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Rechtsprechung
   BFH, 27.08.2010 - III B 104/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11804
BFH, 27.08.2010 - III B 104/09 (https://dejure.org/2010,11804)
BFH, Entscheidung vom 27.08.2010 - III B 104/09 (https://dejure.org/2010,11804)
BFH, Entscheidung vom 27. August 2010 - III B 104/09 (https://dejure.org/2010,11804)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen den nicht erschienenen Zeugen

  • openjur.de

    Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen den nicht erschienenen Zeugen

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 82, ZPO § 377 Abs 2, ZPO § 380 Abs 1, ZPO § 381 Abs 1
    Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen den nicht erschienenen Zeugen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen den nicht erschienenen Zeugen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 82 FGO, § 377 Abs 2 ZPO, § 380 Abs 1 ZPO, § 381 Abs 1 ZPO
    Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen den nicht erschienenen Zeugen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 82 FGO, § 377 Abs 2 ZPO, § 380 Abs 1 ZPO, § 381 Abs 1 ZPO
    Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen den nicht erschienenen Zeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 82; ZPO § 380 Abs. 1
    Auferlegung der verursachten Kosten bei Nichterscheinen eines ordnungsgemäß geladenen Zeugen

  • datenbank.nwb.de

    Vorlage eines privatärztlichen, nur die Arbeitsunfähigkeit bescheinigenden Attests für die Reise- bzw. Verhandlungsunfähigkeit eines Zeugen nicht ausreichend; Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen einen nicht erschienen Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.07.2007 - I B 55/07

    Ordnungsgeld gegen nicht erschienenen Zeugen

    Auszug aus BFH, 27.08.2010 - III B 104/09
    Denn die Festsetzung von Ordnungsmitteln ist unter den Voraussetzungen des § 380 ZPO grundsätzlich auch dann geboten, wenn sich die Vernehmung des nicht erschienenen Zeugen als entbehrlich erweist (BFH-Beschluss vom 9. Juli 2007 I B 55/07, BFHE 218, 17, BStBl II 2009, 605).
  • BFH, 16.12.2005 - VIII B 204/05

    Ausbleiben von Zeugen; Beschwerde gegen Ordnungsgeld

    Auszug aus BFH, 27.08.2010 - III B 104/09
    Durch die vorgelegte privatärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde eine Reise- bzw. Verhandlungsunfähigkeit nicht dargetan (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 2005 VIII B 204/05, BFH/NV 2006, 771).
  • BFH, 19.01.2012 - X B 37/10

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes

    Dabei kann der Umstand, dass das FG trotz des Ausbleibens des Zeugen im Termin zur Beweisaufnahme und zur mündlichen Verhandlung --ohne diese vertagen zu müssen-- zu einem Endurteil gelangt, jedenfalls bei Vorliegen eines nicht nur geringen Verschuldens grundsätzlich nicht berücksichtigt werden (gefestigte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--;… vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. August 1993 II B 25/93, BFH/NV 1994, 640; vom 9. Juli 2007 I B 55/07, BFHE 218, 17, BStBl II 2009, 605, und vom 27. August 2010 III B 104/09, BFH/NV 2010, 2291).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.03.2011 - L 5 AS 492/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ordnungsgeld - Ermessensfehler des …

    Wie schon das Sozialgericht ausgeführt hat, wurde bereits in dem Ladungsschreiben richtig darauf hingewiesen, dass im Falle einer Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung zu übersenden ist (vgl. Frehse, SGb 2010, 458; siehe auch Bundessozialgericht…, Beschluss vom 13. Oktober 2010 - B 6 KA 2/10 B, Rn. 12; Bundesfinanzhof, Beschluss vom 27. August 2010 - III B 104/09, BFH/NV 2010, 2291 f).
  • LSG Bayern, 13.02.2012 - L 2 SB 285/11

    Wegen Ordnungsgeld

    Allein durch die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - hier ohne Angabe der Diagnose - kann eine Reise- bzw. Verhandlungsunfähigkeit nicht ausreichend dargelegt werden (vgl. auch Beschluss des BFH v. 27.08.2010, Az.: III B 104/09 m.w.N.).
  • VG Aachen, 18.11.2015 - 6 K 2262/14

    Ablehnung eines Terminverlegungsantrags; dauerhafte Erkrankung des …

    Rn. 30 Vgl. BFH, Beschluss vom 27. August 2010 - III B 104/09 -, juris, Rn. 11.
  • LAG Hamm, 15.11.2010 - 1 Ta 591/10

    Ordnungsgeld bei Nichterscheinen der Partei wegen Arbeitsunfähigkeit

    Wie das Arbeitsgericht zutreffend angenommen hat, ist Arbeitsunfähigkeit nicht mit Reise- und Verhandlungsunfähigkeit gleichzusetzen (BFH 27.08.2010 - III B 104/09 - juris; Hanseatisches OLG 29.04.2010 - 13 W 5/10 - juris; Korinth ArbRB 2007, 252, 254 m.w.N.).
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