Rechtsprechung
| BFH, 16.10.2009 - III B 170/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Halbteilungsgrundsatz und Art. 14 GG; Keine Geltendmachung einer verfassungswidrigen Überbesteuerung im Verfahren, in dem die Rechtswidrigkeit eines Gewerbesteuermessbescheides gerügt wird; Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 S. 3; ; FGO § 116 Abs. 5 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen einer substantiierten Darlegung des Zulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage zur Verletzung des Kernbereichs des Art. 14 Grundgesetz ( GG ) durch die steuerliche Gesamtbelastung eines ...
- datenbank.nwb.de
Keine allgemeine Aussage in einem Revisionsverfahren dazu, ab welchem Prozentsatz die Belastung von Einkommen mit Einkommensteuer und Gewerbesteuer gegen Art. 14 GG verstößt; keine Geltendmachung einer verfassungswidrigen Überbesteuerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 12.06.2008 - IV 229/05
- FG Nürnberg, 12.06.2008 - IV-229/05
- BFH, 16.10.2009 - III B 170/08
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99
Halbteilungsgrundsatz
Auszug aus BFH, 16.10.2009 - III B 170/08
Sie hat den Beschluss des BVerfG vom 18. Januar 2006 2 BvR 2194/99 (BVerfGE 115, 97) zitiert, in dem dieses entschieden hat, dass sich aus Art. 14 GG keine allgemein verbindliche, absolute Belastungsgrenze in der Nähe einer hälftigen Teilung ableiten lasse. - BFH, 28.07.2004 - IX B 136/03
Vorfälligkeitsentschädigung; Grundstücksverkauf
Auszug aus BFH, 16.10.2009 - III B 170/08
Es fehlt an Ausführungen dazu, weshalb sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43, m.w.N.). - BFH, 15.03.2005 - IV B 91/04
Keine Aussetzung des Verfahrens einer Personengesellschaft gegen …
Auszug aus BFH, 16.10.2009 - III B 170/08
Die tatsächliche Steuerbelastung ergibt sich jedoch erst aus den Gewerbesteuerbescheiden, in denen die Steuer nach § 16 Abs. 1 GewStG auf Grund des Steuermessbetrags mit dem Hebesatz festgesetzt wird (BFH-Beschluss vom 15. März 2005 IV B 91/04, BFHE 209, 128, BStBl II 2005, 647).
- BFH, 07.09.2005 - IV B 67/04
Vollmacht
Auszug aus BFH, 16.10.2009 - III B 170/08
Voraussetzung für die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO ist, dass der Beschwerdeführer eine hinreichend bestimmte Rechtsfrage darlegt, deren Klärung im Interesse der Allgemeinheit erforderlich ist und die im konkreten Streitfall klärbar ist (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. September 2005 IV B 67/04, BFH/NV 2006, 234). - BFH, 10.10.2008 - VIII B 20/08
Nichtzulassungsbeschwerde - Sachaufklärungspflicht - Übergehen von Beweisanträgen …
Auszug aus BFH, 16.10.2009 - III B 170/08
Die Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (z.B. BFH-Beschluss vom 10. Oktober 2008 VIII B 20-22/08, BFH/NV 2009, 183). - BFH, 17.12.2004 - VIII B 152/04
Sachaufklärungspflicht - Übergehen von Beweisanträgen
Auszug aus BFH, 16.10.2009 - III B 170/08
Verhandelt der Beteiligte ohne Verfahrensrüge zur Sache, obwohl er den Verfahrensmangel kannte oder kennen musste, so verliert er sein Rügerecht (s. z.B. BFH-Beschluss vom 17. Dezember 2004 VIII B 152/04, BFH/NV 2005, 1102). - BFH, 15.07.2002 - VIII B 65/02
NZB; Verfassungswidrigkeit einer Norm
Auszug aus BFH, 16.10.2009 - III B 170/08
Wird die Verfassungswidrigkeit einer Norm gerügt, so muss der Beschwerdeführer nicht nur konkret die Rechtsfrage und damit Sinn und Zweck sowie den systematischen Zusammenhang der in Frage stehenden Vorschrift i.S. von § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO darlegen, sondern muss auch darauf eingehen, von welcher Seite und aus welchen Gründen ein Verstoß gegen das Grundgesetz (GG) angenommen wird (z.B. BFH-Beschluss vom 15. Juli 2002 VIII B 65/02, BFH/NV 2003, 49).
- FG Berlin-Brandenburg, 30.01.2013 - 12 K 12197/10
Sonderkonstellation für gewerbliche Zwischenvermieter gebietet …
Vielmehr ist dem Beklagten darin zu folgen, dass der Gewerbesteuermessbetragsbescheid grundsätzlich keine erdrosselnde Wirkung haben kann, sondern dass eine solche erst durch die Steuererhebung selbst eintreten kann (ebenso BFH, Beschluss vom 16. Oktober 2009 - III B 170/08, Sammlung der Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2010, 237; VG Gelsenkirchen…, Urteil vom 22. März 2012, 5 K 1600/10, a.a.O.).Rn. 27 c) Soweit die Klägerin in der Hinzurechnung bestimmter Anteile der Aufwendungen für Miet- und Pachtzinsen einen ungerechtfertigten Eingriff in die durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsfreiheit zu erkennen meint, kann der Senat dem im Streitfall schon deshalb nicht folgen, weil ein derartiger Eingriff allenfalls mit der erdrosselnden Wirkung der sich hieraus ergebenden Gewerbesteuer begründet werden könnte (vgl. hierzu etwa die Ausführungen von Grünwald/Friz, Deutsches Steuerrecht [DStR] 2012, 2106, dort zu Ziff. 5.1); eine solche Wirkung kann aber - wie oben zur Frage der Zulässigkeit der Klage bereits ausgeführt - dem allein angefochtenen Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag von vornherein nicht zukommen (vgl. BFH, Beschluss vom 16. Oktober 2009 - III B 170/08, a.a.O.).
- VG Gelsenkirchen, 22.03.2012 - 5 K 1600/10
Gewerbesteuer, Gewerbesteuermessbescheid, Bindungswirkung, erdrosselnde Wirkung
Rn. 33 Vgl. z.B. Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 16. Oktober 2009 - III B 170/08 -, z.B. Juris-Dokument, Rn 5 m.w.N. - VG Gelsenkirchen, 28.06.2012 - 5 K 1786/11
Gewerbesteuer
Rn. 29 Vgl. z.B. Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 16. Oktober 2009 - III B 170/08 -, z.B. Juris-Dokument, Rdnr. 5 m.w.N.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".