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Rechtsprechung
   BGH, 10.04.1967 - II ZR 98/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,2796
BGH, 10.04.1967 - II ZR 98/65 (https://dejure.org/1967,2796)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1967 - II ZR 98/65 (https://dejure.org/1967,2796)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1967 - II ZR 98/65 (https://dejure.org/1967,2796)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 1371
  • MDR 1967, 741
  • WM 1967, 508
  • DB 1967, 1318
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 11.12.2008 - IX ZR 156/07

    Umfang der Bindungswirkung der Tabelleneinträge i.R.e. Abschlagsverteilung für …

    Ihrer Rechtsnatur her bildet die Klage eine Feststellungsklage im Sinne des § 256 ZPO (BGH, Urt. v. 10. April 1967 - II ZR 98/65, WM 1967, 508).
  • BayObLG, 28.01.2026 - 101 Kap 1/22

    Tabellenfeststellungsklage, Musterverfahrensfähigkeit, Insolvenzverfahren, …

    Der Bundesgerichtshof hat sich dieser Auffassung zu § 146 Abs. 2 KO angeschlossen (BGH, Urt. v. 10. April 1967, II ZR 98/65, NJW 1967, 1371 [juris Rn. 7]).
  • BGH, 19.10.1973 - V ZR 153/71

    Inhalt der Beweislast bezüglich des Erwerbsgrundes einer Grundschuld - …

    Nach der Rechtsprechung hat allerdings der beklagte Grundschuldgläubiger den Umfang und die Höhe der gesicherten Forderungen dann darzulegen und zu beweisen, wenn die Grundschuld Forderungen sichern soll, deren Höhe im Zeitpunkt der Übertragung der Grundschuld unbestrittenermaßen noch nicht feststand (etwa im Falle der Sicherung künftiger Forderungen in laufender Rechnung) und nunmehr Streit über den Bestand oder die Höhe der Forderungen besteht (Urteil des Senats vom 10. Februar 1967 - V ZR 58/64, WM 1967, 508, 510 unter Bezugnahme auf RGZ 60, 247, 269;… vgl. auch Palandt, BGB 32. Aufl. § 1191 Anm. 3 b gg).
  • BGH, 13.07.1973 - V ZR 133/71

    Auslegung des Begriffs der Wohnung - Ordnungsgemäße Auslegung eines Vertrages …

    Auch dann wäre kein Raum für die Heranziehung der in der Hilfsbegründung erörterten Grundsätze, die Rechtsprechung und Schrifttum für den anders liegenden Fall entwickelt haben, daß zwar der Inhalt der Sicherungsvereinbarung feststeht, aber ungeklärt bleibt, ob und gegebenenfalls inwieweit die zu sichernde Forderung besteht oder nicht (vgl. dazu die auch im angefochtenen Urteil zitierte Entscheidung des Senats WM 1967, 508, 510).
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