Rechtsprechung
| BGH, 29.10.1959 - II ZR 8/58 |
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Kurzfassungen/Presse
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BGB § 202 Abs. 1, § 203 Abs. 2
Voraussetzungen der Verjährungshemmung wegen höhrerer Gewalt
Papierfundstellen
- NJW 1960, 283
- MDR 1960, 28
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.05.1955 - VI ZR 37/54
Hemmung der Verjährung bei Unvermögen zur Aufbringung der Prozeßkosten
Auszug aus BGH, 29.10.1959 - II ZR 8/58
Unter diesen Umständen kann keine Rede davon sein, daß die Beklagte den Gemeinschuldner absichtlich oder unabsichtlich veranlaßt hat, von rechtzeitiger Klageerhebung abzusehen (vgl. BGHZ 9, 1, 5 [BGH 03.02.1953 - I ZR 61/52]; 17, 199, 202) [BGH 04.05.1955 - VI ZR 37/54].Dabei hat der Berechtigte ein Verschulden seines Anwalts als in seinem Bereich liegend sich zurechnen zu lassen (BGHZ 17, 199, 205 ff) [BGH 04.05.1955 - VI ZR 37/54].
- BGH, 29.10.1952 - II ZR 293/51
Tarifgebundenheit bei Güterfernverkehr
Auszug aus BGH, 29.10.1959 - II ZR 8/58
Der etwaige Frachtnachzahlungsanspruch des Unternehmers verjähre daher, wie im angefochtenen Urteil unter Berufung auf die Entscheidung des erkennenden Senats BGHZ 8, 66, 71 [BGH 29.10.1952 - II ZR 293/51] (vgl. auch BGH VersR 1957, 527) ausgeführt wird, gemäß § 40 KVO in einem Jahr.Erst durch das Urteil des erkennenden Senats vom 29. Oktober 1952 (BGHZ 8, 66, 71 [BGH 29.10.1952 - II ZR 293/51]; NJW (Heft 8 vom 20. Februar) 1953 S. 301) ist die Frage höchst richterlich dahin entschieden worden, daß für die Nachforderungsansprüche die einjährige Verjährungsfrist des § 40 KVO gilt.
- BGH, 22.01.1954 - I ZR 34/53
Abtretung eines Befreiungsanspruchs
Auszug aus BGH, 29.10.1959 - II ZR 8/58
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 12, 136, 139) [BGH 22.01.1954 - I ZR 34/53] geht das Berufungsgericht davon aus, daß sich der Gemeinschuldner als Güterfernverkehrsunternehmer und die Beklagte als Speditionsfirma stillschweigend dem Reichskraftwagentarif und der Kraftverkehrsordnung (KVO) unterworfen haben.
- BGH, 03.02.1953 - I ZR 61/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.10.1959 - II ZR 8/58
Unter diesen Umständen kann keine Rede davon sein, daß die Beklagte den Gemeinschuldner absichtlich oder unabsichtlich veranlaßt hat, von rechtzeitiger Klageerhebung abzusehen (vgl. BGHZ 9, 1, 5 [BGH 03.02.1953 - I ZR 61/52]; 17, 199, 202) [BGH 04.05.1955 - VI ZR 37/54]. - RG, 30.03.1939 - IV 234/38
1. Wird der Beginn der Frist für die Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes …
Auszug aus BGH, 29.10.1959 - II ZR 8/58
Beruht jedoch der Rechtsirrtum auf einem unabwendbaren Zufall, z.B. einer unrichtigen amtlichen Sachbehandlung, so wird die Verjährung gehemmt (RG JW 1927, 1195; RGZ 160, 92). - RG, 09.12.1929 - VI 172/29
Wann endet die Hemmung der Verjährung von Ansprüchen aus einem …
Auszug aus BGH, 29.10.1959 - II ZR 8/58
Die Zweifelhaftigkeit einer Rechtsfrage kann an sich die Hemmung der Verjährung nicht herbeiführen (RGZ 126, 294; 299); dies auch dann nicht, wenn die Zweifelhaftigkeit die Dauer der Verjährungsfrist betrifft.
- BGH, 22.04.1982 - VII ZR 191/81
Zulässigkeit des Verzichts auf die Erhebung der Verjährungseinrede nach …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 02.12.1976 - VII ZR 88/75
Verjährung des Honoraranspruches des Architekten
Auch jetzt braucht der Senat deshalb nicht zu prüfen, ob dem bereits in BGHZ 60, 98, 101 erwähnten und von der Revision zur Begründung ihrer Ansicht herangezogenen Urteil BGH NJW 1960, 283 (dazu schon dort kritisch Danckelmann) zu folgen ist. - BGH, 21.12.1972 - VII ZR 237/71
Ergänzung: Verjährung des Anspruches des Architekten auf sein Honorar
Die Revision meint allerdings, unter Berufung auf BGH NJW 1960, 283 [BGH 29.10.1959 - II ZR 8/58], die Verjährung sei hier wegen höherer Gewalt gemäß § 203 Abs. 2 BGB gehemmt gewesen, weil die Klägerin auf Grund der früheren Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 45, 223) darauf habe vertrauen dürfen, ihr Honoraranspruch verjähre erst in 30 Jahren.Es kann dahinstehen, ob der Senat der in BGH NJW 1960, 283 [BGH 29.10.1959 - II ZR 8/58] vertretenen Auffassung beitreten könnte.
