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Rechtsprechung
   BGH, 11.04.1960 - II ZR 66/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,992
BGH, 11.04.1960 - II ZR 66/58 (https://dejure.org/1960,992)
BGH, Entscheidung vom 11.04.1960 - II ZR 66/58 (https://dejure.org/1960,992)
BGH, Entscheidung vom 11. April 1960 - II ZR 66/58 (https://dejure.org/1960,992)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit bei Rechtsstreitigkeiten bezüglich des Eigentums an von den USA im Zweiten Weltkrieg beschlagnahmten Vermögenswerten - Feindvermögensgesetzgebung der USA im Zweiten Weltkrieg - Einschlägigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit weder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 32, 173
  • NJW 1960, 1297
  • MDR 1960, 569
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.04.1958 - VIII ZR 198/57

    Lastenausgleichsprätendentenstreit

    Auszug aus BGH, 11.04.1960 - II ZR 66/58
    Der Rechtsweg könnte daher nur ausgeschlossen sein, wenn eine gesetzliche Regelung dies angeordnet hätte; dies ist jedoch nicht der Fall (vgl. BGHZ 27, 190 ff).

    Der Bundesgerichtshof hat sich dieser Rechtsprechung des Reichsgerichts angeschlossen (BGHZ 27, 190 ff, 195) [BGH 29.04.1958 - VIII ZR 198/57] und das Feststellungsinteresse in einem Lastenausgleichs-Prätendentenstreit nur deshalb bejaht, weil das Ausgleichsamt der dortigen Klägerin ausdrücklich nahegelegt hatte, sie möge die Frage, wem die zerstörten Gegenstände früher gehört hätten, im ordentlichen Rechtswege klären lassen.

  • BGH, 02.03.1970 - II ZR 63/68

    Ansprüche gegen den Versicherer eines Frachtschiffes - Voraussetzungen für das …

    Auszug aus BGH, 11.04.1960 - II ZR 66/58
    Es heißt dort in Verbindung mit der in diesem Rechtsstreit abschriftlich überreichten Berufungsbegründung in der Parallelsache de Wagenknecht/Stinnes (II ZR 63/68) "daß unstreitig sämtliche im Streit befindliche Vermögenswerte zur Zeit auf Grund der Feindgesetzgebung im Eigentum des amerikanischen Staates stünden und daher Gegenstand dieses Rechtsstreits nur die Frage sein könne, welche von den beiden Parteien materielle Ansprüche erheben könnte, wenn die Beschlagnahme nicht erfolgt wäre".

    In der Parallelsache de Wagenknecht/Stinnes (II ZR 63/68), auf die die Parteien sich bezogen haben, hat die beklagende Partei das Feststellungsinteresse weiterhin auf einen Schadensersatzanspruch gestützt, der ihr gegen die Beklagte zustehe.

  • LG Essen, 12.04.2024 - 2 O 447/22

    Schiedsspruch, Vollstreckbarkeit, Unionsrecht

    In diesen Fällen fehlt das erforderliche Feststellungsinteresse (vgl. MüKoZPO/Becker-Eberhard, 6. Aufl. 2020, ZPO § 256 Rn. 49 unter Hinweis auf BGHZ 32, 173 (177) = NJW 1960, 1297; BGH MDR 1982, 828).
  • BGH, 11.03.1982 - III ZR 171/80

    Bejahung eines Feststellungsinteresses - Anerkennung eines deutschen Urteils aus …

    Das rechtliche Interesse an alsbaldiger Feststellung (§ 256 Abs. 1 ZPO) fehlt, wenn der Feststellungskläger das erstrebte Urteil in einem ausländischen Rechtsstreit verwenden will, dort aber mit einer Anerkennung der inländischen Entscheidung nicht gerechnet werden kann (Fortführung von BGHZ 32, 173).

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 32, 173, 177, 178; RGZ 121, 154, 158 m. Nachw.) ist anerkannt, daß ein Feststellungsinteresse bejaht werden kann, wenn zu erwarten ist, daß das Feststellungsurteil eine gesicherte Grundlage für die Anerkennung eines vor anderen - auch ausländischen - Behörden zu verfolgenden Anspruchs abgeben wird.

