Rechtsprechung
| BFH, 15.07.2009 - III B 111/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter Nichtigkeit eines ohne vorherigen Antrag ergangenen Kindergeldbescheides; Auslegung einer Ausbildungsbescheinigung als Antrag ist keine neue Tatsache
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtigkeit eines Kindergeld gewährenden Bescheids mangels entsprechenden zuvorigen Antrags durch den Kindergeldberechtigten; Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache
- datenbank.nwb.de
Auslegung einer an die Familienkasse übersandten Ausbildungsbescheinigung als Kindergeldantrag keine Tatsache i.S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO; Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 07.04.2008 - 2 K 188/07
- BFH, 15.07.2009 - III B 111/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02
Abzug Sozialversicherungsbeiträge
Auszug aus BFH, 15.07.2009 - III B 111/08
Nachdem dem Kläger die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02 (BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260) bekannt geworden war, beantragte er im Dezember 2005 rückwirkend Kindergeld für das Jahr 2001.Er sei zwar rechtswidrig, weil darin entgegen dem Beschluss des BVerfG in BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260 die für A abgeführten Sozialversicherungsbeiträge nicht Einkünfte mindernd berücksichtigt worden seien, der Bescheid sei jedoch nicht nichtig.
- BFH, 22.10.2003 - III B 14/03
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Fehlen von Urteilsgründen
Auszug aus BFH, 15.07.2009 - III B 111/08
Vor allem sind, sofern zu dem Problemkreis Rechtsprechung und Äußerungen im Fachschrifttum vorhanden sind, eine grundlegende Auseinandersetzung damit sowie eine Erörterung geboten, warum durch diese Entscheidungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist bzw. weshalb sie ggf. einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (s. z.B. Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2003 III B 14/03, BFH/NV 2004, 224). - BFH, 29.05.2006 - V B 159/05
Selbständigkeit oder Unselbständigkeit eines Beraters
Auszug aus BFH, 15.07.2009 - III B 111/08
Einwände gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit führen jedoch grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision (z.B. BFH-Beschluss vom 29. Mai 2006 V B 159/05, BFH/NV 2006, 1892). - BFH, 07.02.2002 - VI R 80/00
Ein nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ergangener …
Auszug aus BFH, 15.07.2009 - III B 111/08
Der Kläger hat sich nicht mit dem Urteil des BFH vom 7. Februar 2002 VI R 80/00 (BFHE 197, 554, BStBl II 2002, 438) auseinandergesetzt, in dem dieser entschieden hat, dass ein Lohnsteuer-Pauschalierungsbescheid nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, der ohne Antrag des Arbeitgebers ergangen ist, nicht nichtig ist.
- BFH, 04.03.2011 - III B 166/10
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - …
Rn. 5 Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO setzt voraus, dass der Beschwerdeführer eine hinreichend bestimmte Rechtsfrage herausstellt, deren Klärung im Interesse der Allgemeinheit an der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts erforderlich ist und die im konkreten Streitfall klärbar ist (Senatsbeschlüsse vom 15. Juli 2009 III B 111/08, juris, …und vom 24. Januar 2005 III B 29/04, BFH/NV 2005, 1141).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".