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   BFH, 13.08.2007 - III B 159/06   

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https://dejure.org/2007,8411
BFH, 13.08.2007 - III B 159/06 (https://dejure.org/2007,8411)
BFH, Entscheidung vom 13.08.2007 - III B 159/06 (https://dejure.org/2007,8411)
BFH, Entscheidung vom 13. August 2007 - III B 159/06 (https://dejure.org/2007,8411)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 7g; ; EStG § 7g Abs. 3; ; EStG § 7g Abs. 7; ; EStG § 22 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 155; ; ZPO § 115 Abs. 2; ; ZPO § 227 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, § 155; ZPO § 227 Abs. 1
    NZB: Mandatsniederlegung, Terminsverlegung

  • datenbank.nwb.de

    Ansparrücklage für einen zu eröffnenden Betrieb; kein erheblicher Grund für eine Terminsverlegung bei Niederlegung des Mandats; keine Verletzung des Rechts auf Gehör bei Nichtteilnahme an mündlicher Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen einer gewerblichen Betätigung bei Vermietung von Wohnmobilen und von Flugzeugen; Gehörsverletzung bei Nichtteilnahme an der mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung; Einfluss einer Mandatsniederlegung auf die Wirksamkeit der vorherigen Ladung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00

    Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung

    Auszug aus BFH, 13.08.2007 - III B 159/06
    In dem vom FG angeführten BFH-Urteil vom 25. April 2002 IV R 30/00 (BFHE 199, 170, BStBl II 2004, 182) sei ein Betrieb kurze Zeit nach der Eröffnung wieder aufgegeben worden, während der Kläger im Streitfall seinen Betrieb fortgeführt habe.

    Der Kläger trägt insoweit sinngemäß vor, das BFH-Urteil in BFHE 199, 170, BStBl II 2004, 182, auf das sich das FG gestützt habe, sei nicht einschlägig, da im Streitfall der Betrieb tatsächlich eröffnet worden sei, die Container tatsächlich bestellt worden seien und die Gefahr einer missbräuchlichen Inanspruchnahme der Steuervergünstigung nicht bestanden habe.

  • BFH, 28.06.2006 - III R 40/05

    Ansparrücklage - zu eröffnender Betrieb

    Auszug aus BFH, 13.08.2007 - III B 159/06
    Nach dem BFH-Urteil vom 28. Juni 2006 III R 40/05 (BFH/NV 2006, 2058) solle eine Förderung "ins Blaue hinein" vermieden werden.

    Ebenso ist geklärt, dass diese Grundsätze auch dann gelten, wenn sich nachträglich wegen der tatsächlichen Anschaffung der Wirtschaftsgüter herausstellt, dass die Gefahr einer missbräuchlichen Bildung einer Ansparrücklage im konkreten Fall nicht bestanden hatte (s. Senatsurteil in BFH/NV 2006, 2058).

  • BFH, 15.04.2003 - X B 20/03

    NZB: Beweiskraft des Protokolls über die mündliche Verhandlung; Verfahrensfehler

    Auszug aus BFH, 13.08.2007 - III B 159/06
    Zumindest zu letzter Voraussetzung fehlt es an einem entsprechenden Vortrag (s. BFH-Beschluss vom 15. April 2003 X B 20/03, BFH/NV 2003, 1085).

    Entgegen der Rechtsauffassung des Klägers hatte die Mandatsniederlegung auf die Wirksamkeit der vorherigen Ladung keinen Einfluss (BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1085).

  • BFH, 04.07.2002 - IV B 44/02

    Vermietung von Flugzeugen; Abgrenzung Vermögensverwaltung - Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 13.08.2007 - III B 159/06
    Entsprechendes gelte für die Vermietung von Flugzeugen (BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IV B 44/02, BFH/NV 2002, 1559).

    Der Kläger trägt vor, das FG hätte im Hinblick auf die BFH-Rechtsprechung zur Vermietung von Wohnmobilen (BFH in BFHE 201, 264, BStBl II 2003, 464) und von Flugzeugen (BFH in BFH/NV 2002, 1559) zu einer gewerblichen Betätigung und damit zur Anwendbarkeit des § 7g EStG kommen müssen, da die jeweiligen Sachverhalte vergleichbar seien.

  • BFH, 22.01.2003 - X R 37/00

    Vermietung und Verkauf von Wohnmobilen als Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 13.08.2007 - III B 159/06
    Nach dem BFH-Urteil vom 22. Januar 2003 X R 37/00 (BFHE 201, 264, BStBl II 2003, 464) seien Erwerb, Vermietung und Veräußerung von Wohnmobilen als Gewerbebetrieb anzusehen, wenn die damit zusammenhängenden Tätigkeiten sich gegenseitig bedingten und derartig miteinander verflochten seien, dass sie nach der Verkehrsanschauung als einheitlich anzusehen seien.

