Rechtsprechung
| BGH, 27.02.1952 - II ZR 75/51 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- VersR 1952, 180
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- RG, 01.03.1912 - III 231/11
Ärztliche Pflichten; Beweislast
Auszug aus BGH, 27.02.1952 - II ZR 75/51
Dieser Satz ist jedoch in der Rechtsprechung des Reichsgerichts gerade für den Fall eines durch einen Arzt vorgenommenen körperlichen Eingriffs, in der Regel nicht für anwendbar erklärt worden (vgl. RGZ 78, 432; 128, 123, JW 1933, 1389; JW 37, 2592). - RG, 17.05.1943 - III 81/42
Unter welchen Voraussetzungen liegt es dem Arzt ob, sich wegen Mißlingens einer …
Auszug aus BGH, 27.02.1952 - II ZR 75/51
Dieser Grundsatz findet auch hier Anwendung, da für das Vorliegen eines besonders gelagerten Ausnahmetatbestandes der in RGZ 171, 168 ff bezeichneten Art hier kein Anhalt besteht.
- BGH, 21.12.1955 - VI ZR 127/55
Rechtsmittel
Allerdings geht es nicht an, den Arzt schon deshalb haften zu lassen, weil seine Behandlung mit einem Mißerfolg endet (BGH vom 27. Februar 1952 - II ZR 75/51 - VersR 1952, 180). - BGH, 11.06.1965 - VI ZR 64/64
Anspruch auf Schadensersatz wegen eines schuldhaft begangenen Kunstfehlers …
Der Schluß, daß der Arzt beim Wißlingen eines Eingriffs trotz einwandfreier sachlicher Voraussetzungen "irgend etwas" falsch gemacht haben müsse, und zwar schuldhaft, läßt sich bei den komplizierten biologischen und physiologischen Abläufen im menschlichen Körper nicht rechtfertigen (so schon RG HRR 1937, 1301; ferner RGZ 78, 432, 435; BGH Urteil vom 27. Februar 1952 - II ZR 75/51 = VersR 52, 180). - BGH, 04.10.1957 - VI ZR 235/56 Wenn in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beim Zurückbleiben von Fremdkörpern in Operationswunden die Regeln des prima facie-Beweises zu Lasten des operierenden Arztes angewandt sind, so hat es sich nicht um Tupfer, sondern um größere Gegenstände gehandelt (Bauchtuch: Urteil des II. Zivilsenats vom 27. Februar 1952 - II ZR 75/51 = VersR 1952, 180; 16 cm lange Arterienklemme: Urteil des VI. Zivilsenats vom 29. Juni 1953 - VI ZR 88/52 = LM Nr. 15 zu § 286 (C) ZPO = VersR 1953, 338; vgl. ferner BGHZ 4, 138, 144, - handgroße Klemme -).
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