  • BGH, 17.11.1986 - II ZR 47/86

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung - Erwerb kriegsbedingt beschlagnahmter …

    Eine Klage ist dagegen nicht ausgeschlossen, wenn die Zuwendungen lediglich den Zweck gehabt haben, die Beschlagnahme aufzuheben und den früheren Rechtszustand wiederherzustellen oder aber den früheren Berechtigten für die ihm durch die Beschlagnahme endgültig entzogenen Vermögenswerte zu entschädigen (Senatsurteil in BGHZ 32, 173, 176;… BGH, Urt. v. 7. November 1963 aaO;… Urt. v. 20. März 1969 aaO).

    Hätte Interhandel den in der USA geführten Prozeß gewonnen und die Freigabe der GAF-Aktien oder - nach deren von der US-Regierung im Jahre 1962 beabsichtigten Verkauf - die Auszahlung des Erlöses erreicht, so unterläge es keinem Zweifel, daß die deutsche Gerichtsbarkeit für die vorliegende Klage nicht durch Teil 6 Art. 3 Abs. 3 ÜV ausgeschlossen wäre (vgl. BGHZ 32, 173, 176).

  • OLG München, 22.11.2001 - 29 U 2390/01

    Feststellungsklage; Feststellungsinteresse; Inanspruchnahme in den USA; …

    Das Feststellungsinteresse ist - auch unter dem Gesichtspunkt, dass das erstrebte Urteil nicht geeignet ist, infolge seiner Rechtskraftwirkung die bestehende Unsicherheit zu beseitigen - zu verneinen, wenn nicht zu erwarten ist, dass das Feststellungsurteil eine gesicherte Grundlage der Anerkennung des vor anderen Behörden zu verfolgenden Anspruchs schaffen werde (BGHZ 32, 173/177).
  • BGH, 07.11.1963 - VII ZR 188/61
    Das wäre nicht der Fall, wenn die Zuwendungen lediglich den Zweck gehabt hätten, die Beschlagnahme aufzuheben und den früheren Rechtszustand wiederherzustellen (BGHZ 32, 173, 176) oder aber den früheren Berechtigten für die ihm durch die Beschlagnahme endgültig entzogenen Vermögenswerte zu entschädigen.
  • BGH, 28.06.1961 - IV ZR 31/61

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat wiederholt auf die Bedeutung dieser Vorschrift hingewiesen und dabei insbesondere ihre Tragweite für Klagen aus § 48 EheG erörtert (LM Nr. 3 und 4 zu § 48 Abs. 1 EheG; Nr. 6, 8 und 10 zu § 616 ZPO; BGHZ 8, 118 ff; 29, 378 ff [BGH 14.01.1959 - V ZR 82/57]; 32, 179 ff [BGH 11.04.1960 - II ZR 66/58] dazu Anmerkung in LM Nr. 11 zu § 616 ZPO).
  • OLG Hamm, 15.01.1980 - 1 WF 580/79
    Hierfür ist als ausreichend angesehen worden, daß der Kläger sich eine gesicherte Grundlage für die Anerkennung eines vor einer Behörde zu verfolgenden Anspruchs verschaffen will (vgl. BGHZ 27, 195; BGH NJW 1960, 1297).
  • BGH, 20.03.1969 - VII ZR 140/67

    Frage der deutschen Gerichtbarkeit auf Grund von Vorschriften des …

    Nur in einem solchen Falle würde aber der Ausschluß der deutschen Gerichtsbarkeit entfallen (BGHZ 32, 173, 176) [BGH 11.04.1960 - II ZR 66/58], wie bereits im ersten Revisionsurteil ausgeführt ist.
  • BGH, 02.06.1966 - II ZR 264/63

    Erwerb von Rechten aus Pfandbriefen und Zertifikaten - Umwandlung von …

    Das AHKG Nr. 63 ist im Überleitungsvertrag vom 26. Mai 1952 aufrechterhalten worden (BGHZ 32, 173, 176) [BGH 11.04.1960 - II ZR 66/58].
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