    Der Kläger trägt vor, das FG hätte im Hinblick auf die BFH-Rechtsprechung zur Vermietung von Wohnmobilen (BFH in BFHE 201, 264, BStBl II 2003, 464) und von Flugzeugen (BFH in BFH/NV 2002, 1559) zu einer gewerblichen Betätigung und damit zur Anwendbarkeit des § 7g EStG kommen müssen, da die jeweiligen Sachverhalte vergleichbar seien.

  • BFH, 26.07.2005 - VIII B 134/04

    Ansparrücklage gemäß § 7g EStG

    Auszug aus BFH, 13.08.2007 - III B 159/06
    Denn in der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass eine Ansparrücklage für einen erst noch zu eröffnenden Betrieb nur dann gebildet werden darf, wenn die Investitionsentscheidung hinsichtlich der wesentlichen Betriebsgrundlagen ausreichend konkretisiert ist, und dass dies bei anzuschaffenden Wirtschaftsgütern deren verbindliche Bestellung voraussetzt (s. BFH-Beschluss vom 26. Juli 2005 VIII B 134/04, BFH/NV 2005, 2186).
  • BFH, 21.01.1998 - III R 31/97

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine

    Auszug aus BFH, 13.08.2007 - III B 159/06
    Die Nichtteilnahme an der mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung schließt ein Berufen auf eine Gehörsverletzung aus, sofern es sich um Tatsachen oder Rechtsfragen handelt, die bereits in das Verfahren eingeführt und den Beteiligten bekannt sind (Senatsurteil vom 21. Januar 1998 III R 31/97, BFH/NV 1998, 732).
  • BFH, 18.08.2003 - X S 5/03

    PKH für NZB; Verfahrensmangel; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 13.08.2007 - III B 159/06
    Dies hätte vorausgesetzt, dass es sich um eine in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierige Sache handelte und den Kläger an der Niederlegung des Mandats kein Verschulden traf (BFH-Beschluss vom 18. August 2003 X S 5/03 (PKH), BFH/NV 2004, 66).
  • BFH, 27.05.2005 - III B 5/05

    Bestandskräftiger Kindergeldbescheid; Abrechnungsbescheid

    Auszug aus BFH, 13.08.2007 - III B 159/06
    Zur Darlegung einer Divergenz, die eine Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert, ist es notwendig, einen tragenden Rechtssatz des angefochtenen Urteils herauszustellen und einem hiervon abweichenden abstrakten Rechtssatz der Divergenzentscheidung so gegenüberzustellen, dass eine Abweichung erkennbar wird (Senatsbeschluss vom 27. Mai 2005 III B 5/05, BFH/NV 2005, 1758).
  • BFH, 06.09.2006 - VIII B 187/05

    Anforderungen an eine schlüssige Rüge der Verweigerung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 13.08.2007 - III B 159/06
    Hierfür wären jedoch Ausführungen dazu nötig gewesen, dass, weshalb und welche Tatsachen das FG hätte aufklären und welche Beweise es hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich die Notwendigkeit einer Aufklärung hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich voraussichtlich ergeben hätten und inwieweit die weitere Aufklärung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen müssen (BFH-Beschluss vom 6. September 2006 VIII B 187/05, BFH/NV 2007, 74).
  • BFH, 15.06.2001 - IV B 25/00

    Verfahrensfehler - Gewährung von rechtlichem Gehör - Überwiegende

  • BFH, 10.09.2015 - X B 134/14

    Auslegung des Klageantrags - Befangenheitsgesuch - Aufnahme der Steuererklärung

    Daran fehlt es aber, wenn --wie im Streitfall-- der Beteiligte trotz rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Ladung zur mündlichen Verhandlung nicht erschienen ist und auch keinen begründeten Antrag auf Terminsänderung gestellt hat (BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2007 VII B 171/06, BFH/NV 2007, 947; vom 13. August 2007 III B 159/06, BFH/NV 2007, 2284).
  • FG Baden-Württemberg, 28.11.2023 - 8 K 2173/21

    Zur einkommensteuerlichen Beurteilung von Kauf- und Verwertungsverträgen über

    a) Nimmt man zugunsten des Klägers an, er habe entsprechend dem Wortlaut der Prospekte und Verträge Container tatsächlich erworben und vermietet, führten die Rechtsprechungsgrundsätze des BFH zur sog. Verklammerung nicht zur Annahme gewerblicher Einkünfte (vgl. auch Hessisches FG, Urteil vom 12.6.2006 - 8 K 1100/03 -, Juris Rn. 37; nachfolgend BFH-Beschluss vom 13.8.2007 - III B 159/06 -, Juris; Hessisches FG, Urteil vom 6.10.2008 - 8 K 266/07 -, Juris Rn. 59 f.; nachfolgend BFH-Beschluss vom 20.10.2009 - X B 241/08 -, Juris Rn. 2 f.; a.A. FG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2021 - 13 K 2755/20 E -, Juris Rn. 23 ff.).
  • BFH, 09.07.2012 - III B 66/11

