Rechtsprechung
| BFH, 01.10.2012 - III B 128/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Fehlende grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Keine Steuerfreiheit eines EXIST-Gründerstipendiums nach § 3 Nr. 44 EStG
- openjur.de
Fehlende grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage; Keine Steuerfreiheit eines EXIST-Gründerstipendiums nach § 3 Nr. 44 EStG
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, EStG § 3 Nr 44, EStG § 9, EStG § 10 Abs 1 Nr 7, AO § 52 Abs 2 S 1 Nr 1
Fehlende grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Keine Steuerfreiheit eines EXIST-Gründerstipendiums nach § 3 Nr. 44 EStG - rechtsinformationen.bund.de
Fehlende grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Keine Steuerfreiheit eines EXIST-Gründerstipendiums nach § 3 Nr. 44 EStG
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO, § 3 Nr 44 EStG 2002, § 9 EStG 2002, § 10 Abs 1 Nr 7 EStG 2002
Fehlende grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Keine Steuerfreiheit eines EXIST-Gründerstipendiums nach § 3 Nr. 44 EStG - IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 3 Nr. 44
Steuerfreiheit eines Stipendiums - datenbank.nwb.de
Keine Steuerfreiheit des EXIST-Gründerstipendiums nach § 3 Nr. 44 EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Steuerfreiheit eines Stipendiums
Verfahrensgang
- FG Köln, 26.05.2011 - 12 K 3508/10
- BFH, 01.10.2012 - III B 128/11
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BFH, 27.10.2011 - VI R 52/10
Ausbildung zum Rettungssanitäter als Berufsausbildung
Auszug aus BFH, 01.10.2012 - III B 128/11
Während zur Ausbildung alle der Vorbereitung auf ein Berufsziel dienenden Maßnahmen gehören, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (BFH-Urteil vom 27. Oktober 2011 VI R 52/10, BFHE 235, 444), sind Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, um in dem ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden, der Fortbildung zuzuordnen (…BFH-Urteil vom 18. Juni 2009 VI R 31/07, BFH/NV 2009, 1797). - BFH, 07.03.2007 - I R 90/04
Gemeinnützigkeit einer zur Entwicklung eines den Maßgaben des § 17b Abs. 2 KHG …
Auszug aus BFH, 01.10.2012 - III B 128/11
Von einem wissenschaftlichen Arbeiten kann nur gesprochen werden, wenn grundsätzliche Fragen oder konkrete Vorgänge methodisch in ihren Ursachen erforscht, begründet und in einen Sinnzusammenhang gebracht werden (BFH-Urteil vom 7. März 2007 I R 90/04, BFHE 217, 413, BStBl II 2007, 628). - BFH, 18.06.2009 - VI R 31/07
Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als …
Auszug aus BFH, 01.10.2012 - III B 128/11
Während zur Ausbildung alle der Vorbereitung auf ein Berufsziel dienenden Maßnahmen gehören, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (BFH-Urteil vom 27. Oktober 2011 VI R 52/10, BFHE 235, 444), sind Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, um in dem ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden, der Fortbildung zuzuordnen (BFH-Urteil vom 18. Juni 2009 VI R 31/07, BFH/NV 2009, 1797).
- BFH, 11.03.2011 - III B 76/10
Währungsumrechnung bei Familienleistungen nach Schweizer Recht
Auszug aus BFH, 01.10.2012 - III B 128/11
Zur schlüssigen Darlegung einer Divergenz muss der Beschwerdeführer u.a. tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil einerseits und aus den behaupteten, mit Datum sowie Aktenzeichen und/oder Fundstelle bezeichneten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (z.B. Senatsbeschluss vom 11. März 2011 III B 76/10, BFH/NV 2011, 981). - BFH, 16.05.2008 - VII B 118/07
Steuererstattungsanspruch bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Eheleuten …
Auszug aus BFH, 01.10.2012 - III B 128/11
Rn. 7 a) Für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung muss der Kläger eine hinreichend bestimmte Rechtsfrage formulieren und substantiiert auf ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingehen, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (z.B. BFH-Beschluss vom 16. Mai 2008 VII B 118/07, BFH/NV 2008, 1440). - BFH, 30.01.2012 - III B 153/11
Änderungen von Kindergeldbescheiden wegen Überschreitung des Grenzbetrags nach § …
Auszug aus BFH, 01.10.2012 - III B 128/11
Dieser Zulassungsgrund stellt einen Spezialfall der grundsätzlichen Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO dar und setzt daher ebenfalls eine klärungsbedürftige und klärbare Rechtsfrage voraus (Senatsbeschluss vom 30. Januar 2012 III B 153/11, BFH/NV 2012, 705, m.w.N.).
- BFH, 25.03.2021 - VIII R 47/18
Zur Annahme von Sonderbetriebseinnahmen bei Stipendiengewährung an die …
Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des III. Senats des BFH an (Beschluss vom 01.10.2012 - III B 128/11, BFH/NV 2013, 29) und verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf dessen Ausführungen. - FG Münster, 13.04.2018 - 14 K 3906/14
Einkommensteuer: Steuerliche Behandlung von EXIST-Gründerstipendium an …
Rn. 59 c) Nichts anderes folgt aus dem BFH-Beschluss vom 01.10.2011 - III B 128/11 (BFH/NV 2013, 29). - FG Sachsen, 02.10.2024 - 3 K 837/18
Technologiegründerstipendium auf der Grundlage der "ESF-Richtlinie …
Das Stipendium sei nicht steuerbefreit, es sei vielmehr mit dem sog. Exist-Gründerstipendium vergleichbar, über das der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 1. Oktober 2012 (III B 128/11) entschieden habe.Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu den sog. EXIST Stipendien (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 25. März 2021 VIII R 47/18, BStBl. II 2021, 696 und juris und ohne weitere Begründung zur Frage der Steuerbarkeit des Stipendiums vom 1. Oktober 2012 III B 128/11) sowie zum Sofortprogramm Qualifizierung und Arbeit für Brandenburg (BFH-Urteil vom 9. Oktober 1996 XI R 35/96 betr. freiberufliche Tätigkeit) sind daher nicht auf den Streitfall übertragbar.
- FG Berlin-Brandenburg, 25.11.2022 - 10 K 10005/22
Stipendium während der Corona-Pandemie
Unter dem Begriff der "Fortbildung" sind Maßnahmen zu verstehen, die darauf gerichtet sind, in einem ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden (…vgl. Tormöhlen in Korn, Einkommensteuergesetz, § 3 Nr. 44, Rn. 5.2 m.w.N., Dokumentenstand April 2015;… BFH-Urteil vom 18. Juni 2009 VI R 31/07, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs [BFH/NV] 2009, 1797; BFHBeschluss vom 1. Oktober 2012 III B 128/11, BFH/NV 2013, 29). - BFH, 28.04.2014 - III B 44/13
Zugang eines als "persönlich" bezeichneten Telefaxes beim FA
Rn. 7 1. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO), denn die vom FA für klärungsbedürftig gehaltene Rechtsfrage ist offensichtlich so zu entscheiden, wie es das FG getan hat (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2012 III B 128/11, BFH/NV 2013, 29).
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