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| BGH, 29.10.1952 - II ZR 63/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ...
- BGH, 23.05.1958 - VIII ZR 200/57
Verwendungsanspruch des rechtmäßigen Fremdbesitzers
Die bisher in der Rechtsprechung (RG Gruchot 57, 997; RGZ 142, 417, 422; RG SeuffArch 88 Nr. 60; aus neuerer Zeit; OLG Celle KJW 1953, 1470, 1472 1.Sp.; LG Freiburg Sparkasse 1955, 155; LG Duisburg MDR 1956, 33; LG Bonn NJW 1956, 225; OLG Köln NJW 1957, 224 und der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in dem nicht veröffentlichten Urteil vom 29. Oktober 1952 - II ZR 63/52) sowie im Schrifttum (…BGB RGRK 10. Aufl. § 994 Anm. 2; Staudinger BGB 11.Aufl. § 994 Nr. 2; Schlegelberger/Vogels BGB Vorbem. zu § § 994 bis 1003 Nr. 6; Wolff/Raiser, Sachenrecht, 10.Bearb. § 86 I 1 S. 339;… Westermann, Lehrb. des Sachenrechts 3. Aufl. § 33 I 3 b S. 161; Grasmann MDR 1953, 199, 201; Rogge NJW 1956, 225 - Anm. zu dem erwähnten Urteil des LG Bonn; Hassinger NJW 1957, 1268) ganz überwiegend vertretene Meinung nimmt im wesentlichen unter Berufung auf die in RGZ 142, 417 entwickelten Gedankengänge an, daß dem Werkunternehmer, der auf Grund eines Werkvertrages mit einem Dritten Aufwendungen auf eine Sache gemacht hat, Verwendungsansprüche gemäß § § 994, 996 BGB gegen den Eigentümer der Sache zustehen.Die Anrufung des Großen Senats für Zivilsachen gemäß § 136 Abs. 1 GVG ist nicht erforderlich, da der II. Zivilsenat, dem früher die Rechtsstreitigkeit über Ansprüche aus Werkverträgen zugewiesen waren, zu denen die Sache II ZR 63/52 gehörte, infolge der Änderung der Geschäftsverteilung mit Rechtsstreitigkeiten, in denen die hier zu entscheidende Rechtsfrage von Bedeutung sein kann, nicht mehr befaßt ist.
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