Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 24.02.2014 - 6 WF 31/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Vergütungspflicht des getrenntlebenden Ehegatten für Alleinnutzung der Ehewohnung: Berücksichtigung des Nutzungswerts bei der Bemessung des Unterhalts; Unbilligkeit der Vergütungsfestsetzung bei mangelnder Leistungsfähigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1361b Abs. 3 S. 2
Anspruch auf Nutzungsvergütung bei mangelnder Leistungsfähigkeit des in der Wohnung verbleibenden Ehegatten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Nutzungsvergütung für Ehewohnung kann bei fehlender Leistungsfähigkeit unbillig sein
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Fünffacher Vater zahlt keinen Unterhalt - Aber von seiner Ehefrau verlangt er Nutzungsvergütung für die Ehewohnung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Nutzungsvergütung für Ehewohnung kann bei fehlender Leistungsfähigkeit unbillig sein
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Nutzungsvergütung bei mangelnder Leistungsfähigkeit des in der Wohnung verbleibenden Ehegatten
Verfahrensgang
- AG Völklingen, 16.12.2013 - 8 F 413/13
- OLG Saarbrücken, 24.02.2014 - 6 WF 31/14
Papierfundstellen
- NJW 2014, 2592
- MDR 2014, 544
- FamRZ 2014, 1636
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- OLG Bremen, 31.03.2010 - 4 WF 32/10
Entschädigung für die Nutzung des im Alleineigentum des anderen Ehegatten …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.02.2014 - 6 WF 31/14
Entgegen der Auffassung des Antragstellers ist dabei nach zutreffender, ganz herrschender Meinung auch eine unterhaltsrechtliche Betrachtung geboten, denn ein Anspruch auf Nutzungsvergütung setzt voraus, dass der Nutzungswert nicht schon bei der Bemessung des Unterhalts in Ansatz gebracht wurde, wobei auch ein fiktiver Unterhaltsanspruch in die Betrachtung einzubeziehen ist; unabhängig davon ist im Übrigen auch die Leistungsfähigkeit des verbleibenden Ehegatten zu berücksichtigen (OLG Köln FamRZ 1997, 943; OLG Frankfurt FamRZ 2013, 135; OLG Bamberg, FamRZ 2011, 1424; OLG Bremen, NZM 2010, 526;… Staudinger/Voppel, BGB (2012), § 1361 b, Rz. 76, m.w.N.;… Palandt/Brudermüller, a.a.O., Rz. 21, m.w.N.; Wever, FamRZ 2012, 416). - OLG Köln, 16.12.1996 - 14 UF 275/96
Zuweisung der Ehewohnung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.02.2014 - 6 WF 31/14
Entgegen der Auffassung des Antragstellers ist dabei nach zutreffender, ganz herrschender Meinung auch eine unterhaltsrechtliche Betrachtung geboten, denn ein Anspruch auf Nutzungsvergütung setzt voraus, dass der Nutzungswert nicht schon bei der Bemessung des Unterhalts in Ansatz gebracht wurde, wobei auch ein fiktiver Unterhaltsanspruch in die Betrachtung einzubeziehen ist; unabhängig davon ist im Übrigen auch die Leistungsfähigkeit des verbleibenden Ehegatten zu berücksichtigen (OLG Köln FamRZ 1997, 943; OLG Frankfurt FamRZ 2013, 135; OLG Bamberg, FamRZ 2011, 1424; OLG Bremen, NZM 2010, 526;… Staudinger/Voppel, BGB (2012), § 1361 b, Rz. 76, m.w.N.;… Palandt/Brudermüller, a.a.O., Rz. 21, m.w.N.; Wever, FamRZ 2012, 416).
- BGH, 27.11.2024 - XII ZB 28/23
Anspruch auf Zahlung einer monatlichen Nutzungsentschädigung für das alleinige …
Geboten sei eine einheitliche wirtschaftliche Betrachtungsweise, welche in den Blick nehme, ob der in der Ehewohnung verbliebene Ehegatte im Falle der Zahlung einer Nutzungsentschädigung gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Trennungsunterhalt hätte, ohne dass es dabei entscheidend auf die tatsächliche Geltendmachung dieses Unterhaltsanspruchs ankäme (…vgl. OLG Frankfurt Beschluss vom 9. Mai 2012 - 4 UF 14/12 - juris Rn. 31;… Staudinger/Voppel BGB [2024] § 1361 b Rn. 71;… Grüneberg/Götz BGB 83. Aufl. § 1361 b Rn. 20;… jurisPK-BGB/Faber [Stand: 15. November 2022] § 1361 b Rn. 69;… Schulz/Hauß Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung 7. Aufl. 5. Kap. Rn. 73; Cirullies NZFam 2014, 381). - OLG Stuttgart, 13.07.2023 - 18 UF 97/22
Nutzungsvergütung für gemeinsame Immobilie während der Trennungszeit
Rn. 21 Im Einzelfall kann von der Festsetzung eines Nutzungsentgelts abzusehen sein, etwa wenn der im gemeinsamen Haus verbliebene Ehegatte wirtschaftlich zur Zahlung nicht in der Lage ist, wenn er ggf. gezwungen wäre, die Ehewohnung aufzugeben, oder wenn der in der Ehewohnung verbliebene Ehegatte bei Zahlung eines Nutzungsentgelts unterhaltsbedürftig würde (OLG Hamm, FamRZ 2011, 892; OLG Saarbrücken, FamRZ 2014, 1636).Etwa bestehende Unterhaltspflichten sind in die Billigkeitsabwägung einzubeziehen (OLG Saarbrücken, FamRZ 2014, 1636; OLG Köln, FamRZ 1997, 943; KG, FamRZ 2015, 1191).
