Rechtsprechung
| BVerwG, 06.09.1968 - III B 121.66 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VG Bremen, 09.09.1966 - III LA 58/66
- BVerwG, 06.09.1968 - III B 121.66
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 06.12.1967 - III C 173.65
Zustimmungsbedürfnis bei Übertragung künftiger Ansprüche aus einem …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1968 - III B 121.66
Ob der dem § 407 BGB zugrunde liegende Rechtsgedanke in Lastenausgleichssachen unbeschränkt oder nur in beschränktem Umfang anwendbar ist (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG III C 173.65 -), kann in dieser Sache in einem künftigen Revisionsverfahren keiner weiteren Klärung zugeführt werden. - BVerwG, 18.06.1968 - III CB 57.68
Feststellung eines Vertreibungsschadens wegen Verlustes einer Hypothekenforderung …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1968 - III B 121.66
In solchem Falle ist weder im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Notwendigkeit einer Beiladung noch im Verwaltungsverfahren die Notwendigkeit einer Beteiligung gegeben (vgl. Beschluß des Senats vom 18. Juni 1968 - BVerwG III CB 57.68 -).
- BVerwG, 11.10.1971 - III C 52.70
Verlust eines landwirtschaftlichen Anwesens als Vertreibungsschaden
In solchem Falle ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Notwendigkeit einer Beiladung nicht gegeben; § 31 Abs. 3 FG bleibt in diesen Fällen unberührt (s. hierzu statt anderer Beschluß vom 6. September 1968 - BVerwG III B 121.66 - sowie Urteil vom 27. April 1967 - BVerwG III C 35.66 - [ZLA 1967, 232] und Urteil vom 22. September 1966 - BVerwG III C 7.64 -).
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