Rechtsprechung
| BGH, 25.05.1964 - II ZR 87/62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1964, 1787
- MDR 1964, 739
- DB 1964, 1023
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 24.10.1968 - II ZR 214/66
Anfechtung eines Prozeßvergleichs wegen Willensmängeln des Prozeßbevollmächtigten
Für die Beurteilung der Frage, ob der eine Vertragspartner den anderen gemäß § 138 Abs. 1 oder 2 BGB sittenwidrig übervorteilt hat, kommt es aber bei einem Vergleich regelmäßig nicht auf eine Gegenüberstellung der Vergleichspflichten und der wahren Ausgangslage, sondern darauf an, wie die Parteien die Sach- und Rechtslage bei Abschluß des Vergleichs eingeschätzt haben und in welchem Ausmaß sie davon abgewichen sind und zur Bereinigung des Streitfalls gegenseitig nachgegeben haben (BGH, NJW 64, 1787/88). - OLG Nürnberg, 09.08.2017 - 7 UF 1276/16
Zur Erfolglosigkeit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines …
Zunächst kommt es für die Beurteilung der Frage, ob ein Prozessvergleich gemäß § 138 Abs. 1 und 2 BGB sittenwidrig ist, regelmäßig nicht auf eine Gegenüberstellung der Vertragspflichten und der materiellen Lage, sondern darauf an, wie die Parteien die Sach- und Rechtslage bei Abschluss des Vergleichs eingeschätzt haben und in welchem Ausmaß sie davon abgewichen sind und zur Bereinigung des Streitfalls gegenseitig nachgegeben haben (vgl. BGH NJW 1964, 1787). - BGH, 02.07.1999 - V ZR 135/98
Wirksamkeit einer vertraglichen Vereinbarung über die Bebauung eines angrenzenden …
Zur Feststellung der Sittenwidrigkeit in einem Vergleich getroffener Regelungen ist jedoch nicht das Verhältnis des Wertes der beiderseits übernommenen Verpflichtungen, sondern das beiderseitige Nachgeben gegeneinander abzuwägen (BGH, Urt. v. 25. Mai 1964, II ZR 87/62, NJW 1964, 1787).
- OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 23 U 67/10
Wann ist Vergleich über Mängelbeseitigung sittenwidrig?
Soweit es in Vergleich oder vergleichsähnlichen Vereinbarungen auf ein auffälliges Missverhältnis i.S.v. § 138 Abs. 2 BGB ankommt, ist nicht auf die beiderseits übernommenen Leistungspflichten, sondern auf das Maß des beiderseitigen Nachgebens abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 02.07.1999, V ZR 135/98, NJW 1999, 3113; BGH, Urteil vom 25.05.1964, II ZR 87/62, LM Nr. 23 zu § 799 BGB;… Palandt-Sprau, a.a.O., § 779, Rn 22 mwN). - BAG, 11.09.1984 - 3 AZR 184/82
Außergerichtlicher Vergleich - Straftat - Schadensersatz - Sittenwidrigkeit
Entscheidend ist vielmehr, wie die Parteien die Sach- und Rechtslage bei Abschluß des Vergleichs eingeschätzt haben und in welchem Ausmaß sie davon abgewichen sind und zur Bereinigung des Streitfalls gegenseitig nachgegeben haben (vgl. BGH,NJW 1964, 1787, 1788; 1969, 925). - KG der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche, 09.03.2005 - KG-NELG 4/03
Versetzung in den Wartestand, Prozessvergleich
Dagegen ist weder eine wirtschaftliche noch rechtliche Gleichwertigkeit des beiderseitigen Nachgebens erforderlich (…in diesem Sinne: Erman/Terlau, a. a. O. Rn. 16;… Habersack, a. a. O. Rn. 26; BGH, Urt. v. 25.5. 1964, NJW 1964, S. 1787, 1787).Im Übrigen ist vorliegend auch kein Anhalt für die Sittenwidrigkeit des Prozessvergleichs i. S. v. § 138 BGB (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 25.5. 1964 a. a. O.) gegeben: Wie das Gericht in der damaligen Verhandlung näher ausgeführt hatte, waren die Erfolgsaussichten der Anfechtungsklage gegen die Versetzung in den Wartestand nach Einschätzung des Gerichts als äußerst gering anzusehen.
- BGH, 11.12.1980 - III ZR 38/79
Abfindungsvertrag mit einer "Bürgerinitiative"
Entscheidend ist vielmehr, wie die Parteien die Sach- und Rechtslage bei Abschluß des Vergleichs eingeschätzt haben und in welchem Ausmaß sie davon abgewichen sind, sie also zur Bereinigung des Streitfalles gegenseitig nachgegeben haben (BGH Urt. v. 25. Mai 1964 - II ZR 87/62 = NJW 1964, 1787, 1788; BGHZ 51, 141, 143). - BGH, 27.05.1986 - III ZR 128/85
Fristlose Kreditkündigung und sofortige Zwangsvollstreckung als schuldhafte …
Stellt man diesem Nachgeben der Beklagten den von der K.-Gruppe zu erbringenden Forderungsverzicht gegenüber (zur Ermittlung des Mißverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung beim Vergleich vgl. RGZ 156, 265, 267; BGH Urteil vom 25. Mai 1964 - II ZR 87/62 = NJW 1964, 1787;… Staudinger/Marburger 12. Aufl. § 779 BGB Rn. 70;… MünchKomm/Pecher 2. Aufl. § 779 BGB Rn. 35), so kann bei der Bewertung nicht einseitig auf die Anspruchsvorstellungen K.'s und der Klägerin abgestellt werden; zu berücksichtigen ist vielmehr, daß einer Durchsetzung dieser Ansprüche - damals wie heute - erhebliche Schwierigkeiten entgegenstanden und -stehen. - OLG München, 02.12.2020 - 28 U 2756/20
Zwangslage ausgenutzt: Vergleich nichtig!
Auch wenn man die Vereinbarung vom 13.8.2013 mit der Berufungsführerin als Vergleich i.S. § 779 Abs. 1 BGB qualifizierte und die vom BGH für die Prüfung der Sittenwidrigkeit eines Vergleichs entwickelten Grundsätze (BGH, Urteil vom 2.7.1999, Az. V ZR 135/98; Urteil vom 24.10.1968, Az.: II ZR 214/66; Urteil vom 25.5.1964, Az.: II ZR 87/62) anwenden würde, änderte sich im Ergebnis mit der Folge der Annahme der Sittenwidrigkeit der Vereinbarung nichts.
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