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| BFH, 17.01.1997 - III B 138/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unzureichende Substantiierung eines Antrag auf Prozesskostenhilfe
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 11.12.1985 - I B 44/85
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Rechtsanwalts
Auszug aus BFH, 17.01.1997 - III B 138/96
Dazu gehört, daß der Antragsteller innerhalb dieser Frist das Gesuch um PKH und auch die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der vorgeschriebenen Form (§ 117 Abs. 2 bis 4 ZPO) einreicht, sofern er nicht auch hieran wiederum ohne sein Verschulden gehindert ist (BFH-Beschluß vom 11. Dezember 1985 I B 44/85, BFH/NV 1986, 557). - BFH, 15.02.1991 - IV R 114/90
Zulässigkeit einer Revision hinsichtlich Notwendigkeit der Vertretung durch einen …
Auszug aus BFH, 17.01.1997 - III B 138/96
Abgesehen von dem Fristversäumnis wäre auch eine nachträgliche Genehmigung der Beschwerdeeinlegung des Klägers durch einen zugelassenen Vertreter ausgeschlossen (BFH-Beschluß vom 15. Februar 1991 IV R 114/90, BFH/NV 1992, 481). - BFH, 24.02.1993 - IX B 70/92
Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BFH, 17.01.1997 - III B 138/96
Die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem hierfür vorgeschriebenen amtlichen Vordruck ist unverzichtbar, wenn die erforderlichen Angaben nicht anderweitig und in vergleichbarer übersichtlicher Weise vorliegen (BFH-Beschluß vom 24. Februar 1993 IX B 70/92, BFH/NV 1993, 682).
- BFH, 04.11.1998 - IX S 7/98
Vorlage an das BVerfG
Denn wegen der Versäumung der Rechtsmittelfristen kann gemäß § 56 FGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn ein Antragsteller wegen seiner Mittellosigkeit einen vor dem Bundesfinanzhof (BFH) Vertretungsberechtigten nicht mit der Wahrung der Fristen hat beauftragen können (…BFH-Beschlüsse vom 3. Dezember 1996 IV S 2/96, BFH/NV 1997, 700; vom 17. Januar 1997 III B 138/96, BFH/NV 1997, 702).
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