Rechtsprechung
| BFH, 27.08.1998 - III B 156/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
AO 1977 § 110 Abs. 2 Satz 1; ; AO 1977 § 110 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Versäumung der Antragsfrist - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Zugang der Abgabenachricht - Wegfall des Hindernisses - Investitionszulagenantrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2, 3
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; NZB - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BFH, 27.06.1985 - I B 27/85
Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsschutzinteresse
Auszug aus BFH, 27.08.1998 - III B 156/96
Dazu wäre konkret auszuführen gewesen, warum die Bedeutung der streitigen Rechtsfrage über den Einzelfall hinausgeht und warum sie zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625). - BFH, 18.05.1994 - II B 29/94
Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BFH, 27.08.1998 - III B 156/96
Mit der Rüge, das FG habe fehlerhaft entschieden, wird aber lediglich ein individuelles Interesse an der Klärung bestimmter Rechtsfragen dargetan, nicht aber ein Interesse der Allgemeinheit an der Fortentwicklung und Handhabung des Rechts; ein Zulassungsgrund nach § 115 Abs. 2 FGO wird damit jedenfalls nicht herausgearbeitet (BFH-Beschluß vom 18. Mai 1994 II B 29/94, BFH/NV 1995, 125). - BFH, 17.06.1992 - V B 99/89
Aberkennung des Vorsteuerabzuges bei Leistungen von Subunternehmers, die eine …
Auszug aus BFH, 27.08.1998 - III B 156/96
Mangelt es aber an der Entscheidungserheblichkeit der als grundsätzlich bedeutsam herausgestellten Rechtsfrage, ist die Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet (BFH-Beschluß vom 17. Juni 1992 V B 99/89, BFH/NV 1995, 842).
- BFH, 22.10.2002 - VII B 178/02
Grundsätzliche Bedeutung; Tarifierung
Hiermit wird jedoch lediglich ein individuelles und kein allgemeines Interesse an der Klärung bestimmter Rechtsfragen dargetan (…vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 18. Mai 1994 II B 29/94, BFH/NV 1995, 125, 126; vom 27. August 1998 III B 156/96, BFH/NV 1999, 336). - BFH, 01.08.2001 - IV B 17/01
Vorbehalt der Nachprüfung - Unternehmensberater - Einkünfte aus selbständiger …
Mit diesen Einwendungen gegen die sachliche Richtigkeit des FG-Urteils wird lediglich ein individuelles, nicht aber das erforderliche allgemeine Interesse an der Klärung bestimmter Rechtsfragen dargetan (st. Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. August 1998 III B 156/96, BFH/NV 1999, 336). - BFH, 30.06.2004 - VI B 118/03
NZB: grundsätzliche Bedeutung
Das ist nicht der Fall, wenn es auf die Klärung im Revisionsverfahren nicht ankommt, weil das Finanzgericht (FG) seine Entscheidung --alternativ oder kumulativ-- auch auf andere selbständige Rechtsgründe gestützt hat oder wenn es die aufgeworfene Rechtsfrage offen gelassen hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. August 1998 III B 156/96, BFH/NV 1999, 336).
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