Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - II-3 WF 15/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamGKG § 41 S. 2; FamGKG § 246
Gegenstandswert einer einstweiligen Anordnung in Unterhaltssachen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)
§ GKG, § 41 FamGKG
Der Gegenstandswert für eine einstweilige Anordnung auf Unterhalt kann auf den Hauptsachewert und nicht nur auf die Hälfte des Wertes festgesetzt werden. - 123recht.net (Kurzinformation)
Einstweilige Anordnung -Streitwert
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gegenstandswert einer einstweiligen Anordnung in Unterhaltssachen
Papierfundstellen
- NJW 2010, 1385
Wird zitiert von ... (11)
- OLG Celle, 05.12.2011 - 10 WF 342/11
Grundsatz des ermäßigten Verfahrenswertes eines einstweiligen …
Auch wenn ein Anordnungsverfahren im Einzelfall auf Zahlung des vollen Unterhalts gerichtet ist, ändert allein dieser Umstand wegen der fehlenden Gleichwertigkeit mit einem Hauptsacheverfahren an der geringeren Bedeutung i.S. des § 41 FamGKG nichts (entgegen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Februar 2010 - II-3 WF 15/10 - NJW 2010, 1385).Rn. 3 Gegen die Festsetzung des Wertes für das Verfahren im Beschluss vom 29. August 2011 wendet sich der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin mit seiner Beschwerde, mit der er dessen Heraufsetzung auf einen Wert von 10.524 EUR erstrebt und die er unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 23. Februar 2010 - II-3 WF 15/10 - NJW 2010, 1385 = FPR 2010, 363) damit begründet, die vorliegende einstweilige Anordnung nach § 246 FamFG ersetze, weil sie sich auf Unterhalt beziehe, ein Hauptsacheverfahren, weshalb es hier nicht gerechtfertigt sei, von dem Wert einer Hauptsache, von dem grundsätzlich auszugehen sei, eine Herabsetzung wegen geringerer Bedeutung der Sache i.S. des § 41 FamGKG vorzunehmen.
- OLG Brandenburg, 23.12.2022 - 10 UF 50/22 Allerdings wird teilweise auch die Ansicht vertreten, dass sich, weil die einstweilige Anordnung auf Zahlung von Unterhalt die Hauptsache regelmäßig vorweg nehme, der Verfahrenswert sich nach dem vollen Wert der Hauptsache bemesse; eine Absenkung auf die Hälfte des Wertes soll nicht stattfinden (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.2010 - 3 W F 15/10, NJW 2010, 1385, beck-online; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.2014 - 5 WF 24/14, BeckRS 2014, 8094, beck-online; OLG Bamberg, Beschluss vom 13.05.2011 - 2 WF 102/11, BeckRS 2012, 3152, beck-online; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.08.2013 - 3 WF 216/13, BeckRS 2013, 14683, beck-online; OLG Hamm, Beschluss vom 25.02.2014 - 6 WF 8/14, BeckRS 2014, 9282, beck-online; OLG Köln, Beschluss vom 13.06.2014 - 26 WF 60/14, BeckRS 2014, 13073, beck-online; Norbert Schneider, NZFam 2014, 640, 641, beck-online; Thiel, FamFR 2012, 65, beck-online).
Gegen eine Herabsetzung des Verfahrenswertes wird angeführt, dass die auf Zahlung von Unterhalt gerichtete einstweilige Anordnung eine Vorwegnahme der Hauptsache darstelle und dies vom Gesetzgeber im Hinblick auf § 246 Abs. 1 FamFG auch so gewollt sei; einstweilige Anordnungen in Unterhaltssachen seien rechtswegübergreifend die einzigen Eilverfahren, in denen es einem antragstellenden Beteiligten grundsätzlich erlaubt sei, den Hauptsacheanspruch geltend zu machen (so Norbert Schneider, NZFam 2014, 640, 641 beck-online; ähnlich OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.2010 - 3 W F 15/10, NJW 2010, 1385, beck-online; dagegen zu Recht OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 05.04.2016 - 2 WF 37/16, BeckRS 2016, 14905 Rn. 11, beck-online).
- OLG Hamm, 13.07.2021 - 13 WF 106/21
Eilverfahren über Trennungsunterhalt
Rn. 8 1. Die vom Amtsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegte Rechtsansicht wird zwar vereinzelt auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten (z.B. die vom Amtsgericht zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.2.2010 - 3 WF 15/10, NJW 2010, 1385).