- OLG Hamm, 12.11.2024 - 5 UF 209/23
Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die Nutzung der gemeinsamen Immobilie der …
Etwa bestehende Unterhaltspflichten sind in die Billigkeitsabwägung einzubeziehen (…OLG Stuttgart, Beschluss v. 13. Juli 2023 - 18 UF 97/22 - FamRZ 2023, 1855-1858, zitiert nach Juris Langtext Rn. 16, 21;… KG Berlin, Beschluss v. 25. Februar 2015 - 3 UF 55/14 -, FamRZ 2015, 1191, zitiert nach Juris Langtext Rn. 15; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 24. Februar 2014 - 6 WF 31/14 -, FamRZ 2014, 1636, zitiert nach Juris Langtext Rn. 3, 5;… OLG Köln, Beschluss v. 16. Dezember 1996 - 14 UF 275/96 -, FamRZ 1997, 943, zitiert nach Juris Langtext Rn. 13).Von der Verpflichtung zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung kann abzusehen sein, wenn der im Haus verbliebene Ehegatte wirtschaftlich zur Zahlung nicht in der Lage ist, wenn er ggf. gezwungen wäre, die Ehewohnung aufzugeben, oder wenn der in der Ehewohnung verbliebene Ehegatte bei Zahlung eines Nutzungsentgelts unterhaltsbedürftig werden würde (…OLG Stuttgart, a. a. O., FamRZ 2023, 1855-1858, zitiert nach Juris Langtext Rn. 21; OLG Saarbrücken, a. a. O., FamRZ 2014, 1636, zitiert nach Juris Langtext Rn. 3).
- OLG Hamm, 09.11.2020 - 5 UF 85/20
Zuweisung einer Ehewohnung zur alleinigen Nutzung; Vermeidung einer unbilligen …
Die Beweislast trägt dabei der Ehegatte, der die Nutzungsvergütung geltend macht (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.02.2014, 6 WF 31/14, FamRZ 2014, 1636; OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.11.2010, 5 UF 300/10; FamRZ 2011, 373, 374;… Staudinger/Voppel (2018), § 1361b BGB, Rn. 76). - KG, 14.05.2024 - 17 UF 119/22
Zahlung einer Nutzungsvergütung für die von der Ehefrau allein genutzte …
Der Nutzungsentschädigungsanspruch ist jedoch nicht schematisch und allein nach dem Mietwert der Wohnung zu bemessen, sondern wird durch die ehelichen Lebensverhältnisse und die über die Trennung der Eheleute hinausgehende Pflicht zur ehelichen Solidarität überlagert (KG, FamRZ 2015, 1191 ; OLG Saarbrücken, FamRZ 2014, 1636). - KG, 15.05.2024 - 17 UF 119/22
Verhinderung der Wohnungszuweisung durch Aufhebungsvertrag und …
Der Nutzungsentschädigungsanspruch ist jedoch nicht schematisch und allein nach dem Mietwert der Wohnung zu bemessen, sondern wird durch die ehelichen Lebensverhältnisse und die über die Trennung der Eheleute hinausgehende Pflicht zur ehelichen Solidarität überlagert (KG, FamRZ 2015, 1191 ; OLG Saarbrücken, FamRZ 2014, 1636).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 21.03.2014 - II-6 WF 31/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Keine Verfahrenskostenhilfe bei Kontoguthaben vor Verfahrensbeginn
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, §§ 114 ff ZPO
Keine Verfahrenskostenhilfe bei Kontoguthaben vor Verfahrensbeginn - IWW
- ra.de
- rechtsportal.de
§ 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG; §§ 114 ff ZPO
Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe bei Vorhandensein von Geldmitteln vor Verfahrensbeginn - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe bei Vorhandensein von Geldmitteln vor Verfahrensbeginn
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 13.12.2013 - 112 F 5738/13
- OLG Hamm, 21.03.2014 - II-6 WF 31/14
Wird zitiert von ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2015 - 9 N 217.13
Prozesskostenhilfeversagung bei Möglichkeit der Prozessführung für einen …
Bei Prüfung der Frage, ob der Betreffende die Prozesskosten aus seinem Vermögen aufbringen kann, zählt nicht nur das derzeit vorhandene Vermögen, sondern - fiktiv - auch Vermögen, das trotz prekärer Finanzlage und trotz schon gestellten Berufungszulassungsantrages für Unnötiges aufgewandt worden ist; wer sich in einer prekären Finanzlage befindet, um die absehbaren Kosten eines Prozesses weiß und gleichwohl Geld für Unnötiges ausgibt, kann nicht erwarten, anschließend die Sozialleistung Prozesskostenhilfe zu erhalten (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 21. März 2014 - II-6 WF 31/14 -, juris; KG, Beschluss vom 24. Januar 2014 - 8 W 4/14 -, juris;… Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 7. Auflage, Rdnr. 353).
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