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   BGH, 05.11.2001 - II ZR 97/00   

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https://dejure.org/2001,7487
BGH, 05.11.2001 - II ZR 97/00 (https://dejure.org/2001,7487)
BGH, Entscheidung vom 05.11.2001 - II ZR 97/00 (https://dejure.org/2001,7487)
BGH, Entscheidung vom 05. November 2001 - II ZR 97/00 (https://dejure.org/2001,7487)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.10.1997 - II ZR 249/96

    BGB -Gesellschaft als Gesellschafterin einer anderen Gesellschaft; …

    Auszug aus BGH, 05.11.2001 - II ZR 97/00
    Auf die Revision des Klägers zu 2 hat der Senat die Entscheidung des Berufungsgerichts durch Urteil vom 2. Oktober 1997 (II ZR 249/96, WM 1997, 2220) aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 04.02.1997 - XI ZR 160/96

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 05.11.2001 - II ZR 97/00
    Soweit es um die Glaubwürdigkeit der Zeugen geht, muß das erkennende Gericht in seiner Spruchbesetzung einen persönlichen Eindruck von den Zeugen gewonnen haben oder auf eine aktenkundige und der Stellungnahme durch die Parteien zugängliche Beurteilung zurückgreifen können (BGH, Urt. v. 4. Februar 1997 - XI ZR 160/96, NJW 1997, 1586, 1587 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 16 U 159/02

    Schadenersatzklage aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch …

    Nach feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung setzt die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen nach den Grundsätzen der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme voraus, daß sie entweder auf der Wahrnehmung der an der Entscheidung beteiligten Richter beruht oder die für die Würdigung maßgeblichen Umstände in den Akten festgehalten werden und die Parteien Gelegenheit hatten, sich dazu zu erklären (BGH - 30.11.1999 - VI ZR 207/98 = NJW 2000, 1420; 5.11.2001 - II ZR 97/00 = BGHR 2002, 391).
  • OLG Köln, 07.10.2021 - 15 U 221/20

    Grenzwertrelevanz

    Das unterscheidet den Fall gerade auch von demjenigen bei BGH v. 5.11.2001 - II ZR 97/00, BeckRS 2001, 9878 Rn. 12, wo die Frage der Glaubwürdigkeit mehrfach in der erstinstanzlichen Beweiswürdigung erwähnt wurde und dort auch ersichtlich eine zentrale Bedeutung hatte, so dass es letztlich in der Tat unumgänglich wurde, dass sich das Berufungsgericht einen eigenen Eindruck verschafft (ähnlich auch BGH v. 04.02.1997 - XI ZR 160/96, NJW 1997, 1586).
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