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Rechtsprechung
   BFH, 31.03.2014 - III B 147/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,10437
BFH, 31.03.2014 - III B 147/13 (https://dejure.org/2014,10437)
BFH, Entscheidung vom 31.03.2014 - III B 147/13 (https://dejure.org/2014,10437)
BFH, Entscheidung vom 31. März 2014 - III B 147/13 (https://dejure.org/2014,10437)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs wegen Leistung eines freiwilligen sozialen Jahres anstatt des Zivildienstes

  • openjur.de

    Keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs wegen Leistung eines freiwilligen sozialen Jahres anstatt des Zivildienstes

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d, EStG § 32 Abs 5, ErsDiG § 14a, ErsDiG § 14b, EStG VZ 2010, ErsDiG § 14c, GG Art 3 Abs 1
    Keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs wegen Leistung eines freiwilligen sozialen Jahres anstatt des Zivildienstes

  • rechtsinformationen.bund.de

    Keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs wegen Leistung eines freiwilligen sozialen Jahres anstatt des Zivildienstes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d EStG 2009, § 32 Abs 5 EStG 2009, § 14a ErsDiG, § 14b ErsDiG, EStG VZ 2010
    Keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs wegen Leistung eines freiwilligen sozialen Jahres anstatt des Zivildienstes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 5
    Verlängerung der Kindergeldzahlung aufgrund Leistung eines freiwilligen sozialen Jahres

  • datenbank.nwb.de

    Keine Verlängerung des Anspruchs auf Kindergeld wegen Leistung eines freiwilligen sozialen Jahres anstatt des Zivildienstes; unterschiedliche Behandlung des Zivildienstes im Vergleich zum freiwilligen Jahr sachlich gerechtfertigt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freiwilliges soziales Jahr - und das Kindergeld

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kein Kindergeld bei Leistung eines freiwilligen sozialen Jahres

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs durch freiwilliges soziales Jahr

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kindergeld / Kinderfreibetrag - freiwilliges soziales Jahr

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1199
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (17)

  • BFH, 22.12.2011 - III R 5/07

    Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen …

    Auszug aus BFH, 31.03.2014 - III B 147/13
    Die für eine Analogie erforderliche "planwidrige Unvollständigkeit des positiven Rechts" ist (nur) dort gegeben, wo das Gesetz, gemessen an seiner eigenen Absicht und der ihm immanenten Teleologie, unvollständig, also ergänzungsbedürftig ist und wo seine Ergänzung nicht etwa einer gesetzlich gewollten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht (BFH-Urteile vom 22. Dezember 2011 III R 5/07, BFHE 236, 137, BStBl II 2012, 678; vom 14. September 1994 I R 136/93, BFHE 175, 406, BStBl II 1995, 382).

    Sie zu schließen, bleibt Aufgabe des Gesetzgebers (Senatsurteil in BFHE 236, 137, BStBl II 2012, 678).

  • BFH, 20.05.2010 - III R 4/10

    Verlängerung des Zeitraums für den Bezug von Kindergeld wegen Zivildienstes

    Auszug aus BFH, 31.03.2014 - III B 147/13
    In dieser Entscheidung hat der XI. Senat des BFH in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung des erkennenden Senats (Senatsurteil vom 20. Mai 2010 III R 4/10, BFHE 229, 337, BStBl II 2010, 827) entschieden, dass eine Beschränkung der Verlängerung auf Dienstmonate, in denen kein Kindergeld gewährt wurde, dem Gesetzeswortlaut des § 32 Abs. 5 EStG ebenso wenig zu entnehmen sei wie eine der "Doppelberücksichtigung" von Dienstmonaten entgegenstehende, in Monaten bemessene maximale Bezugsdauer.

    Soweit Kindergeldberechtigte, deren Kinder Wehr- oder Zivildienst geleistet haben und während der Dienstzeit zugleich für einen Beruf ausgebildet wurden, im Verhältnis zu anderen Kindergeldberechtigten, deren Kinder ihre Berufsausbildung bei Vollendung des 25. Lebensjahres ebenfalls aus den unterschiedlichsten Gründen noch nicht abgeschlossen haben, bevorzugt werden, verstößt dies nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (BFH-Urteil in BFHE 229, 337, BStBl II 2010, 827).

