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   RG, 15.11.1943 - III 77/43   

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https://dejure.org/1943,294
RG, 15.11.1943 - III 77/43 (https://dejure.org/1943,294)
RG, Entscheidung vom 15.11.1943 - III 77/43 (https://dejure.org/1943,294)
RG, Entscheidung vom 15. November 1943 - III 77/43 (https://dejure.org/1943,294)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann der Erbe eines Grundbesitzes, an dem zur Ausführung eines Vermächtnisses ein Nießbrauch bestellt worden ist, vom Nießbraucher verlangen, daß er aus den Erträgnissen des Grundbesitzes die Zinsen und Kosten einer Hypothek bezahle, die zur Begleichung der den Erben ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 172, 147
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 20.01.2016 - II R 34/14

    Geltendmachung der Erbschaftsteuer im Nachlassinsolvenzverfahren

    c) Dasselbe gilt für das Urteil des Reichsgerichts (RG) vom 15. November 1943 III 77/43 (Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen --RGZ-- 172, 147).

    Die Vorschrift ist eine Sicherungsmaßnahme zugunsten der Finanzbehörde (RG-Urteil in RGZ 172, 147, 149, zur Vorgängervorschrift).

  • FG Köln, 08.11.2007 - 9 K 2200/06

    Erbschaftsteuer für aufgrund eines Vertrages zugunsten Dritter (VzD) auf den

    Das vorbeschriebene Auslegungsergebnis entspricht darüber hinaus auch dem Zweck der Haftungsvorschrift als einer Sicherungsmaßnahme zugunsten des Fiskus (so zur Nachlasshaftung gemäß § 20 Abs. 3 ErbStG: Meincke, a.a.O., § 20 Rz. 12, unter Hinweis auf RG, Urteil vom 15. November 1943 III 77/43, RStBl 1944, 131, 132).
  • BFH, 08.06.1977 - II R 79/69

    Vermächtnisnehmer - Einräumung eines Nachlaßnießbrauchs - Wahl der

    Das Reichsgericht hat zwar mit Urteil vom 15. November 1943 III 77/43 (RStBl 1944, 131) entschieden, daß die §§ 1087 und 1088 BGB hinsichtlich der von den Erben zu zahlenden Erbschaftsteuer nicht entsprechend anwendbar seien.
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