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   BGH, 06.02.1961 - III ZR 7/60   

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https://dejure.org/1961,2417
BGH, 06.02.1961 - III ZR 7/60 (https://dejure.org/1961,2417)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1961 - III ZR 7/60 (https://dejure.org/1961,2417)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1961 - III ZR 7/60 (https://dejure.org/1961,2417)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vermutung des Verschuldens in § 18 Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Einfahren in eine Kreuzung bei roter Ampel oder bei gleichzeitigem Zeigen von Gelb/Grün - Pflicht eines Kraftfahrers zum Treffen von Maßnahmen zum Anhalten bei Gelb/Grün an einer Ampel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 780
  • MDR 1961, 487
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.04.1951 - III ZR 87/50

    Öffentlichrechtliches Verwahrungsverhältnis

    Auszug aus BGH, 06.02.1961 - III ZR 7/60
    Denn soweit die Klägerin ihre Ansprüche aus dem Straßenverkehrsgesetz herleitet, ist die Zuständigkeit der Landgerichte ohne Rücksicht auf den Streitwert nicht gegeben; es findet mithin auch die Revision insoweit nicht ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstandes statt (BGHZ 1, 369, 380 [BGH 12.04.1951 - III ZR 87/50]/1 mit weitenen Nachweisen).
  • RG, 18.04.1929 - VI 382/28

    1. Handelt ein Polizeibeamter in Ausübung öffentlicher Gewalt, wenn er einen

    Auszug aus BGH, 06.02.1961 - III ZR 7/60
    Der Frage, ob auch insoweit als die Klage - allein - auf § 839 BGB (i.V.m. Art. 34 GG) gestutzt wird, die in § 18 StVG aufgestellte Vermutung eines Verschuldens des Kraftfahrers ihre Bedeutung behält (vgl. RGZ 125, 98, 100; JW 1931, 3317), braucht nicht weiter nachgegangen zu werden.
  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 228/03

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem die Fahrbahn an einer

    Er darf vielmehr unter Beibehaltung derselben weiter auf die Wechsellichtzeichenanlage zufahren und muß erst bei deren Phasenwechsel auf Gelb und auch nur dann anhalten, wenn ihm dies mit normaler Betriebsbremsung noch möglich ist (vgl. zum gleichzeitigen Farbzeichen Grün/Gelb: BGH, Urteil vom 6. Februar 1961 - III ZR 7/60 - NJW 1961, 780).

    Durch die blinkende "Vorampel" wird aber nicht die durch das Zeichen Grün der Wechsellichtzeichenanlage erfolgte Freigabe des Verkehrs aufgehoben und der Kraftfahrer verpflichtet, bereits jetzt wie beim Aufleuchten des anschließenden Zeichens Gelb die an sich zulässige Geschwindigkeit herabzusetzen und nach Möglichkeit den Anhaltevorgang einzuleiten (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 1961 - III ZR 7/60 - aaO).

    Das gelbe Signalzeichen gebietet erst dann ein Tätigwerden, wenn es erscheint (OLG Oldenburg, aaO; OLG Hamburg, aaO; OLG Hamm, aaO m.w.N.; VRS 41, 75, 76; OLG Karlsruhe, aaO, 247; DAR 1975, 220, 221; Menken, DAR 1975, 262, 263; ders. DAR 1976, 235, 236; Hentschel, aaO, § 37 Rdn. 45; HK-StVR/Jäger, aaO, § 37 Rdn. 22; Straßenverkehr, Dezember 1995, § 37 Rdn. 8; vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Februar 1961 - III ZR 7/60 - aaO).

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