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98

    Rentenüberleitung V

    Auszug aus BFH, 31.03.2014 - III B 147/13
    Dieser darf Massenerscheinungen typisierend regeln, wenn er sich --wie hier-- am Regelfall orientiert und die dadurch entstehenden Härten nicht besonders schwer wiegen und nur unter Schwierigkeiten vermeidbar gewesen wären (Senatsurteil vom 17. Juni 2010 III R 35/09, BFHE 230, 523, BStBl II 2011, 176, unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2004 1 BvL 3/98, 1 BvL 9/02, 1 BvL 2/03, BVerfGE 111, 115, m.w.N.).
  • BFH, 17.06.2010 - III R 35/09

    Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern - Keine …

    Auszug aus BFH, 31.03.2014 - III B 147/13
    Dieser darf Massenerscheinungen typisierend regeln, wenn er sich --wie hier-- am Regelfall orientiert und die dadurch entstehenden Härten nicht besonders schwer wiegen und nur unter Schwierigkeiten vermeidbar gewesen wären (Senatsurteil vom 17. Juni 2010 III R 35/09, BFHE 230, 523, BStBl II 2011, 176, unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2004 1 BvL 3/98, 1 BvL 9/02, 1 BvL 2/03, BVerfGE 111, 115, m.w.N.).
  • BFH, 18.03.2009 - III R 33/07

    Kein Anspruch auf Kindergeld für nicht zum Zivildienst verpflichtete Kinder, die …

    Auszug aus BFH, 31.03.2014 - III B 147/13
    Er sah diese Dienste als --an Lernzielen ausgerichtete-- Bildungsdienste an (…vgl. BTDrucks 16/6519, S. 1, 12 ff.) und ordnete sie deshalb den in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG geregelten Tatbeständen der Ausbildung des Kindes zu (Senatsurteil vom 18. März 2009 III R 33/07, BFHE 224, 508, BStBl II 2009, 1010, m.w.N.).
  • BFH, 05.09.2013 - XI R 12/12

    Verlängerter Bezug von Kindergeld auch für Dienstmonate der Berufsausbildung

    Auszug aus BFH, 31.03.2014 - III B 147/13
    Rn. 12 cc) Diese Auffassung steht im Einklang mit dem BFH-Urteil vom 5. September 2013 XI R 12/12 (BFHE 242, 404, BStBl II 2014, 39).
  • BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08

    Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim …

    Auszug aus BFH, 31.03.2014 - III B 147/13
    Rn. 14 Die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung setzt voraus, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und dass eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (z.B. BFH-Beschluss vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487).
  • BFH, 11.03.2011 - III B 76/10

    Währungsumrechnung bei Familienleistungen nach Schweizer Recht

    Auszug aus BFH, 31.03.2014 - III B 147/13
    Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichungsrüge muss der Beschwerdeführer u.a. tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten, mit Datum sowie Aktenzeichen und/oder Fundstelle bezeichneten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (z.B. Senatsbeschluss vom 11. März 2011 III B 76/10, BFH/NV 2011, 981).
  • BFH, 21.04.2010 - IV B 32/09

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz, Rügeverzicht

    Auszug aus BFH, 31.03.2014 - III B 147/13
    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die im Streitfall entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 21. April 2010 IV B 32/09, BFH/NV 2010, 1469).
  • BFH, 01.02.2013 - III B 222/11

    Grundsätzliche Bedeutung - Zum Inhalt des Anspruchs des Kindes auf Auszahlung des …

    Auszug aus BFH, 31.03.2014 - III B 147/13
    Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie sich ohne Weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt oder wenn sie bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (z.B. Senatsbeschlüsse vom 1. Februar 2013 III B 222/11, BFH/NV 2013, 727;… vom 23. Dezember 2013 III B 98/13, BFH/NV 2014, 519).
  • BFH, 23.12.2013 - III B 98/13

    Familienleistungsausgleich; Günstigerprüfung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme des …

  • BFH, 14.09.1994 - I R 136/93

    Beitrittsgebiet - Bescheide über Steuerrate 1990 - Halbierung der Steuer - …

  • BFH, 14.10.2002 - VIII R 68/01

    Kindergeld; Zivildienst; Verlängerung des Zeitraums für den Kindergeldbezug

  • FG Münster, 30.11.2012 - 4 K 1569/12

    Kindergeld für ein verheiratetes, volljähriges Kind

  • FG Münster, 23.04.2012 - 10 K 3219/11

    Kein Kindergeld für ein über 24 Jahre altes Kind während dessen freiwilligem …

  • FG Münster, 19.05.2009 - 8 K 2947/08

    Kindergeld für ein über 25 Jahre altes Kind, das einen sog. "Anderen Dienst" im …

