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Rechtsprechung
   BFH, 18.02.2009 - III B 132/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5934
BFH, 18.02.2009 - III B 132/08 (https://dejure.org/2009,5934)
BFH, Entscheidung vom 18.02.2009 - III B 132/08 (https://dejure.org/2009,5934)
BFH, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - III B 132/08 (https://dejure.org/2009,5934)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Kindergeldberechtigung von Ausländern

  • Judicialis

    EStG § 52 Abs. 61a S. 2; ; EStG § 62 Abs. 2; ; AufenthG § 23 Abs. 1; ; AuslG 1990 § 32

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; EStG § 62 Abs. 2; AuslG § 32; AufenthG § 23 Abs. 1
    Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Rechtsfortbildung, Nichtzulassungsbeschwerde, Kindergeld, Aufenthaltsbefugnis, Bleiberechtsregelung, Aufenthaltserlaubnis, Erwerbstätigkeit, Anspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Kindergeldanspruchs von Ausländern

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeldberechtigung von Ausländern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen des Kindergeldanspruchs von Ausländern

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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.03.2007 - III R 93/03

    Kein Kindergeld für geduldete Ausländer

    Auszug aus BFH, 18.02.2009 - III B 132/08
    a) Der Kindergeldanspruch von Ausländern hängt nach der Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG, die gemäß § 52 Abs. 61 a Satz 2 EStG alle Sachverhalte erfasst, bei denen --wie im Streitfall-- das Kindergeld noch nicht bestandskräftig festgesetzt worden ist, u.a. vom Besitz bestimmter aufenthaltsrechtlicher Titel nach dem AufenthG ab oder --für Zeiträume vor 2005-- von bestimmten ausländerrechtlichen Genehmigungen nach dem AuslG 1990, die in sinngemäßer Anwendung des § 101 AufenthG in aufenthaltsrechtliche Titel umzuqualifizieren sind (Senatsurteile vom 15. März 2007 III R 93/03, BFHE 217, 443, BFH/NV 2007, 1234;… vom 22. November 2007 III R 54/02, BFHE 220, 45, BFH/NV 2008, 457, …sowie vom 17. April 2008 III R 16/05, BFHE 221, 43, BFH/NV 2008, 1576).

    Der BFH hat bereits entschieden, dass für die Kindergeldberechtigung der "Besitz" einer ausreichenden ausländerrechtlichen Aufenthaltsgenehmigung nach dem AuslG 1990 oder eines aufenthaltsrechtlichen Titels nach dem AufenthG entscheidend ist und es somit nicht darauf ankommt, ob ein Ausländer schon zu einem früheren Zeitpunkt erstmals einen Anspruch auf eine entsprechende Genehmigung bzw. einen entsprechenden Titel hatte (Senatsurteile in BFHE 217, 443, BFH/NV 2007, 1234;… in BFHE 220, 45, BFH/NV 2008, 457, sowie in BFHE 221, 43, BFH/NV 2008, 1576).

  • BFH, 22.11.2007 - III R 54/02

    Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern

    Auszug aus BFH, 18.02.2009 - III B 132/08
    a) Der Kindergeldanspruch von Ausländern hängt nach der Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG, die gemäß § 52 Abs. 61 a Satz 2 EStG alle Sachverhalte erfasst, bei denen --wie im Streitfall-- das Kindergeld noch nicht bestandskräftig festgesetzt worden ist, u.a. vom Besitz bestimmter aufenthaltsrechtlicher Titel nach dem AufenthG ab oder --für Zeiträume vor 2005-- von bestimmten ausländerrechtlichen Genehmigungen nach dem AuslG 1990, die in sinngemäßer Anwendung des § 101 AufenthG in aufenthaltsrechtliche Titel umzuqualifizieren sind (…Senatsurteile vom 15. März 2007 III R 93/03, BFHE 217, 443, BFH/NV 2007, 1234; vom 22. November 2007 III R 54/02, BFHE 220, 45, BFH/NV 2008, 457, …sowie vom 17. April 2008 III R 16/05, BFHE 221, 43, BFH/NV 2008, 1576).

    Der BFH hat bereits entschieden, dass für die Kindergeldberechtigung der "Besitz" einer ausreichenden ausländerrechtlichen Aufenthaltsgenehmigung nach dem AuslG 1990 oder eines aufenthaltsrechtlichen Titels nach dem AufenthG entscheidend ist und es somit nicht darauf ankommt, ob ein Ausländer schon zu einem früheren Zeitpunkt erstmals einen Anspruch auf eine entsprechende Genehmigung bzw. einen entsprechenden Titel hatte (…Senatsurteile in BFHE 217, 443, BFH/NV 2007, 1234; in BFHE 220, 45, BFH/NV 2008, 457, sowie in BFHE 221, 43, BFH/NV 2008, 1576).

  • BFH, 17.04.2008 - III R 16/05

    Kein Kindergeld für nicht anspruchsberechtigte Ausländer mit deutschen …

    Auszug aus BFH, 18.02.2009 - III B 132/08
    a) Der Kindergeldanspruch von Ausländern hängt nach der Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG, die gemäß § 52 Abs. 61 a Satz 2 EStG alle Sachverhalte erfasst, bei denen --wie im Streitfall-- das Kindergeld noch nicht bestandskräftig festgesetzt worden ist, u.a. vom Besitz bestimmter aufenthaltsrechtlicher Titel nach dem AufenthG ab oder --für Zeiträume vor 2005-- von bestimmten ausländerrechtlichen Genehmigungen nach dem AuslG 1990, die in sinngemäßer Anwendung des § 101 AufenthG in aufenthaltsrechtliche Titel umzuqualifizieren sind (…Senatsurteile vom 15. März 2007 III R 93/03, BFHE 217, 443, BFH/NV 2007, 1234;… vom 22. November 2007 III R 54/02, BFHE 220, 45, BFH/NV 2008, 457, sowie vom 17. April 2008 III R 16/05, BFHE 221, 43, BFH/NV 2008, 1576).

    Der BFH hat bereits entschieden, dass für die Kindergeldberechtigung der "Besitz" einer ausreichenden ausländerrechtlichen Aufenthaltsgenehmigung nach dem AuslG 1990 oder eines aufenthaltsrechtlichen Titels nach dem AufenthG entscheidend ist und es somit nicht darauf ankommt, ob ein Ausländer schon zu einem früheren Zeitpunkt erstmals einen Anspruch auf eine entsprechende Genehmigung bzw. einen entsprechenden Titel hatte (…Senatsurteile in BFHE 217, 443, BFH/NV 2007, 1234; in BFHE 220, 45, BFH/NV 2008, 457, sowie in BFHE 221, 43, BFH/NV 2008, 1576).

  • BFH, 06.06.2006 - III B 202/05

    Kindergeld: Unterhaltspflicht des Kindergeldberechtigten

    Auszug aus BFH, 18.02.2009 - III B 132/08
    In beiden Fällen muss es sich um eine klärungsbedürftige und klärbare Rechtsfrage handeln (z.B. Senatsbeschluss vom 6. Juni 2006 III B 202/05, BFH/NV 2006, 1653).
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