Rechtsprechung
| BGH, 01.04.1974 - II ZR 74/73 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vorliegen der deutschen internationalen Zuständigkeit - Anforderungen an die rügelose Einlassung des Beklagten zur Hauptsache - Voraussetzungen für die Beurteilung eines Rechtsverhältnisses nach deutschem Recht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Stillschweigende nachträgliche Rechtswahl im Prozess
Papierfundstellen
- DB 1974, 1430
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65
Internationale Zuständigkeit
Auszug aus BGH, 01.04.1974 - II ZR 74/73
In Rechtsstreitigkeiten über Vermögens rechtliche Ansprüche kann die Revision auch darauf gestützt werden, daß das Gericht mit Unrecht seine internationale Zuständigkeit angenommen hat (BGHZ 44, 46). - BGH, 30.11.1972 - II ZR 70/71
Gutglaubenserwerb bei unvollständigem "Blankoreitwechsel"
Auszug aus BGH, 01.04.1974 - II ZR 74/73
Der Zeichner der Annahmeerklärung auf der Wechselurkunde hat lediglich den Schein eines Wechselblanketts im Sinne von Art. 10 WG und den bloßen Eindruck erweckt, die fehlenden Bestandteile seien noch mit der Ermächtigung des Zeichners zu ergänzen, um einen gültigen Wechsel zu schaffen (BGH, Urt. v. 30.11.72 - II ZR 10/71, LM WG Art. 10 Nr. 7 = NJW 1973, 282 m. Anm. v. Wartens). - BGH, 30.01.1969 - X ZR 19/66
Auszug aus BGH, 01.04.1974 - II ZR 74/73
Diese Vermutung gilt auch für die Begründung der internationalen Zuständigkeit (vgl. BGH Urt. v. 30.1.69 - X ZR 19/66, LM ZPO § 38 Nr. 8).
- BGH, 20.04.1970 - II ZR 20/69
Blankowechsel - gutgläubiger Erwerb
Auszug aus BGH, 01.04.1974 - II ZR 74/73
Dies hat der Senat für den Schutz des Blanketterwerbers nach Art. 10 WG in BGHZ 54, 1 und für den unvollständigen Wechsel, der ohne gültigen Begebungsvertrag und ohne wirksame Ausfüllungsermächtigung in Verkehr gegeben ist, im Urteil vom 30. November 1972 (…a.a.O.) ausgesprochen. - BGH, 07.03.1962 - VIII ZR 9/61
Nachträgliche Rechtswahl
Auszug aus BGH, 01.04.1974 - II ZR 74/73
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann darin, daß beide Parteien in einem Rechtsstreit nur Vorschriften des deutschen Rechts angeführt und erörtert und sich auch nicht dagegen gewandt haben, daß das Landgericht nach deutschem Recht entschieden hatte, ein entscheidender Anhaltspunkt für die Annahme liegen, die Anwendung deutschen Rechts entspreche dem mutmaßlichen Willen der Parteien (vgl. Urt. v. 17.3. 62 - VIII ZR 9/61, LM BGBGB [Deutsches intern. Privatrecht] Art. 7 ff Nr. 17). - RG, 27.10.1931 - II 178/31
1. Kann der Vertreter mit Wirkung für den Vertretenen auch ein Scheingeschäft mit …
Auszug aus BGH, 01.04.1974 - II ZR 74/73
Auch bei einem Blankowechsel entsteht die Wechsel Verpflichtung bei späterer Ausfüllung aufgrund eines Begebungsvertrages (RGZ 134, 33). - BGH, 29.09.1960 - II ZR 231/59
Voraussetzungen des Vorliegens einer groben Fahrlässigkeit beim Erwerb von …
Auszug aus BGH, 01.04.1974 - II ZR 74/73
Der Senat hat im Urteil vom 29. September 1960 - II ZR 231/59, LM WG Art. 10 Nr. 3 ausgesprochen, Anlaß zu Erkundigungen könne z.B. dann bestehen, wenn die Wechselsumme für die Verhältnisse des Schuldners außergewöhnlich hoch sei.
- BGH, 28.01.1992 - XI ZR 149/91
Scheckrechtliche Verpflichtung einer Gesellschaft bei Ausstellung eines auf das …
Das Berufungsgericht hat allerdings ohne Rechtsfehler deutsches Recht angewendet, da die Parteien dieses übereinstimmend ihren Ausführungen zugrunde gelegt und damit eine Vereinbarung hinsichtlich der Rechtsanwendung getroffen haben (vgl. BGH, Urteile vom 1. April 1974 - II ZR 74/73 = NJW 1974, 558 und vom 12. Dezember 1990 - VIII ZR 332/89 = NJW 1991, 1292, 1293 m.w.Nachw.). - BGH, 11.03.1976 - II ZR 116/74 Damit ist von einer Vereinbarung der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte, gegen die aus Rechtsgründen nichts einzuwenden ist (vgl. zuletzt SenUrt. v. 1" 4« 74 - II ZR 74/73, WM 1974, 558), und der Anwendung deutschen Rechts auf die im Streit befindlichen Rechtsbeziehungen durch die Parteien auszugehen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".