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| OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.1975 - III A 641/75 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. April 1975 - III A 641/75 (https://dejure.org/1975,3199)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1975, 2310
Wird zitiert von ... (2)
- StGH Bremen, 04.05.1981 - St 1/80
Prüfung der 5 %-Klausel nach bremischem Wahlrecht, der Einteilung des Landes …
So muß grundsätzlich die Sendezeit für die kleinste an der Wahl beteiligte Partei etwa 20 % bis 25 % der Sendezeit betragen, die der größten Partei zugewiesen ist (OVG Berlin vom 11.2.1975, DÖV 1975, 206; OVG Münster vom 28.4.1975, NJW 1975, 2310). - OVG Brandenburg, 14.09.2004 - 1 B 271/04
Rundfunk- und Fernsehrecht, Zuteilung von Sendezeiten zum Zwecke der Wahlwerbung …
Dabei bedarf es an dieser Stelle keiner abschließenden Klärung, ob das Differenzierungskriterium der sog. Halbwertklausel neben die im Übrigen nach § 5 Abs. 1 Satz 2 und 3 PartG erfolgende Zuteilung tritt, oder ob § 5 Abs. 1 Satz 4 PartG einen Maßstab bildet, der für die übrigen Parteien bei der Zuteilung entsprechend ihrer Bedeutung eine Rolle spielt (im letztgenannten Sinne OVG Bremen, Beschluss vom 24. September 1991 - 1 B 54/91 -, zitiert nach juris; OVG NW, Urteil vom 28. April 1975 - III A 641/75 -, NJW 1975, 2310, 2311; OVG Berlin, Urteil vom 11. Februar 1975 - OVG V B 5/75 -, DVBl. 1975, 266, 267;… anders wohl - allerdings bezogen auf eine im Landtag nicht vertretene Partei - OVG Rheinland-Pfalz, a.a.O., S. 5 f.; vgl. dazu - freilich unter Hervorhebung der Ergebnisse der letzten Wahlen - BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1983 - 2 BvR 323/83 -, BVerfGE 63, 251, 253).
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