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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.08.2011 - III-1 Ws 260/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,57511
OLG Düsseldorf, 09.08.2011 - III-1 Ws 260/11 (https://dejure.org/2011,57511)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.08.2011 - III-1 Ws 260/11 (https://dejure.org/2011,57511)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. August 2011 - III-1 Ws 260/11 (https://dejure.org/2011,57511)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Untersuchungshaft; Verletzung des Beschleunigungsgebots; Aufhebung des Haftbefehls trotz Verurteilung zur Freiheitsstrafe von sieben Jahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2781/10

    Untersuchungshaft; Beschleunigungsgebot; Zwischenverfahren; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2011 - 1 Ws 260/11
    In jeder Lage des Verfahrens müssen Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte alle möglichen zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die Taten herbeizuführen, die einem Beschuldigten vorgeworfen werden (st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts, zuletzt 2 BvR 2781/10 vom 4. Mai 2011, Rdnr. 13 ; Senat, StV 2007, 92).

    Fehlen dem Gericht die personellen oder sächlichen Mittel, die zur ordnungsgemäßen Bewältigung des Geschäftsanfalls erforderlich wären, hat der Beschuldigte es nicht zu vertreten, wenn seine Haftsache nicht binnen angemessener Zeit zur Verhandlung gelangt (BVerfG, 2 BvR 2781/10 vom 4. Mai 2011 , vgl. auch BVerfG, 2 BvR 1850/07 vom 19 September 2007 ).

  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2011 - 1 Ws 260/11
    Es hätte darauf jedenfalls mit einer dichteren Terminierung (vgl. BVerfG, 2 BvR 2652/07 vom 23. Januar 2007, Rdnr. 56 ) und ggf. mit der Hinzuziehung eines weiteren Übersetzers reagiert werden müssen.
  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvR 1850/07

    Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (Verletzung des Beschleunigungsgebots …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2011 - 1 Ws 260/11
    Fehlen dem Gericht die personellen oder sächlichen Mittel, die zur ordnungsgemäßen Bewältigung des Geschäftsanfalls erforderlich wären, hat der Beschuldigte es nicht zu vertreten, wenn seine Haftsache nicht binnen angemessener Zeit zur Verhandlung gelangt (BVerfG, 2 BvR 2781/10 vom 4. Mai 2011 , vgl. auch BVerfG, 2 BvR 1850/07 vom 19 September 2007 ).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2006 - 1 Ws 437/06

    Strafprozessrecht: Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2011 - 1 Ws 260/11
    In jeder Lage des Verfahrens müssen Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte alle möglichen zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die Taten herbeizuführen, die einem Beschuldigten vorgeworfen werden (…st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts, zuletzt 2 BvR 2781/10 vom 4. Mai 2011, Rdnr. 13 ; Senat, StV 2007, 92).
  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; …

    Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen kann auch dadurch verletzt werden, dass an den jeweiligen Sitzungstagen nur kurze, den Sitzungstag nicht ausschöpfende Zeit verhandelt und das Verfahren dadurch nicht entscheidend gefördert wird (vgl. BVerfGK 7, 21 ; OLG Koblenz…, Beschluss vom 26. August 2010 - 2 Ws 383/10 -, juris, Rn. 16, 23; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. August 2011 - III 1 Ws 260/11 -, juris, Rn. 6).
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