Rechtsprechung
| BGH, 09.11.1978 - II ZR 69/77 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abschluss eines Werkvertrages durch schlüssiges Verhalten - Abschluss eines Werkvertrages im Namen einer nicht gegründeten KG - Verweigerung der Genehmigung eines von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht vorgenommenen Geschäftes durch den Vertretenen - Die persönliche ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.06.1977 - II ZR 232/75
Haftung des (zukünftigen) Kommanditisten vor Eintragung der KG bei nicht …
Auszug aus BGH, 09.11.1978 - II ZR 69/77
Da die GmbH in diesem Zeitpunkt bereits in das Handelsregister eingetragen war, scheidet eine Haftung des Beklagten nach § 11 Abs. 2 GmbHG von vornherein aus; die Frage, ob eine solche Haftung überhaupt in Betracht kommt, wenn der Vertrag mit einer erst noch zu errichtenden Kommanditgesellschaft abgeschlossen werden soll, als deren persönlich haftende Gesellschafterin die GmbH vorgesehen ist (vgl. BGHZ 69, 95, 102 ff; 70, 132, 138 ff), kann daher auch in diesem Fall offenbleiben.Sie war aber bereits eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die der Beklagte als Geschäftsführer der GmbH - der vertretungsberechtigten Gesellschafterin - schon wirksam verpflichten konnte, und das mit der Folge, daß mit der Eintragung im Handelsregister und der dadurch eintretenden Änderung der Rechtsform ohne weiteres die Kommanditgesellschaft aus dem Werkvertrag mit den Klägern berechtigt und verpflichtet wurde (BGHZ 69, 95, 101).
Denn diese Haftung würde sich ebenfalls auf die Kommanditeinlage beschränken, wenn der Beklagte für die in Entstehung begriffene GmbH & Co. KG gehandelt hat (BGHZ 69, 95, 100).
- BGH, 19.12.1977 - II ZR 202/76
Betrieb einer Gaststätte als Grundhandelsgewerbe
Auszug aus BGH, 09.11.1978 - II ZR 69/77
Da die GmbH in diesem Zeitpunkt bereits in das Handelsregister eingetragen war, scheidet eine Haftung des Beklagten nach § 11 Abs. 2 GmbHG von vornherein aus; die Frage, ob eine solche Haftung überhaupt in Betracht kommt, wenn der Vertrag mit einer erst noch zu errichtenden Kommanditgesellschaft abgeschlossen werden soll, als deren persönlich haftende Gesellschafterin die GmbH vorgesehen ist (vgl. BGHZ 69, 95, 102 ff; 70, 132, 138 ff), kann daher auch in diesem Fall offenbleiben. - BGH, 27.01.1975 - III ZR 117/72
Stellvertregung - Vertreter ohne Vertretungsmacht - Beweislast - Konkludentes …
Auszug aus BGH, 09.11.1978 - II ZR 69/77
Es bedarf hiernach einer erneuten tatrichterlichen Würdigung im Hinblick auf § 164 Abs. 2 BGB, wobei verbleibende Zweifel zu Lasten des Beklagten gehen würden (BGH, Urt. v. 27.1. 75 - III ZR 117/72, NJW 1975, 775).
- BGH, 17.03.1980 - II ZR 11/79
Haftung vor und nach Eintragung einer GmbH & Co. KG
Zwar gehen nach der von der Revision angeführten Rechtsprechung Zweifel darüber, ob jemand ein Vertragsangebot im eigenen oder fremden Namen angenommen hat, zu dessen Lasten (Urt. d. Sen. v. 9.11.78 - II ZR 69/77, WM 1979, 146 zu 5;… BGH, Urt. v. 27.1. 75 - III ZR 117/72, LM BGB § 164 Nr. 37).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".