  • FG Münster, 11.05.2010 - 8 K 2450/09

    Verlängerung des Kindergeldanspruchs bei freiwillig geleistetem sozialen Jahr; …

  • LSG Rheinland-Pfalz, 20.08.2015 - L 5 KR 149/14

    Krankenversicherung - Familienversicherung - Verlängerung - Absolvierung eines …

    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) liegt nicht vor, da die unmittelbare Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht ein hinreichendes Differenzierungskriterium darstellt, weshalb der Gesetzgeber verfassungsrechtlich nicht gezwungen ist, freiwillige Dienste in jeder Beziehung einem Wehr- oder Zivildienst gleichzustellen (vgl zum steuerlichen Kindergeldrecht Bundesfinanzhof - BFH - 31.3.2014 - III B 147/13, juris).
  • BFH, 23.08.2017 - VI R 70/15

    Hinweis des Finanzamts auf den Wegfall der Besteuerung nach Durchschnittssätzen - …

    Sie zu schließen, bleibt Aufgabe des Gesetzgebers (BFH-Beschluss vom 31. März 2014 III B 147/13, BFH/NV 2014, 1035).
  • BFH, 19.10.2017 - III R 8/17

    Keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs über die Vollendung des 25. …

    Rn. 13 a) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bereits entschieden, dass § 32 Abs. 5 EStG eine abschließende Aufzählung der Verlängerungstatbestände enthält (Senatsbeschluss vom 31. März 2014 III B 147/13, BFH/NV 2014, 1035, Rz 9;… BFH-Urteil vom 14. Oktober 2002 VIII R 68/01, BFH/NV 2003, 460, Rz 14).

    Die für eine Analogie erforderliche "planwidrige Unvollständigkeit des positiven Rechts" ist (nur) dort gegeben, wo das Gesetz, gemessen an seiner eigenen Absicht und der ihm immanenten Teleologie, unvollständig, also ergänzungsbedürftig ist und wo seine Ergänzung nicht etwa einer gesetzlich gewollten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht (BFH-Urteile vom 22. Dezember 2011 III R 5/07, BFHE 236, 137, BStBl II 2012, 678, Rz 19; vom 14. September 1994 I R 136/93, BFHE 175, 406, BStBl II 1995, 382, Rz 21; Senatsbeschluss in BFH/NV 2014, 1035, Rz 10).

  • FG Köln, 18.01.2017 - 2 K 659/15

    Versäumung der Antragsfrist im Rahmen eines Anspruchs auf Erstattung von …

    Rn. 58 a. Die für eine Analogie erforderliche "planwidrige Unvollständigkeit des positiven Rechts" ist (nur) dort gegeben, wo das Gesetz, gemessen an seiner eigenen Absicht und der ihm immanenten Teleologie, unvollständig, also ergänzungsbedürftig ist und wo seine Ergänzung nicht etwa einer gesetzlich gewollten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht (vgl. BFH-Urteil vom 31. März 2014 - III B 147/13,BFH/NV 2014, 1035 m.w.N.).

    Sie zu schließen, bleibt Aufgabe des Gesetzgebers (vgl. BFH-Urteil vom 31. März 2014 - III B 147/13, BFH/NV 2014, 1035 m.w.N.).

  • FG München, 02.03.2015 - 7 K 1823/14

    Keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs über das 25. Lebensjahr hinaus bei …

    Dies entspricht der ganz herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung der Finanzgerichte und wurde auch vom Bundesfinanzhof im Beschluss vom 31.3.2014 III B 147/13 (BFH/NV 2014, 1035) bestätigt.
  • FG Hamburg, 31.05.2023 - 1 K 223/22

    Kindergeld: Trotz unverschuldetem Andauern der Berufsausbildung besteht kein …

    Diese bewusste gesetzgeberische Entscheidung steht der Annahme einer planwidrigen Lücke im vorliegenden Fall entgegen (vgl. BFH, Urteil vom 19. Oktober 2017, III R 8/17, BStBl II 2018, 399 und Beschluss vom 31. März 2014, III B 147/13, BFH/NV 2014, 1035).
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