Rechtsprechung
| VG Oldenburg, 17.05.1973 - III A 227/72 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,7360) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 03.11.1971 - III A 389/70
- VG Oldenburg, 17.05.1973 - III A 227/72
- VG München, 28.06.1973 - XII-69.4248
- BVerfG, 22.01.1975 - 2 BvL 51/71
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 22.01.1975 - 2 BvL 51/71
Soldatenentlassung
in den verbundenen Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 46 Abs. 4 Satz 1 des Soldatengesetzes in der Fassung des Sechsten Änderungsgesetzes vom 10. Januar 1968 (BGBl. I S. 56) - a) Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 3. November 1971 - III A 389/70 -, b) Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 17. Mai 1973 - III A 227/72 -, c) Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Verwaltungsgerichts München vom 28. Juni 1973 - XII - 4248/69. .
dejure.org
Übersicht VG Oldenburg
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.
Rechtsprechung
| VG Braunschweig, 25.11.1975 - III A 227/72 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,13739) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 25.11.1975 - III A 227/72
- BVerwG, 01.07.1976 - 3 B 41.76
- BVerwG, 04.08.1976 - 3 B 41.76
dejure.org
Übersicht VG Braunschweig
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.