verhalten aus besonderen Gründen versagt werden müßte (vgl. BGHZ 13, 198), den Einwand stützen, daß der Empfänger schuldhaft gehandelt habe, wenn er es unterließ, eine schriftliche Bestätigung anzufordern.

  • BGH, 05.01.1955 - VI ZR 227/53
    Auszug aus BGH, 07.06.1956 - II ZR 52/55
    Nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen greift die Freizeichnung der Bank von einer Haftung wegen unrichtiger Auskunftserteilung dann nicht durch, wenn ein verfassungsmäßig berufener Vertreter im Sinne des § 30 BGB oder ein diesem gleichzustellender Angestellter vorsätzlich unrichtige Auskunft erteilt (vgl. BGHZ 13, 198 [201]; Urt. des VI. Zivilsenats des BGH vom 5. Januar 1955 - VI ZR 227/53, MDR 55, 233 = WM 1955, 230; RG in Bank-A 1937, 85;… Baumbach-Duden, HGB, 12. Aufl. § 348 Anm. 5 C).
  • BGH, 13.03.1956 - I ZR 132/54
    Auszug aus BGH, 07.06.1956 - II ZR 52/55
    Da er als Leiter der Filiale nicht nur Anordnungsbefugnisse nach innen, sondern auch Vertretungsbefugnisse nach aussen haben mußte und gleichsam als Repräsentant des Unternehmens anzusehen ist, so bestehen keine Bedenken, ihn als leitenden Angestellten einem verfassungsmäßigen Vertreter gleichzustellen (vgl. zum Begriffe des leitenden Angestellten Urteil des I. Zivilsenats vom 16. März 1956 - I ZR 132/54, insbes, S. 13 = WM 1956, 826), und der Beklagten zu 1 die Berufung auf die Freizeichnung im Falle vorsätzlichen Verschuldens des Beklagten zu 2 bei der erteilten Auskunft zu versagen.
  • RG, 22.10.1929 - VII 147/29

    1. Haben die Banken, wenn sie sich ohne bestehende Verpflichtung zur Erteilung …

    Auszug aus BGH, 07.06.1956 - II ZR 52/55
    Das Berufungsgericht verkennt, daß bereits aus der laufenden Geschäftsbeziehung der Parteien die Vertragspflicht der Beklagten zu 1 herzuleiten ist, bei einer im Rahmen dieser Geschäftsverbindung dem Kunden erteilten Auskunft die erforderliche Sorgfalt anzuwenden und jedenfalls täuschende Angaben zu unterlassen (RGZ 126, 50 [52], RG WarnRspr 1934 Nr. 156).
  • BGH, 03.02.1970 - VI ZR 245/67

    Voraussetzungen für die Eröffnung eines Konkursverfahrens - Anforderungen an den …

    Nach anerkannter Rechtsmeinung ist ein Filialleiter, der nicht nur Anordnungsrechte nach innen, sondern auch Vertretungsbefugnisse nach außen hat und gleichsam als Repräsentant des Unternehmens anzusehen ist, einem verfassungsmäßigen Vertreter im Sinne des § 31 BGB gleichzusetzen (vgl. BGHZ 13, 198, 202 [BGH 28.04.1954 - II ZR 279/53]; BGH Urteil vom 7. Juni 1956 - II ZR 52/55 = BB 1956, 770).
  • BGH, 25.04.1974 - II ZR 161/72

    Schadensersatz infolge Erteilung einer falschen Bankauskunft - Vorliegen eines …

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, daß sich Banken nicht von der Haftung für Angestellte freizeichnen können, deren Handeln aufgrund ihrer Stellung in dem Unternehmen dem eines gesetzlichen Vertreters gleichgesetzt werden muß (BGH, Urt. v. 6.3.72 - II ZR 100/69, WM 1972, 583, 585 u. Urt. v. 7.6.56 - II ZR 52/55, WM 1956, 1056, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 322/89

    Schadensersatz für nicht beantragten Urlaub vor Eröffnung des Konkurses - …

    Die Bestimmung ist nur dann unanwendbar, wenn zwischen dem Geschädigten und dem die Auskunft Erteilenden eine dauernde oder doch auf Dauer angelegte Geschäftsverbindung besteht, aus deren Natur sich ein Vertrauensverhältnis ergibt (BGH Urteil vom 7. Juni 1956 - II ZR 52/55 - BB 1956, 770; BGH Urteil vom 2. Februar 1970 - II ZR 266/67 - WM 1970, 632).
  • BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 329/89

