Rechtsprechung
| BFH, 12.07.1991 - III B 142/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeitsvoraussetzungen der Beschwerde
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 24.03.1981 - VII B 64/80
Akteneinsicht - Beschwerde - Finanzgericht
Auszug aus BFH, 12.07.1991 - III B 142/87
Entscheidungen des FG über die Art und Weise der Gewährung von Akteneinsicht sind keine prozeßleitenden Verfügungen i. S. des § 128 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) und daher mit der Beschwerde anfechtbar (z. B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. März 1981 VII B 64/80, BFHE 133, 8, BStBl II 1981, 475, …und vom 28. Juni 1990 X B 163/88, BFH/NV 1991, 325). - BFH, 28.06.1990 - X B 163/88
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Beschwerde
Auszug aus BFH, 12.07.1991 - III B 142/87
Entscheidungen des FG über die Art und Weise der Gewährung von Akteneinsicht sind keine prozeßleitenden Verfügungen i. S. des § 128 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) und daher mit der Beschwerde anfechtbar (z. B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. März 1981 VII B 64/80, BFHE 133, 8, BStBl II 1981, 475, und vom 28. Juni 1990 X B 163/88, BFH/NV 1991, 325).
- BFH, 24.10.1991 - V B 146/91
Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für die Gewährung von Akteneinsicht
Nach gewährter Akteneinsicht besteht kein Rechtsschutzbedürfnis mehr für die Gewährung der Akteneinsicht (BFH-Beschlüsse vom 12. Juli 1991 III B 142/87, nicht veröffentlicht, …und vom 28. Juni 1990 X B 163/88, BFH/NV 1991, 325).
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