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| BVerwG, 23.06.1964 - III B 143.63 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 13.02.1958 - III C 1.57
Totalverlust einer Werkstatteinrichtung durch Fliegereinwirkung - Anspruch auf …
Auszug aus BVerwG, 23.06.1964 - III B 143.63
Durch die Rechtsprechung ist geklärt, daß Voraussetzung einer Entschädigung für den Verlust von Betriebsvermögen die Tatsache ist, daß ein Betrieb jemals vorhanden war oder, falls die Feststellung des Verlustes von Gegenständen der Berufsausübung beansprucht wird, daß der Beruf im Zeitpunkt des geltend gemachten Verlustes tatsächlich - nachhaltig - ausgeübt worden ist (siehe hierzu Entscheidungen vom 13. Februar 1958 [BVerwGE 6, 188]; vom 17. August 1959 - BVerwG IV C 189.59 - [RLA 1959, 315]; vom 26. November 1959 - BVerwG III C 132.58 - vom 10. Mai 1961 - BVerwG IV C 153.59 - und vom 28. November 1962 - BVerwG V C 143.62 -). - BVerwG, 10.05.1961 - IV C 153.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.06.1964 - III B 143.63
Durch die Rechtsprechung ist geklärt, daß Voraussetzung einer Entschädigung für den Verlust von Betriebsvermögen die Tatsache ist, daß ein Betrieb jemals vorhanden war oder, falls die Feststellung des Verlustes von Gegenständen der Berufsausübung beansprucht wird, daß der Beruf im Zeitpunkt des geltend gemachten Verlustes tatsächlich - nachhaltig - ausgeübt worden ist (siehe hierzu Entscheidungen vom 13. Februar 1958 [BVerwGE 6, 188]; vom 17. August 1959 - BVerwG IV C 189.59 - [RLA 1959, 315]; vom 26. November 1959 - BVerwG III C 132.58 - vom 10. Mai 1961 - BVerwG IV C 153.59 - und vom 28. November 1962 - BVerwG V C 143.62 -). - BVerwG, 17.08.1959 - IV C 189.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.06.1964 - III B 143.63
Durch die Rechtsprechung ist geklärt, daß Voraussetzung einer Entschädigung für den Verlust von Betriebsvermögen die Tatsache ist, daß ein Betrieb jemals vorhanden war oder, falls die Feststellung des Verlustes von Gegenständen der Berufsausübung beansprucht wird, daß der Beruf im Zeitpunkt des geltend gemachten Verlustes tatsächlich - nachhaltig - ausgeübt worden ist (siehe hierzu Entscheidungen vom 13. Februar 1958 [BVerwGE 6, 188]; vom 17. August 1959 - BVerwG IV C 189.59 - [RLA 1959, 315]; vom 26. November 1959 - BVerwG III C 132.58 - vom 10. Mai 1961 - BVerwG IV C 153.59 - und vom 28. November 1962 - BVerwG V C 143.62 -). - BVerwG, 26.11.1959 - III C 132.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.06.1964 - III B 143.63
Durch die Rechtsprechung ist geklärt, daß Voraussetzung einer Entschädigung für den Verlust von Betriebsvermögen die Tatsache ist, daß ein Betrieb jemals vorhanden war oder, falls die Feststellung des Verlustes von Gegenständen der Berufsausübung beansprucht wird, daß der Beruf im Zeitpunkt des geltend gemachten Verlustes tatsächlich - nachhaltig - ausgeübt worden ist (siehe hierzu Entscheidungen vom 13. Februar 1958 [BVerwGE 6, 188]; vom 17. August 1959 - BVerwG IV C 189.59 - [RLA 1959, 315]; vom 26. November 1959 - BVerwG III C 132.58 - vom 10. Mai 1961 - BVerwG IV C 153.59 - und vom 28. November 1962 - BVerwG V C 143.62 -). - BVerwG, 28.11.1962 - V C 143.62
Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage für die endgültige Behandlung der …
Auszug aus BVerwG, 23.06.1964 - III B 143.63
Durch die Rechtsprechung ist geklärt, daß Voraussetzung einer Entschädigung für den Verlust von Betriebsvermögen die Tatsache ist, daß ein Betrieb jemals vorhanden war oder, falls die Feststellung des Verlustes von Gegenständen der Berufsausübung beansprucht wird, daß der Beruf im Zeitpunkt des geltend gemachten Verlustes tatsächlich - nachhaltig - ausgeübt worden ist (siehe hierzu Entscheidungen vom 13. Februar 1958 [BVerwGE 6, 188]; vom 17. August 1959 - BVerwG IV C 189.59 - [RLA 1959, 315]; vom 26. November 1959 - BVerwG III C 132.58 - vom 10. Mai 1961 - BVerwG IV C 153.59 - und vom 28. November 1962 - BVerwG V C 143.62 -).
- BVerwG, 30.03.1965 - III C 119.64
Verlust einer germanistischen Bücherei nebst Manuskripten - Entschädigung für …
Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage der Feststellbarkeit von Schäden an Betriebsvermögen, das in der Absicht erworben worden war, es zu einem späteren Zeitpunkt gewerblich zu nutzen (Buchholz BVerwG 427.3, § 12 LAG Nr. 275 BVerwGE 16, 42 [BVerwG 28.03.1963 - III C 229/60]; Beschlüsse vom 29. Juli 1960 - BVerwG III B 1.60 - und 23. Juni 1964 - BVerwG III B 143.63 -). - BVerwG, 20.02.1968 - III B 169.67
Feststellungsfähigkeit eines Vertreibungsschadens an einem schuldrechtlich …
Das Urteil des Verwaltungsgerichts beruht nicht auf einer Abweichung von dem in der Beschwerde erwähnten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 1964 - BVerwG III B 143.63 -. - BVerwG, 24.09.1965 - III B 59.65
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Vermögensschäden, die durch NS-Verfolgungsmaßnahmen erwachsen sind, können zu einer Schadensfeststellung nur im Rahmen des nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts hier nicht einschlägigen § 11 a FG und der hierzu ergangenen Elften Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz in der Fassung vom 16. Dezember 1964 (BGBl. I S. 946) führen (Beschluß vom 23. Juni 1964 - BVerwG III B 143.63 -).
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