Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BFH, 24.09.1996 - III B 151/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6403
BFH, 24.09.1996 - III B 151/96 (https://dejure.org/1996,6403)
BFH, Entscheidung vom 24.09.1996 - III B 151/96 (https://dejure.org/1996,6403)
BFH, Entscheidung vom 24. September 1996 - III B 151/96 (https://dejure.org/1996,6403)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,6403) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ersetzung der Zulassung der Beschwerde durch das Finanzgericht durch eine Rechtsmittelbelehrung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 15.11.1989 - V B 143/89
    Auszug aus BFH, 24.09.1996 - III B 151/96
    Eine derartige Rechtsmittelbelehrung ist vielmehr fehlerhaft (BFH-Beschluß vom 15. November 1989 V B 143/89, BFH/NV 1990, 725; wiederum zu Art. 1 Nr. 3 BFHEntlG).

    Angesichts dieser Rechts- und Sachlage von ihm auch noch die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu verlangen, wäre unbillig (vgl. auch hierzu den o. g. BFH-Beschluß in BFH/NV 1990, 725).

  • BFH, 10.10.1991 - XI B 18/90

    FG kann Beschwerde gegen Beschluß nach § 69 Abs. 3 FGO nachträglich zulassen

    Auszug aus BFH, 24.09.1996 - III B 151/96
    Zwar kann die Beschwerde nach neuerer Rechtsprechung des BFH (s. insbesondere Beschluß vom 10. Oktober 1991 XI B 18/90, BFHE 165, 565 [BFH 10.10.1991 - XI B 18/90], BStBl II 1992, 301) auch noch in einem späteren Beschluß zugelassen werden.
  • BFH, 31.01.2002 - III B 170/01

    AdV-Ablehnung; Beschwerde

    Nach § 128 Abs. 3 FGO steht den Beteiligten gegen die Entscheidung des FG über die Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 FGO die Beschwerde nur zu, wenn sie in der Entscheidung ausdrücklich oder ausnahmsweise noch in einem späteren Beschluss nachträglich vom FG zugelassen worden ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. September 1996 III B 151/96, BFH/NV 1997, 256).

    In einem solchen Fall liegt vielmehr eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung vor, welche die für die Zulassung des Rechtsmittels erforderliche eigenständige Entscheidung des FG nicht ersetzen kann (Beschluss des BFH in BFH/NV 1997, 256).

    Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird gemäß § 8 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes abgesehen, weil der Antragsteller die Beschwerde aufgrund einer unzutreffenden Rechtsmittelbelehrung eingelegt hat (BFH-Beschluss in BFH/NV 1997, 256).

  • BFH, 06.09.2002 - IV B 204/01

    Beschwerde gegen AdV-Beschluss

    Nach § 128 Abs. 3 FGO steht den Beteiligten gegen die Entscheidung des FG über die Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 FGO die Beschwerde nur zu, wenn sie in der Entscheidung ausdrücklich oder ausnahmsweise noch in einem späteren Beschluss nachträglich vom FG zugelassen worden ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Oktober 1991 XI B 18/90, BFHE 165, 565, BStBl II 1992, 301, und vom 24. September 1996 III B 151/96, BFH/NV 1997, 256).

    Vielmehr kann eine Rechtsmittelbelehrung, nach der --ohne Hinweis auf die besondere Entscheidung über die Zulassung-- die Beschwerde als zulässig angesehen wird, nur als unrichtige Rechtsmittelbelehrung verstanden werden (BFH-Beschluss in BFH/NV 1997, 256).

    Von der Erhebung von Gerichtskosten wird gemäß § 8 des Gerichtskostengesetzes abgesehen (BFH-Beschlüsse vom 25. August 1999 X R 95/98, BFH/NV 2000, 441 und in BFH/NV 1997, 256).

