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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.05.2014 - III-1 Ws 176/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,11143
OLG Hamm, 08.05.2014 - III-1 Ws 176/14 (https://dejure.org/2014,11143)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.05.2014 - III-1 Ws 176/14 (https://dejure.org/2014,11143)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - III-1 Ws 176/14 (https://dejure.org/2014,11143)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 453 Abs. 2; StPO § 463
    Verhältnismäßigkeit und Bestimmtheit einer Weisung bezüglich des Führens gefährlicher oder zur Fesselung geeigneter Gegenstände sowie bezüglich einer Therapieanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Führungsaufsicht - Keine Alkohol, keine Waffen, keine Handschellen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weisungen für einen Sexualstraftäter

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulässige Weisungen für einen unter Führungsaufsicht stehenden Sexualstraftäter

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Strenge Weisungen auch nach Haftverbüßung möglich

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sex-Täter unter Führungsaufsicht muss erlassene Verbote beachten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Strenge Weisungen für einen unter Führungsaufsicht stehenden Sexualstraftäter zulässig - Verhaltensvorgaben aufgrund hoher Rückfallgefahr geboten und gerechtfertigt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verhältnismäßigkeit u. Bestimmtheit einer Weisung bzgl. des Führens gefährlicher oder zur Fesselung geeigneter Gegenstände sowie bzgl. einer Therapieanordnung

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 93 StVK 203/13
  • OLG Hamm, 08.05.2014 - III-1 Ws 176/14
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.12.2012 - 1 StR 415/12

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Bestimmtheit der Weisung: …

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14
    Ihm muss mit der Weisung unmittelbar verdeutlicht werden, was genau von ihm erwartet wird (BGH NJW 2013, 710 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 12.01.2011 - 2 Ws 16/11

    Strafaussetzung zu Bewährung: Nachträgliche Änderung von Bewährungsauflagen oder …

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14
    Von Gesetzwidrigkeit ist auszugehen, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen ist bzw. in der angewendeten Vorschrift keine ausreichende Rechtsgrundlage hat, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (OLG Koblenz, Beschl. v. 12.01.2011 - 2 Ws 16/11 = BeckRS 2011, 02089 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 15.11.2013 - 1 Ss 79/13

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht: Prüfung der Zweckmäßigkeit …

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14
    In der jetzigen Fassung ist die Weisung auch hinreichend bestimmt (OLG Rostock, Beschl. v. 15.11.2013 - 1 Ss 79/13 - juris).
  • OLG Hamm, 22.01.2013 - 5 Ws 342/12

    Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht (Konsumverbote)

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14
    Ihm ist also bewusst, dass es noch näherer Konkretisierung bedarf und dass solange diese noch nicht erfolgt ist, ein Weisungsverstoß nicht in Betracht kommt (vgl. dazu: OLG Hamm, Beschl. v. 22.01.2013 - 5 Ws 342/12).
  • OLG Braunschweig, 12.05.2016 - 1 Ws 97/16

    Zumutbarkeit einer sog. Abstinenzweisung bei einem langjährig drogenabhängigem …

    Die Rechtswidrigkeit einer im Rahmen der Führungsaufsicht getroffenen Anordnung liegt vor, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist, oder wenn sie sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (OLG Hamm, 1 Ws 176/14 vom 08.05.2014, zitiert nach juris).

    Gerichtlich festgestellt werden müssen in der Weisung, soll sie strafbewehrt sein, bei welcher Person oder Einrichtung die Vorstellung erfolgen soll, deren Zweck, wie häufig sie zu erfolgen hat, wie lange die Weisung gelten soll und wie deren Erfüllung nachzuweisen ist (vgl. OLD Dresden, 2 Ws 423/07, vom 06.09.2007 Rn. 15, OLG Hamm, 1 Ws 176/14 vom 08.05.2014, zitiert nach juris).

  • KG, 10.12.2020 - 5 Ws 217/20

    Erteilung von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Anforderungen an die …

    Rspr.: vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 8. Mai 2014 - III - 1 Ws 176/14 - juris Rn. 4 und 19. März 2009, a.a.O., Rn. 8; Senat, Beschlüsse vom 16. April 2020 - 5 Ws 31/20 -, 20. Dezember 2019 - 5 Ws 201/19 -, 29. Januar 2018, a.a.O. und 19. April 2018, a.a.O.).
  • OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 309/22

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Meldeauflage im Rahmen der …

    Die begehrte Abänderung würde der Sache nach eine eigene Ermessensausübung des Beschwerdegerichts darstellen, dem es aufgrund der gesetzlichen Regelung aus Rechtsgründen verwehrt ist, sein Ermessen mangels einer Ermessensreduzierung der Kammer "auf Null" an die Stelle desjenigen der Strafvollstreckungskammer zu setzen und in der Sache gemäß § 309 Abs. 2 StPO selbst zu entscheiden (std. Rspr.; vgl. Senat, Beschlüsse vom 05. Juni 2015 - 2 Ws 248/15 -, sowie vom 08. Juni 2011 - 2 Ws 282/11 -, jeweils juris; OLG Hamm, Beschluss vom 08. Mai 2014 - III - 1 Ws 176/14 - juris).
  • OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 311/22
    Die begehrte Abänderung würde der Sache nach eine eigene Ermessensausübung des Beschwerdegerichts darstellen, dem es aufgrund der gesetzlichen Regelung aus Rechtsgründen verwehrt ist, sein Ermessen mangels einer Ermessensreduzierung der Kammer "auf Null" an die Stelle desjenigen der Strafvollstreckungskammer zu setzen und in der Sache gemäß § 309 Abs. 2 StPO selbst zu entscheiden (std. Rspr.; vgl. Senat, Beschlüsse vom 05. Juni 2015 - 2 Ws 248/15 -, sowie vom 08. Juni 2011 - 2 Ws 282/11 -, jeweils juris; OLG Hamm, Beschluss vom 08. Mai 2014 - III - 1 Ws 176/14 - juris).
  • KG, 09.12.2020 - 5 Ws 223/20

    Prüfung der Gesetzmäßigkeit von Weisungen durch das Beschwerdegericht: Weisung …

    Zwar ist es dem Beschwerdegericht aufgrund der gesetzlichen Regelung des § 453 Abs. 2 Satz 2 StPO aus Rechtsgründen grundsätzlich verwehrt, sein Ermessen an die Stelle desjenigen der Strafvollstreckungskammer zu setzen (std. Rspr.: vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 8. Mai 2014 - III - 1 Ws 176/14 - juris Rn. 4 und 19. März 2009, a.a.O., Rn. 8;… Senat, Beschlüsse vom 16. April 2020 - 5 Ws 31/20 - 20. Dezember 2019 - 5 Ws 201/19 -, 29. Januar 2018 - 5 Ws 8/18 - und 19. April 2018, a.a.O.).
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