    Rüge fehlender Sachaufklärung - Tauschgeschäft zwischen einer Gesellschaft und

    Für die ordnungsgemäße Rüge fehlender Sachaufklärung wären daher insbesondere Ausführungen dazu nötig gewesen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären und welche Beweise es hätte erheben sowie aus welchen Gründen sich die Notwendigkeit einer Aufklärung hätte aufdrängen müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 13. August 2007 III B 159/06, BFH/NV 2007, 2284, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.01.2020 - 6 K 1497/16

    Einwendungsausschluss des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers bei unterlassenem

    Dieser Einwand ist nicht erheblich, wenn - wie vorliegend - seit der Ladung bis zum Termin ausreichend Zeit zur Vorbereitung verblieb (vgl. nur BFH, Urteil vom 13.8.2007 III B 159/06, BFH/NV 2007, 2284).
  • BFH, 26.06.2013 - III B 5/13

    Kindergeld bei Auslandsstudium - Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Für die ordnungsgemäße Rüge fehlender Sachaufklärung sind u.a. Ausführungen dazu notwendig, aus welchen Gründen sich die Notwendigkeit einer Aufklärung auch ohne Beweisantrag hätte aufdrängen müssen (z.B. Senatsbeschluss vom 13. August 2007 III B 159/06, BFH/NV 2007, 2284).
  • BFH, 13.05.2011 - V B 60/10

    Kein absoluter Revisionsgrund bei Durchführung eines Erörterungstermins durch den

    Selbst bei Beauftragung eines neuen Prozessbevollmächtigten besteht ein erheblicher Grund zur Terminsverlegung i.S. von § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO aber nur dann, wenn substantiiert dargelegt wird, dass angesichts der besonderen Schwierigkeiten des Streitfalls in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht entgegen dem Regelfall eine Vorbereitung in der verbleibenden Zeit nicht möglich erscheint und der Wechsel nicht verschuldet oder aus schutzwürdigen Gründen erfolgt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. August 2008 VIII S 22/08 (PKH); vom 13. August 2007 III B 159/06, BFH/NV 2007, 2284).
  • BFH, 16.04.2008 - IV B 8/07

    Verfahrensfehler durch Verstoß gegen das Recht auf Gehör und die richterliche

    Dies gilt aber nur für bereits in das jeweilige Verfahren eingeführte und den Beteiligten bekannte oder bekannt gegebene Tatsachen oder Rechtsfragen (BFH-Urteil vom 21. Januar 1998 III R 31/97, BFH/NV 1998, 732; BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2003 XI B 47/01, BFH/NV 2004, 51, und vom 13. August 2007 III B 159/06, BFH/NV 2007, 2284).
  • BFH, 19.09.2012 - III B 53/12

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Ermittlungspflicht des FG -

    Für die ordnungsgemäße Rüge fehlender Sachaufklärung wären daher insbesondere Ausführungen dazu nötig gewesen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären, welche Beweise es hätte erheben und aus welchen Gründen sich die Notwendigkeit einer Aufklärung hätte aufdrängen müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 13. August 2007 III B 159/06, BFH/NV 2007, 2284, m.w.N.).
  • BFH, 12.03.2008 - I B 157/07

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtteilnahme an mündlicher Verhandlung

    Daran fehlt es aber, wenn --wie im Streitfall-- weder der Beteiligte noch sein Prozessbevollmächtigter trotz rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Ladung zur mündlichen Verhandlung erscheinen und kein begründeter Antrag auf Terminsänderung gestellt wurde (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Januar 2007 VII B 171/06, BFH/NV 2007, 947; vom 13. August 2007 III B 159/06, BFH/NV 2007, 2284).
  • BFH, 11.09.2008 - XI S 8/08

    Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Nichtzulassungsbeschwerde -

    Von einer Verletzung rechtlichen Gehörs ist auszugehen, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung i.S. von § 155 FGO i.V.m. § 227 Abs. 1 ZPO vorlagen und der Termin gleichwohl nicht verlegt wurde (vgl. BFH-Beschluss vom 13. August 2007 III B 159/06, BFH/NV 2007, 2284).
  • BFH, 01.08.2008 - VIII S 22/08

    Ablehnung eines Antrags auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung

  • FG Münster, 12.05.2011 - 10 K 4791/08

    Begrenzung der Bildung einer Ansparabschreibung i.R.d. Inanspruchnahme einer

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.06.2009 - 1 K 1447/07

    Bei Betriebseröffnung strengere Anforderungen für Ansparrücklage.

  • BFH, 11.09.2008 - XI S 10/08

    Voraussetzungen eines Anspruches auf Prozesskostenhilfe

  • BFH, 11.09.2008 - XI S 9/08

    Voraussetzungen eines Anspruches auf Prozesskostenhilfe

  • FG München, 30.09.2011 - 8 V 232/11

    Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist - Auflösung einer Ansparrücklage als

  • VerfGH Bayern, 25.02.2008 - 79-VI-06

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des

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