- OLG Oldenburg, 20.07.2022 - 4 WF 32/22
Geltendmachung von laufendem Unterhalt in einem einstweiligen …
Denn diesem auf Erlass einer Leistungsverfügung gerichteten Verfahren komme namentlich wegen der Wirkungsgleichheit einer einstweiligen Anordnung gegenüber einem Hauptsacheverfahren zumindest dann eine ebenso hohe Bedeutung zu, wenn bereits der volle Unterhalt geltend gemacht werde (siehe etwa Norbert Schneider, Anm. zu OLG Schleswig, Beschluss vom 4.1.2016 - 14 WF 122/15, BeckRS 2016, 04495, NZFam 2016, 278 und in Schulz/Hauß, Familienrecht, 3. Auflage 2018, Rn. 393 unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 23.2. 2010 - 3 W F 15/10, NJW 2010, 1385; Anm. zu OLG Zweibrücken, Beschluss vom 5.4.2016 - 2 WF 37/16, BeckRS 2016, 14905, NZFam 2016, 951;… ebenso BeckOK KostR/Schindler, 37. Ed. 1.4.2022, FamGKG § 41 Rn. 13;… Zempel in Scholz/Kleffmann, Praxishandbuch Familienrecht, Werkstand: 41. EL September 2021, Teil R Rn. 120). - OLG Brandenburg, 23.12.2022 - 10 WF 50/22
Beschwerde eines Verfahrensbevollmächtigten gegen die Festsetzung eines …
Allerdings wird teilweise auch die Ansicht vertreten, dass sich, weil die einstweilige Anordnung auf Zahlung von Unterhalt die Hauptsache regelmäßig vorweg nehme, der Verfahrenswert sich nach dem vollen Wert der Hauptsache bemesse; eine Absenkung auf die Hälfte des Wertes soll nicht stattfinden (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.2010 - 3 W F 15/10, NJW 2010, 1385 , beck-online; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.2014 - 5 WF 24/14, BeckRS 2014, 8094, beck-online; OLG Bamberg, Beschluss vom 13.05.2011 - 2 WF 102/11, BeckRS 2012, 3152, beck-online; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.08.2013 - 3 WF 216/13, BeckRS 2013, 14683, beck-online; OLG Hamm, Beschluss vom 25.02.2014 - 6 WF 8/14, BeckRS 2014, 9282, beck-online; OLG Köln, Beschluss vom 13.06.2014 - 26 WF 60/14, BeckRS 2014, 13073, beck-online; Norbert Schneider, NZFam 2014, 640, 641, beck-online; Thiel, FamFR 2012, 65, beck-online).Gegen eine Herabsetzung des Verfahrenswertes wird angeführt, dass die auf Zahlung von Unterhalt gerichtete einstweilige Anordnung eine Vorwegnahme der Hauptsache darstelle und dies vom Gesetzgeber im Hinblick auf § 246 Abs. 1 FamFG auch so gewollt sei; einstweilige Anordnungen in Unterhaltssachen seien rechtswegübergreifend die einzigen Eilverfahren, in denen es einem antragstellenden Beteiligten grundsätzlich erlaubt sei, den Hauptsacheanspruch geltend zu machen (so Norbert Schneider, NZFam 2014, 640, 641 beck-online; ähnlich OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.2010 - 3 W F 15/10, NJW 2010, 1385 , beck-online; dagegen zu Recht OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 05.04.2016 - 2 WF 37/16, BeckRS 2016, 14905 Rn. 11, beck-online).
- OLG Köln, 19.11.2010 - 4 WF 228/10
Festsetzung des Gegenstandswerts für das einstweilige Anordnungsverfahren auf …
Zwar mag im Einzelfall, wie das OLG Düsseldorf (veröffentlicht in NJW 2010, 1385 mit Zitierungen von Fölsch, das neue FamFG in Familiensachen, 1. Auflage 2009, § 8 Rdnr. 65) entschieden hat, der Streitwert in einstweiligen Anordnungssachen zum Unterhalt bis zur Höhe des für die Hauptsache bestimmten Wertes angehoben werden können, wenn die einstweilige Anordnung die Hauptsache vorwegnimmt oder ersetzt (…vgl. OLG Düsseldorf a. a. O.;… Hartmann Kostengesetze, 38. Auflage, § 41 FamGKG Rdnr. 3; Schneider FamFR 2009, 109, 112). - OLG Stuttgart, 17.11.2010 - 11 WF 133/10
Verfahrenswertfestsetzung: Kindes- und Ehegattenunterhalt im einstweiligen …
Allein der Umstand, dass im einstweiligen Anordnungsverfahren der "volle" Unterhalt geltend gemacht wird, rechtfertigt es nicht, den Verfahrenswert für ein Hauptsacheverfahren nach § 51 FamGKG festzusetzen (OLG Düsseldorf, NJW 2010, 1385), weil auch der Unterhaltsberechtigte nicht gehindert ist, in einem Hauptsacheverfahren einen höheren Unterhalt geltend zu machen. - OLG Hamm, 08.05.2015 - 2 WF 66/15
Gegenstandswert einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung von Kindesunterhalt
Während z.T. die Meinung vertreten wird, dass es bei einstweiligen Anordnungen in diesem Bereich in der Regel bei dem vom § 41 Satz 2 FamGKG angeordneten hälftigen Verfahrenswert verbleibt (z.B. OLG Celle, Beschl. v. 08.11.2010 - 15 WF 287/10, FamRZ 2011, 757), vertreten andere Oberlandesgerichte die Auffassung, dass in Unterhaltsverfahren in der Regel ein höherer Wert angesetzt werden muss (z.B. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.02.2010 - II-3 WF 15/10, NJW 2010, 1385). - OLG Saarbrücken, 16.03.2012 - 6 WF 13/12
Antrag auf einstweilige Anordnung in einer Haushaltssache: Bemessung des …
Rn. 6 Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer ergibt sich auch nichts anderes aus der von ihnen zitierten Entscheidung das OLG Düsseldorf vom 23. Februar 2010 - II-3 WF 15/10 - NJW 2010, 1385. - OLG Bamberg, 07.11.2011 - 2 WF 300/11
Unterhaltssache: Verfahrenswert eines einstweiligen Anordnungsverfahrens
Während beispielsweise das OLG Köln (FamRZ 2011, 758) die Meinung vertritt, dass es bei einstweiligen Anordnungen in diesem Bereich in der Regel bei dem vom § 41 Satz 2 FamGKG angeordneten hälftigen Verfahrenswert verbleibt (ebenso OLG Celle FamRZ 2011, 757), vertreten andere Oberlandesgerichte die Auffassung, dass in Unterhaltsverfahren in der Regel ein höherer Wert angesetzt werden muss (OLG Brandenburg FamRZ 2010, 1937; OLG Düsseldorf NJW 2010, 1385). - OLG Frankfurt, 09.10.2017 - 1 WF 174/17
Verfahrenswert: geringere Bedeutung des Eilverfahrens gegenüber …
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