Rechtsprechung
| BFH, 26.04.1996 - III B 1/96 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,11288) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BFH, 27.09.1993 - III B 58/93
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
Auszug aus BFH, 26.04.1996 - III B 1/96
Der Kläger muß darlegen, inwieweit die von ihm aufgeworfene Rechtsfrage im Revisionsverfahren klärungsfähig, im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und ggf. in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten ist (Beschluß des erkennenden Senats vom 27. September 1993 III B 58/93, BFH/NV 1994, 388, m. w. N.). - BFH, 13.02.1989 - V R 76/88
Auszug aus BFH, 26.04.1996 - III B 1/96
Die Rüge, das FG habe seiner Entscheidung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde gelegt, ist jedoch nur dann ordnungsgemäß erhoben worden, wenn dargelegt wird, welches substantiierte Vorbringen -- tatsächlicher Art -- vor dem FG in dem angefochtenen Urteil unberücksichtigt geblieben ist (Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 13. Februar 1989 V R 76/88, BFH/NV 1990, 237).
- BFH, 23.04.1999 - VII B 214/97
Haftungsbescheid-Steuerbescheid
§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO bezieht sich jedoch nicht auf die rechtlichen Erwägungen der Urteilsfindung, sondern ausschließlich auf deren tatsächliche Grundlagen (vgl. BFH-Beschluß vom 26. April 1996 III B 1/96, BFH/NV 1996, 831). - BFH, 13.02.1998 - V B 25/97
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde
Wie die angeblich nicht ausgewerteten Verkaufsaufträge der Betriebsstätte beschaffen waren, wer sie für den Kläger ausgeführt hat und weshalb dies für die Entscheidung des FG, nach dessen maßgeblicher Rechtsansicht schon eine Betriebsstätte nicht hatte festgestellt werden können, von Bedeutung hätte sein können, wird in der Beschwerdeschrift nicht bezeichnet (vgl. zu den Anforderungen an die Bezeichnung von Verfahrensmängeln z. B. BFH-Beschlüsse vom 26. April 1996 III B 1/96, BFH/NV 1996, 831;… vom 21. März 1996 XI B 64/95, BFH/NV 1996, 695). - BFH, 22.01.1998 - V B 101/97
Voraussetzungen für eine Nichtzulassungsbeschwerde
Der Beschwerdeführer muß darlegen (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO), welches Vorbringen tatsächlicher Art das FG in dem angefochtenen Urteil nicht berücksichtigt (BFH-Beschluß vom 26. April 1996 III B 1/96, BFH/NV 1996, 831) oder welchen nicht dem Vorbringen der Beteiligten entsprechenden Sachverhalt es seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (…BFH-Beschluß vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246). - BFH, 21.04.1997 - V B 136/96
Unvollständige Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens als …
Der Beschwerdeführer muß darlegen (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO), welches Vorbringen tatsächlicher Art das FG in dem angefochtenen Urteil nicht berücksichtigt hat (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 26. April 1996 III B 1/96, BFH/NV 1996, 831) oder welchen nicht dem Vorbringen der Beteiligten entsprechenden Sachverhalt es seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (…BFH-Beschluß vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246).
dejure.org
Übersicht BFH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.