Auch in jenen Fällen war, und zwar ebenfalls unter Berufung auf BGH NJW 1960, 283 [BGH 29.10.1959 - II ZR 8/58], eine Hemmung der Verjährung geltend gemacht worden.
- BGH, 28.04.1995 - LwZR 9/94
Verjährung eines nach dem Recht der DDR zu beurteilenden Schadensersatzanspruchs
Ausnahmen sind jedoch nicht nur in den Fällen angenommen worden, in denen ein Fehlverhalten von Behörden oder Gerichten den Rechtsirrtum hervorgerufen oder verstärkt hat, sondern auch dort, wo die Verhinderung in der Rechtsverfolgung auf Ereignissen beruhte, die selbst durch die äußerste billigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht vermieden werden konnten (…BGH, Urt. v. 6. Juli 1994, XII ZR 136/93, NJW 1994, 2752 m.w.N.), namentlich wenn die Rechtsunkenntnis oder der Rechtsirrtum bei aller vernünftigerweise zumutbaren Sorgfalt nicht zu vermeiden war (BGH, Urt. v. 29. Oktober 1959, II ZR 8/58, LM Nr. 5 zu BGB § 203;… MünchKomm-BGB/von Feldmann, 3. Aufl., § 203 Rdn. 8). - BGH, 13.10.1960 - II ZR 75/59
Übergang einer Forderung auf Grund des Erlasses eines Überleitungsbescheides bei …
Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß auf die Verjährung von Nachforderungen des tariflichen Entgelts § 40 KVO anwendbar ist und daß die Verjährungsfrist für derartige Ansprüche nach § 40 Abs. 1 Satz 3 KVO ein Jahr beträgt, unterliegt keinen rechtlichen Bedenken und wird auch von keiner der Parteien angegriffen (vgl. dazu die Entscheidungen des Senats BGHZ 8, 66, 71 [BGH 29.10.1952 - II ZR 293/51]; VersR 1957, 503; NJW 1960, 283 [BGH 29.10.1959 - II ZR 8/58]; MDR 1960, 566).Zum mindesten muß der Verzichtende das Bewußtsein haben, daß die Verjährung möglicherweise vollendet ist (…Enneccerus-Nipperdey a.a.O.; Urt. des Senats vom 29. Oktober 1959 - II ZR 8/58 -, insoweit NJW 1960, 283 [BGH 29.10.1959 - II ZR 8/58] nicht abgedruckt).
- BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 1a Z 26/88
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; Maßgeblichkeit des hypothetischen …
In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, daß auch eine unrichtige amtliche Sachbehandlung, auf die der Berechtigte vertrauen darf, als höhere Gewalt im Sinn des § 203 BGB gegenüber einer rechtzeitigen Rechtsverfolgung wirken kann (BGH NJW 1960, 283 [BGH 29.10.1959 - II ZR 8/58] [falsche Entscheidung zur Dauer der Verjährungsfrist]; BayObLGZ 1960, 490/497 [unrichtige Belehrung über ein Testamentsanfechtungsrecht];… MünchKomm/von Feldmann BGB 2. Aufl. Rn. 5, Staudinger/Dilcher BGB 12. Aufl. Rn. 10 m.w.Nachw., Palandt/Heinrichs Anm. 3 b aa, bb, jeweils zu § 203 BGB ). - BGH, 02.05.1963 - VII ZR 233/61 Das greifen die Kläger an unter Berufung auf die Entscheidung BGH LM Nr. 5 zu § 203 BGB = NJW 1960, 283 Nr. 1.
- BGH, 21.01.1960 - VIII ZR 33/59
Rechtsmittel
Ein solcher Verzicht könnte nur dann in Frage kommen, wenn die Beklagte gewußt hätte, daß die Verjährung bereits abgelaufen war (RGZ 78, 130, 132) oder wenn sie jedenfalls damit gerechnet hätte (BGH Urteil vom 29. Oktober 1959 - II ZR 8/58 - S. 10). - BGH, 21.10.1966 - Ib ZR 86/64
Verstoß eines vereinbarten Frachtsatzes gegen den Tarif - Anwendbarkeit des …
Die Revision beruft sich für ihre gegenteilige Ansicht vergeblich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Oktober 1959 (BGH LM BGB § 203 Nr. 5 = NJW 1960, 283 [BGH 29.10.1959 - II ZR 8/58] m.abl.Anm. von Danckelmann); dort hatte sich der Anwalt auf das Urteil eines Oberlandesgerichts verlassen, wonach die Vorschrift des § 40 KVO weggefallen und statt dessen § 196 Abs. 1 Nr. 3 BGB anzuwenden sei.
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