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   BGH, 19.02.2009 - III ZR 154/08   

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https://dejure.org/2009,625
BGH, 19.02.2009 - III ZR 154/08 (https://dejure.org/2009,625)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2009 - III ZR 154/08 (https://dejure.org/2009,625)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - III ZR 154/08 (https://dejure.org/2009,625)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer die Prospektverantwortlichkeit begründenden Schlüsselfunktion im Hinblick auf die Herstellung eines Verkaufsprospekts und die wirtschaftliche Initiierung eines Projekts

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; ZPO § 543 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Prospektverantwortlichkeit der Initiatoren eines Projekts mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (95)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 125/06

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - III ZR 154/08
    Das Berufungsgericht hat unter Heranziehung der Grundsätze des Senatsurteils vom 14. Juni 2007 (III ZR 125/06 - WM 2007, 1503, 1505 f Rn. 17-22) und des in dieser Sache ergangenen Senatsbeschlusses vom 20. Dezember 2007 (III ZR 26/07 - [...] und BeckRS 2008, 797 Rn. 8) die erhobenen Beweise dahin gewürdigt, dass der Beklagten im Hinblick auf die Herstellung des Verkaufsprospekts und die wirtschaftliche Initiierung des Projekts eine - sich aus dem Prospekt und bei der Vermittlung der Anleger nicht unmittelbar ergebende - Schlüsselfunktion zugekommen ist, die ihre Prospektverantwortlichkeit begründet.
  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - III ZR 154/08
    Wie der Senat bereits entschieden hat, kommt dem Anleger eine auf die Lebenserfahrung gegründete tatsächliche Vermutung zugute, dass er sich bei einer deutlichen Aufdeckung des Risikos eines Totalverlustes gegen eine Beteiligung entschieden hätte (vgl. Urteil vom 14. Juni 2007 - III ZR 300/05 - NJW-RR 2007, 1329, 1332 Rn. 21 m.w.N.).
  • BGH, 14.03.2002 - III ZR 302/00

    Haftung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für Beschluß des

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - III ZR 154/08
    Die in Amtshaftungssachen entwickelte Kollegialgerichtsrichtlinie, nach der ein Verschulden des Beamten in der Regel zu verneinen ist, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat (vgl. Senatsurteil BGHZ 150, 172, 184) , kann entgegen der Annahme der Beschwerde auf den hier zu beurteilenden Sachverhalt nicht übertragen werden.
  • BGH, 20.12.2007 - III ZR 26/07

    Anforderungen an die Darstellung des Risikos einer Kapitalanlage im Prospekt

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - III ZR 154/08
    Das Berufungsgericht hat unter Heranziehung der Grundsätze des Senatsurteils vom 14. Juni 2007 (III ZR 125/06 - WM 2007, 1503, 1505 f Rn. 17-22) und des in dieser Sache ergangenen Senatsbeschlusses vom 20. Dezember 2007 (III ZR 26/07 - [...] und BeckRS 2008, 797 Rn. 8) die erhobenen Beweise dahin gewürdigt, dass der Beklagten im Hinblick auf die Herstellung des Verkaufsprospekts und die wirtschaftliche Initiierung des Projekts eine - sich aus dem Prospekt und bei der Vermittlung der Anleger nicht unmittelbar ergebende - Schlüsselfunktion zugekommen ist, die ihre Prospektverantwortlichkeit begründet.
  • BGH, 17.04.2008 - III ZR 227/06

    Voraussetzungen der Prospektverantwortlichkeit der Initiatoren eines Filmfonds

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - III ZR 154/08
    Soweit sie unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 17. April 2008 (III ZR 227/06 - [...] und BeckRS 2008, 8093 Rn. 15) geltend macht, der Senat habe zum Schwesterfonds eine Prospektverantwortlichkeit verneint, übersieht sie, dass es in dem genannten Verfahren - anders als hier - an hinreichendem Tatsachenvortrag fehlte, aus dem sich eine - aus dem Prospekt selbst so nicht erkennbare - Verantwortlichkeit ergeben konnte (aaO Rn. 16).
  • OLG München, 26.05.2008 - 17 U 2106/06

    Haftung wegen Prospektmängeln einer Kapitalanlage: Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - III ZR 154/08
    Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 26. Mai 2008 - 17 U 2106/06 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 09.04.2009 - III ZR 89/08

    Beratungspflichten der Bank im Rahmen der Anlageberatung

    Insoweit nimmt der Senat im Einzelnen auf seine, der Beklagten zu 1 bekannten Beschlüsse vom 19. Februar 2009 (III ZR 154/08 - BeckRS 2009, 08039, III ZR 167/08 - BeckRS 2009, 07719 und III ZR 168/08 - BeckRS 2009, 07720) zur näheren Begründung Bezug.

    Wie der Senat bereits entschieden hat, kommt dem Anleger eine auf die Lebenserfahrung gegründete tatsächliche Vermutung zugute, dass er sich bei einer deutlichen Aufdeckung des Risikos eines Totalverlustes gegen eine Beteiligung entschieden hätte (vgl. Urteil vom 14. Juni 2007 - III ZR 300/05 - NJW-RR 2007, 1329, 1332 Rn. 21; Beschlüsse vom 19. Februar 2009 a.a.O. Rn 5; vgl. auch Urteil vom 6. November 2008 - III ZR 290/07 - BeckRS 2008, 23805 Rn. 18).

  • OLG Frankfurt, 30.06.2010 - 19 U 2/10

    Beratungsvertrag: Aufklärungspflichtige Rückvergütung (VIP Medienfonds 3

    Denn anders als ein hoheitlich handelnder Beamter, der auch bei unklaren Rechtsfragen die Dienstpflicht zum Handeln hat, geht es bei der Beklagten um eine freie unternehmerische Tätigkeit, für die sie selbst die Verantwortung zu übernehmen hat, sofern sie sich für ein Tätigwerden entscheidet (BGH, Beschl. v. 19.02.2009, III ZR 154/08; OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.11.2009, 9 U 30/09; OLG München, Urt. v. 08.02.2010, 17 U 2893/09, jeweils zit. nach Juris).
  • OLG München, 29.03.2010 - 17 U 3457/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Schuldhafte Verletzung der Pflicht zur

    27 Zur Überzeugung des Senats ergibt sich ein Verschulden der Beklagten zu 3) auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den Beschlüssen vom 19.02.2009 - III ZR 154/08, III ZR 167/08 und III ZR 168/08 -.

    Die in Amtshaftungssachen entwickelte Kollegialgerichtsrichtlinie, nach der ein Verschulden des Beamten in der Regel zu verneinen ist, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat, kann auf Unternehmen nicht übertragen werden (vgl. BGH, B.v. 19.02.2009 - III ZR 154/08).

    Auf die Problematik (vgl. BGH Urteil vom 07.10.2008 - XI ZR 89/07) hat der Senat bei der Ladungsverfügung zur Berufungsverhandlung gem. § 139 ZPO hingewiesen (vgl. auch BGH, B.v. 19.02.2009 - III ZR 154/08).

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