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Rechtsprechung
   BFH, 27.01.1989 - III B 130/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,7543
BFH, 27.01.1989 - III B 130/88 (https://dejure.org/1989,7543)
BFH, Entscheidung vom 27.01.1989 - III B 130/88 (https://dejure.org/1989,7543)
BFH, Entscheidung vom 27. Januar 1989 - III B 130/88 (https://dejure.org/1989,7543)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.11.1984 - VIII R 73/82

    Einkommensteuer - Ehegatten - Rechtsbehelf

    Auszug aus BFH, 27.01.1989 - III B 130/88
    Der Umstand, daß das FA den Antragsteller gleichwohl mit als Rechtsbehelfsführer ansah und die Einsprüche gegen die Einkommensteuerbescheide (für 1984 und 1986) auch ihm gegenüber als unbegründet zurückwies, ändert nichts an der Bestandskraft dieser Bescheide gegenüber dem Antragsteller (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. November 1984 VIII R 73/82, BFHE 143, 32, BStBl II 1985, 296).

    Inwieweit ein geändertes Klagebegehren des Antragstellers - auf Aufhebung lediglich der (auch) gegen ihn gerichteten Einspruchsentscheidung (siehe hierzu das Urteil in BFHE 143, 32, BStBl II 1985, 296) - für diesen auch die Gewährung von PKH nach sich zöge, braucht der Senat nicht zu entscheiden.

  • BFH, 25.03.1986 - III B 5/86

    Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Gründe - Abweisung der Klage durch …

    Auszug aus BFH, 27.01.1989 - III B 130/88
    Für das PKH-Verfahren kommt es somit, auch soweit im Besteuerungsverfahren Schätzungen vorzunehmen sind, deren Ergebnis von der Würdigung vieler Tatumstände abhängt, wesentlich darauf an, ob bei summarischer Prüfung und Würdigung der wichtigsten Tatumstände der von den Antragstellern begehrte Erfolg eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich hat (Beschluß des erkennenden Senats vom 25. März 1986 III B 5-6/86, BFHE 146, 223, BStBl II 1986, 526, m. w. N.).
  • BFH, 06.02.1987 - III B 169/86
    Auszug aus BFH, 27.01.1989 - III B 130/88
    Das ist anzunehmen, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt der Antragsteller aufgrund ihrer Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 6. Februar 1987 III B 169, 170/86, BFH/NV 1987, 322, m. w. N.).
  • BFH, 19.09.1986 - V B 39/86

    Prozeßkostenhilfe trotz unterlassener Mitwirkung bei der Steueranmeldung

    Auszug aus BFH, 27.01.1989 - III B 130/88
    Mit der Vorlage der Aushilfslohnquittungen wurde ersichtlich nichts anderes erbracht, als was zuvor schon Gegenstand der außerprozessualen Mitwirkungspflichten gewesen und ohne fachkundige Hilfe zu bewältigen war (siehe hierzu auch den bereits vom FG zitierten BFH-Beschluß vom 19. September 1986 V B 39/86, Betriebs-Berater 1986, 2402).
  • BFH, 21.02.1992 - VI R 141/88

    Örtliche Zuständigkeit des Betriebsstätten-Finanzamts

    Der Umstand, daß der Einspruch der Klägerin sachlich beschieden wurde, ändert aber nichts an der Tatsache, daß ein Nachforderungsbescheid ihr gegenüber nicht ergangen ist (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Januar 1989 III B 130/88, BFH/NV 1989, 767).
  • BFH, 28.02.1990 - I R 165/85

    Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Revisionsbegründung - Zurechnung von …

    Die Abweisung hat nicht als unbegründet wegen Bestandskraft der angefochtenen Bescheide (…so Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl. 1987, § 44 Rdnr. 18 i. V. m. Rdnr. 16; FG Berlin, Urteil vom 5. November 1985 V 33/83, Entscheidungen der Finanzgerichte 1986, 412; offengelassen in BFH-Urteilen in BFHE 143, 32, BStBl II 1985, 296; vom 27. Januar 1989 III B 130/88, BFH/NV 1989, 767, …und vom 1. August 1989 IX R 17/86, BFH/NV 1990, 94), sondern als unzulässig zu erfolgen.
  • BFH, 26.10.1994 - X B 156/94

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH)

    Die beantragte Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten ist auf der Grundlage des § 121 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung zu versagen, wenn mit der Vorlage der Steuererklärungen nichts anderes erbracht wird, als was zuvor schon Gegenstand außerprozessualer Mitwirkungspflichten gewesen war und ohne fachkundige Hilfe zu bewältigen gewesen wäre (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Januar 1989 III B 130/88, BFH/NV 1989, 767, 769, unter 2.).
  • BFH, 10.01.1994 - XI B 65/93

    Mutwilligkeit einer beabsichtigten Rechtsverfolgung als Hindernis hinsichtlich …

    Das FG wird darüber zu befinden haben, ob die persönlichen Voraussetzungen und die sachliche Voraussetzung der hinreichenden Aussicht der Klage auf Erfolg (§ 114 ZPO) im Streitfall erfüllt sind und ob die Beiordnung der Rechtsanwältin F für das Klageverfahren nach § 142 Abs. 1 FGO i. V. m. § 121 Abs. 2 ZPO erforderlich ist (vgl. hierzu BFH-Beschluß vom 27. Januar 1989 III B 130/88, BFH/NV 1989, 767, unter Nr. 2).
  • FG Düsseldorf, 08.03.2001 - 18 K 3853/00

    Prozesskostenhilfe; Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung; Beiordnung; …

    Hieran fehlt es, wenn für einen Erfolg im Prozess nichts anderes vorzutragen ist, als was zuvor schon Gegenstand außerprozessualer Mitwirkungspflichten gewesen war und ohne fachkundige Hilfe zu bewältigen gewesen wäre (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. September 1986 V B 39/86, Betriebs-Berater 1986, 2402; vom 27. Januar 1989 III B 130/88, BFH/NV 1989, 767, 769 a. E. und in BFH/NV 1995, 725).
  • FG Hamburg, 08.10.2013 - 6 K 92/13

    Keine Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten bei Verletzung von …

    Eine Beiordnung ist insbesondere dann nicht erforderlich, wenn im Zuge der Anfechtung von Schätzungsbescheiden mit der Vorlage von Steuererklärungen im finanzgerichtlichen Verfahren nur das erbracht wird, was zuvor schon Gegenstand außerprozessualer Mitwirkungspflichten gewesen ist und die Prozessführung ohne fachkundige Hilfe zu bewältigen ist (vgl. BFH Beschlüsse vom 27.01.1989 III B 130/88, BFH/NV 1989, 767;… vom 26.10.1994 X B 156/94, BFH/NV 1995, 725;… vom 27.12.2000 XI B 123/00, BFH/NV 2001, 919).
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