    Haftung des Sequesters im Konkurseröffnungsverfahren - Haftung des …

    Die Bestimmung ist nur dann unanwendbar, wenn zwischen dem Geschädigten und dem die Auskunft Erteilenden eine dauernde oder doch auf Dauer angelegte Geschäftsverbindung besteht, aus deren Natur sich ein Vertrauensverhältnis ergibt (BGH Urteil vom 7. Juni 1956 - II ZR 52/55 - BB 1956, 770; BGH Urteil vom 2. Februar 1970 - II ZR 266/67 - WM 1970, 632).
  • BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 330/89

    Haftung des Sequesters im Konkurseröffnungsverfahren - Haftung des …

    Die Bestimmung ist nur dann unanwendbar, wenn zwischen dem Geschädigten und dem die Auskunft Erteilenden eine dauernde oder doch auf Dauer angelegte Geschäftsverbindung besteht, aus deren Natur sich ein Vertrauensverhältnis ergibt (BGH Urteil vom 7. Juni 1956 - II ZR 52/55 - BB 1956, 770; BGH Urteil vom 2. Februar 1970 - II ZR 266/67 - WM 1970, 632).
  • BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 331/89

    Haftung des Sequesters im Konkurseröffnungsverfahren - Haftung des …

    Die Bestimmung ist nur dann unanwendbar, wenn zwischen dem Geschädigten und dem die Auskunft Erteilenden eine dauernde oder doch auf Dauer angelegte Geschäftsverbindung besteht, aus deren Natur sich ein Vertrauensverhältnis ergibt (BGH Urteil vom 7. Juni 1956 - II ZR 52/55 - BB 1956, 770; BGH Urteil vom 2. Februar 1970 - II ZR 266/67 - WM 1970, 632).
  • BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 328/89

    Haftung des Sequesters und des Konkursverwalters - Verhandlungen über einen …

    Die Bestimmung ist nur dann unanwendbar, wenn zwischen dem Geschädigten und dem die Auskunft Erteilenden eine dauernde oder doch auf Dauer angelegte Geschäftsverbindung besteht, aus deren Natur sich ein Vertrauensverhältnis ergibt (BGH Urteil vom 7. Juni 1956 - II ZR 52/55 - BB 1956, 770; BGH Urteil vom 2. Februar 1970 - II ZR 266/67 - WM 1970, 632).
  • BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 327/89

    Schadensersatz für nicht beantragten Urlaub vor Eröffnung des Konkurses - …

    Die Bestimmung ist nur dann unanwendbar, wenn zwischen dem Geschädigten und dem die Auskunft Erteilenden eine dauernde oder doch auf Dauer angelegte Geschäftsverbindung besteht, aus deren Natur sich ein Vertrauensverhältnis ergibt (BGH Urteil vom 7. Juni 1956 - II ZR 52/55 - BB 1956, 770; BGH Urteil vom 2. Februar 1970 - II ZR 266/67 - WM 1970, 632).
  • BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 324/89

    Schadensersatz für nicht beantragten Urlaub vor Eröffnung des Konkurses - …

    Die Bestimmung ist nur dann unanwendbar, wenn zwischen dem Geschädigten und dem die Auskunft Erteilenden eine dauernde oder doch auf Dauer angelegte Geschäftsverbindung besteht, aus deren Natur sich ein Vertrauensverhältnis ergibt (BGH Urteil vom 7. Juni 1956 - II ZR 52/55 - BB 1956, 770; BGH Urteil vom 2. Februar 1970 - II ZR 266/67 - WM 1970, 632).
  • BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 323/89

    Schadensersatz für nicht beantragten Urlaub vor Eröffnung des Konkurses - …

    Die Bestimmung ist nur dann unanwendbar, wenn zwischen dem Geschädigten und dem die Auskunft Erteilenden eine dauernde oder doch auf Dauer angelegte Geschäftsverbindung besteht, aus deren Natur sich ein Vertrauensverhältnis ergibt (BGH Urteil vom 7. Juni 1956 - II ZR 52/55 - BB 1956, 770; BGH Urteil vom 2. Februar 1970 - II ZR 266/67 - WM 1970, 632).
  • BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 332/89

    Schadensersatz für nicht beantragten Urlaub vor Eröffnung des Konkurses - …

  • BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 333/89

    Schadensersatz für nicht beantragten Urlaub vor Eröffnung des Konkurses - …

  • BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 325/89

    Schadensersatz für nicht beantragten Urlaub vor Eröffnung des Konkurses - …

  • BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 326/89

    Schadensersatz für nicht beantragten Urlaub vor Eröffnung des Konkurses - …

  • BGH, 01.12.1970 - VI ZR 118/69

    Schadenersatzpflicht - Bank - Kreditauskunft - Obligo

  • BGH, 03.12.1968 - VI ZR 213/66

    Begründetheit einer zur Aufrechnung gestellten Schadensersatzforderung aus einer …

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