Rechtsprechung
BGH, 17.10.2013 - III ZA 274/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 ZPO, § 117 ZPO, § 574 Abs 3 ZPO, § 269 Abs 3 S 2 ZPO
Prozesskostenhilfebewilligung für den Beklagten nach Klagerücknahme - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Antrag auf Prozesskostenhilfe eines Beklagten für seine Verteidigung gegen die Klage und Einreichung der Erklärung über seine wirtschaftlichen Verhältnisse nach Rücknahme der Klage
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag auf Prozesskostenhilfe eines Beklagten für seine Verteidigung gegen die Klage und Einreichung der Erklärung über seine wirtschaftlichen Verhältnisse nach Rücknahme der Klage
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Prozesskostenhilfe - und die verspätete Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
PKH-Bewilligung kann ausgeschlossen sein, wenn erforderliche Erklärung erst nach Klagerücknahme eingereicht wird
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Beklagten nach Klagerücknahme
- haerlein.de (Kurzinformation)
Prozesskostenhilfe - Folge einer verspäteten Abgabe der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
Verfahrensgang
- AG Berlin-Lichtenberg, 06.03.2013 - 2 C 426/12
- LG Berlin, 30.04.2013 - 54 T 16/13
- BGH, 17.10.2013 - III ZA 274/13
Papierfundstellen
- NJW 2013, 3793
- MDR 2013, 1477
- FamRZ 2014, 196
- Rpfleger 2014, 89
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamburg, 06.01.2021 - 12 WF 168/20
Verfahrenskostenhilfe
Verfahrenskostenhilfe kann nur dann bewilligt werden, wenn der formgerechte Antrag bereits vor Abschluss des jeweiligen Rechtszugs beim zuständigen Gericht vorlag (vgl. BGH, Beschluss vom 17.10.2013 - III ZA 274/13, juris Rn. 7f, NJW 2013, 3793).Verfahrenskostenhilfe kann aber nur dann bewilligt werden, wenn der formgerechte Antrag bereits vor Abschluss des jeweiligen Rechtszugs beim zuständigen Gericht vorlag (vgl. BGH, Beschluss vom 17.10.2013 - III ZA 274/13, juris Rn. 7f, NJW 2013, 3793).
- OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 8 PA 5/21
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für minderjährige Kläger; Formularerfordernis
Nach der Erledigung des Rechtsstreits konnte Bewilligungsreife auch nicht mehr herbeigeführt werden, so dass es auch keines entsprechenden gerichtlichen Hinweises bedurfte (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.10.2017 - 1 BvR 1746/16 -, juris Rn. 4; BGH, Beschl. v. 17.10.2013 - III ZA 274/13 -, juris 7, 11). - OLG Brandenburg, 17.09.2019 - 4 W 3/18
Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags
Dabei ist es grundsätzlich erforderlich, dass der Prozesskostenhilfeantrag und die gemäß § 117 Abs. 2 bis 4 ZPO notwendige Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vor Abschluss des Verfahrens vorliegen (BGH, Beschluss vom 17.10.2013 - III ZA 274/13, Rn. 7, BeckRS 2013, 19262). - OLG Frankfurt, 29.08.2019 - 20 W 171/19
Zur Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe bei Einreichung der Erklärung zu den …
Ein Gesuch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (§§ 117 ff. ZPO) bzw. Verfahrenskostenhilfe (§ 76 Abs. 1 FamFG i. V. m. §§ 117 ff. ZPO entsprechend) ist grundsätzlich schon dann abzulehnen, wenn vor Beendigung des Verfahrens in der Hauptsache die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Weise dargelegt und belegt worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 17.10.2013, Az. III ZA 274/13, Rn. 7; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 25.07.2006, Az. 16 WF 37/06, Rn. 5; beide zitiert nach juris;… Wittenstein in Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl., § 117 ZPO, Rn. 17). - AG Schleswig, 03.03.2014 - 90 F 180/13
Beschwerdeverfahren nach Versagung von Verfahrenskostenhilfe für ein …
Das gilt aber nicht, wenn das Hauptsacheverfahren abgeschlossen ist (zutreffend BGH v. 17.10.2013 - III ZA 274/13, FamRZ 2014, 196).