  • BFH, 17.12.2004 - II B 128/04

    Zulassung der Beschwerde gegen Aussetzung der Vollziehung-Entscheidung

    Nach § 128 Abs. 3 FGO steht den Beteiligten gegen die Entscheidung des FG über die Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 FGO die Beschwerde nur zu, wenn sie in der Entscheidung ausdrücklich oder ausnahmsweise noch in einem späteren Beschluss nachträglich vom FG zugelassen worden ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. September 1996 III B 151/96, BFH/NV 1997, 256).

    In einem solchen Fall liegt vielmehr eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung vor, welche die für die Zulassung des Rechtsmittels erforderliche eigenständige Entscheidung des FG nicht ersetzen kann (BFH-Beschluss in BFH/NV 1997, 256).

    Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird gemäß § 21 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes abgesehen, weil nicht auszuschließen ist, dass der Antragsteller die Beschwerde aufgrund der unzutreffenden Rechtsmittelbelehrung eingelegt hat (BFH-Beschluss in BFH/NV 1997, 256).

  • BFH, 03.11.2004 - I B 97/04

    Zulassung der Beschwerde gegen Entscheidung des FG über die Aussetzung der …

    Es besteht jedenfalls die Möglichkeit, dass die Antragstellerin durch die unzutreffende Rechtsmittelbelehrung des FG zur Einlegung der Beschwerde veranlasst worden ist (…BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 1601;… in BFH/NV 2002, 673; vom 24. September 1996 III B 151/96, BFH/NV 1997, 256;… vom 15. November 1989 V B 143/89, BFH/NV 1990, 725).
  • BFH, 10.08.1999 - VII B 22/99

    Beschwerdezulassung gegen ablehnenden AdV-Beschluss

    In einem solchen Fall liegt vielmehr eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung vor, welche die für die Zulässigkeit des Rechtsmittels erforderliche eigenständige Entscheidung nicht ersetzen kann (ständige Rechtsprechung, z.B. schon BFH-Urteil vom 24. November 1964 VII 237/63, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1965, 130; BFH-Beschluß vom 24. September 1996 III B 151/96, BFH/NV 1997, 256).
  • BFH, 25.01.2001 - X B 137/00

    Ordnungsgemäße Vertretung - Beschwerde - Aussetzung der Vollziehung - Schweigen …

    Zwar mag die Einlegung der Beschwerden als solche auf unverschuldeter Unkenntnis der Voraussetzungen für die Anfechtung eines Beschlusses über die Aussetzung der Vollziehung beruhen (vgl. BFH-Beschluss vom 24. September 1996 III B 151/96, BFH/NV 1997, 256).
  • BFH, 18.12.2003 - V B 177/03

    Unrichtige fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung eröffnet kein Rechtsmittel

    Vielmehr kann eine Rechtsmittelbelehrung, nach der --ohne Hinweis auf die besondere Entscheidung über die Zulassung-- die Beschwerde als zulässig angesehen wird, nur als unrichtige Rechtsmittelbelehrung verstanden werden (BFH-Beschlüsse vom 24. September 1996 III B 151/96, BFH/NV 1997, 256;… in BFH/NV 2002, 673).
  • BFH, 25.01.2001 - X B 139/00

    Ordnungsgemäße Vertretung - Beschwerde - Aussetzung der Vollziehung - Schweigen …

    Zwar mag die Einlegung der Beschwerden als solche auf unverschuldeter Unkenntnis der Voraussetzungen für die Anfechtung eines Beschlusses über die Aussetzung der Vollziehung beruhen (vgl. BFH-Beschluss vom 24. September 1996 III B 151/96, BFH/NV 1997, 256).
  • BFH, 25.01.2001 - X B 138/00

    Ordnungsgemäße Vertretung - Beschwerde - Aussetzung der Vollziehung - Schweigen …

    Zwar mag die Einlegung der Beschwerden als solche auf unverschuldeter Unkenntnis der Voraussetzungen für die Anfechtung eines Beschlusses über die Aussetzung der Vollziehung beruhen (vgl. BFH-Beschluss vom 24. September 1996 III B 151/96, BFH/NV 1997, 256).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht