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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.09.1968 - III B 121.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,2929
BVerwG, 06.09.1968 - III B 121.66 (https://dejure.org/1968,2929)
BVerwG, Entscheidung vom 06.09.1968 - III B 121.66 (https://dejure.org/1968,2929)
BVerwG, Entscheidung vom 06. September 1968 - III B 121.66 (https://dejure.org/1968,2929)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.12.1967 - III C 173.65

    Zustimmungsbedürfnis bei Übertragung künftiger Ansprüche aus einem …

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1968 - III B 121.66
    Ob der dem § 407 BGB zugrunde liegende Rechtsgedanke in Lastenausgleichssachen unbeschränkt oder nur in beschränktem Umfang anwendbar ist (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG III C 173.65 -), kann in dieser Sache in einem künftigen Revisionsverfahren keiner weiteren Klärung zugeführt werden.
  • BVerwG, 18.06.1968 - III CB 57.68

    Feststellung eines Vertreibungsschadens wegen Verlustes einer Hypothekenforderung …

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1968 - III B 121.66
    In solchem Falle ist weder im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Notwendigkeit einer Beiladung noch im Verwaltungsverfahren die Notwendigkeit einer Beteiligung gegeben (vgl. Beschluß des Senats vom 18. Juni 1968 - BVerwG III CB 57.68 -).
  • BVerwG, 11.10.1971 - III C 52.70

    Verlust eines landwirtschaftlichen Anwesens als Vertreibungsschaden

    In solchem Falle ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Notwendigkeit einer Beiladung nicht gegeben; § 31 Abs. 3 FG bleibt in diesen Fällen unberührt (s. hierzu statt anderer Beschluß vom 6. September 1968 - BVerwG III B 121.66 - sowie Urteil vom 27. April 1967 - BVerwG III C 35.66 - [ZLA 1967, 232] und Urteil vom 22. September 1966 - BVerwG III C 7.64 -).
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