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| BGH, 27.06.1953 - II ZR 99/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.10.1951 - II ZR 76/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.06.1953 - II ZR 99/52
Wie der Senat in seinem Urteil vom 30.10.1951 - II ZR 76/51 - für die fristlose Kündigung eines Anstellungsvertrages ausgeführt hat, kann die Frage, ob ein wichtiger Grund vorliegt, vom Revisionsgericht nur in der Richtung nachgeprüft werden, ob die geltend gemachte Tatsache rechtlich einen wichtigen Grund zu fristloser Kündigung darstelle oder nicht.
- BGH, 11.07.1953 - II ZR 142/52
Rechtsmittel
Wie der Senat in seinem Urteil vom 30.10.1951 - II ZR 76/51 - für die fristlose Kündigung eines Anstellungsvertrages ausgeführt hat, kann die Frage, ob ein wichtiger Grund vorliegt, vom Revisionsgericht nur in der Richtung nachgeprüft werden, ob die geltendgemachten Tatsachen rechtlich den Tatbestand des wichtigen Grundes erfüllen oder nicht (vgl. auch RGZ 78, 22; 110, 300; ebenso das Urteil des Senats vom 27.6.1953 - II ZR 99/52 - für die fristlose Kündigung aus § 92 Abs. 2 HGB). - BGH, 21.02.1956 - VI ZR 178/54
Rechtsmittel
Maßgeblich ist vielmehr § 4 des Gesetzes zur Sicherung der Bauforderungen vom 1. Juni 1906, der als Schutzgesetz anzusprechen ist (BGH II ZR 99/52 vom 10. Dezember 1952; Meyer, JZ 1954, 140, 141), da der Beklagte nach seinem eigenen Vortrag Baugelder sei es für sich, sei es für die Siedler erhalten hat und sonach § 1 des Gesetzes zutrifft.
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