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Rechtsprechung
   BFH, 20.03.2009 - III B 219/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11113
BFH, 20.03.2009 - III B 219/08 (https://dejure.org/2009,11113)
BFH, Entscheidung vom 20.03.2009 - III B 219/08 (https://dejure.org/2009,11113)
BFH, Entscheidung vom 20. März 2009 - III B 219/08 (https://dejure.org/2009,11113)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Wiederaufnahme eines ruhenden Verfahrens; Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern; Ermessensspielraum des FG; Auferlegung der Kosten des erfolglosen Beschwerdeverfahrens

  • Judicialis

    EStG § 62 Abs. 2; ; FGO § 74; ; FGO § 155; ; ZPO § 251 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 62 Abs. 2; FGO § 74; FGO § 155; ZPO § 251
    Voraussetzungen für die Anordnung des Ruhens des Verfahrens im finanzgerichtlichen Verfahren; Voraussetzung der Kindergeldgewährung an Ausländer

  • datenbank.nwb.de

    Wiederaufnahme eines ruhenden Verfahrens; Verfassungsmäßigkeit der Kindergeldberechtigung von Ausländern nach § 62 Abs. 2 EStG n.F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 22.11.2007 - III R 54/02

    Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern

    Auszug aus BFH, 20.03.2009 - III B 219/08
    Im anschließenden Klageverfahren ordnete das Finanzgericht (FG) durch Beschluss vom 2. Oktober 2006 mit Einverständnis der Beteiligten das Ruhen des Verfahrens an, weil von der Entscheidung der (damals) beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Streitsache III R 54/02 Auswirkungen auf das Klageverfahren zu erwarten seien.

    Unter dem Datum des 3. Juli 2008 hob das FG den Ruhensbeschluss auf und nahm das Verfahren wieder auf, da der BFH die Streitsache III R 54/02 durch Urteil vom 22. November 2007 (BFHE 220, 45, BFH/NV 2008, 457) entschieden hatte.

    Im Streitfall hat das FG den ihm zustehenden Ermessensspielraum nicht dadurch überschritten, dass es unter Hinweis auf die inzwischen ergangene Senatsentscheidung in BFHE 220, 45, BFH/NV 2008, 457 das Verfahren wieder aufgenommen hat.

    Eine Reduzierung des dem FG in § 74 FGO eingeräumten Ermessens zu einer Pflicht zur Verfahrensaussetzung ist jedoch zu verneinen, weil der BFH bereits in den Urteilen vom 15. März 2007 III R 93/03 (…BFHE 217, 443, BFH/NV 2007, 1234) und in BFHE 220, 45, BFH/NV 2008, 457 entschieden hat, dass die Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern durch § 62 Abs. 2 EStG n.F. verfassungsrechtlich unbedenklich ist.

  • BVerfG, 06.11.2009 - 2 BvL 4/07

    Unzulässige Vorlage des Finanzgerichts Köln zur Verfassungsmäßigkeit von § 62 …

    Auszug aus BFH, 20.03.2009 - III B 219/08
    Zur Begründung trägt sie vor, trotz der Entscheidung des BFH sei das beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängige Verfahren 2 BvL 4/07 vorgreiflich.

    Es war daran nicht wegen des beim BVerfG anhängigen Verfahrens 2 BvL 4/07 gehindert, das den Vorlagebeschluss des FG Köln vom 9. Mai 2007 10 K 1690/07 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1247) betrifft.

    Zwar könnte die Wiederaufnahme eines ruhenden Verfahrens ermessenswidrig sein, wenn das FG ohnehin gezwungen wäre, die Verfahrensaussetzung entsprechend § 74 FGO wegen des beim BVerfG anhängigen Verfahrens 2 BvL 4/07 anzuordnen (s. Senatsbeschluss vom 7. Februar 1992 III B 24, 25/91, BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408).

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus BFH, 20.03.2009 - III B 219/08
    Das FG Köln vertritt in dem zitierten Beschluss die Ansicht, die Neuregelung der Kindergeldberechtigung in § 62 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) durch Art. 2 des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I 2006, 2915, BStBl I 2007, 62) sei verfassungswidrig, weil der Gesetzgeber nicht den Vorgaben nachgekommen sei, die ihm das BVerfG in dem zu § 1 Abs. 3 des Bundeskindergeldgesetzes 1993 ergangenen Beschluss vom 6. Juli 2004 1 BvL 4/97 (BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114) gemacht habe.
  • BFH, 15.03.2007 - III R 93/03

    Kein Kindergeld für geduldete Ausländer

    Auszug aus BFH, 20.03.2009 - III B 219/08
    Eine Reduzierung des dem FG in § 74 FGO eingeräumten Ermessens zu einer Pflicht zur Verfahrensaussetzung ist jedoch zu verneinen, weil der BFH bereits in den Urteilen vom 15. März 2007 III R 93/03 (BFHE 217, 443, BFH/NV 2007, 1234) und in BFHE 220, 45, BFH/NV 2008, 457 entschieden hat, dass die Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern durch § 62 Abs. 2 EStG n.F. verfassungsrechtlich unbedenklich ist.
  • BFH, 07.02.1992 - III B 24/91

    Aussetzung des Klageverfahrens bei laufenden Parallelverfahren

    Auszug aus BFH, 20.03.2009 - III B 219/08
    Zwar könnte die Wiederaufnahme eines ruhenden Verfahrens ermessenswidrig sein, wenn das FG ohnehin gezwungen wäre, die Verfahrensaussetzung entsprechend § 74 FGO wegen des beim BVerfG anhängigen Verfahrens 2 BvL 4/07 anzuordnen (s. Senatsbeschluss vom 7. Februar 1992 III B 24, 25/91, BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408).
  • FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 1690/07

    Versagung des Kindergelds für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung …

    Auszug aus BFH, 20.03.2009 - III B 219/08
    Es war daran nicht wegen des beim BVerfG anhängigen Verfahrens 2 BvL 4/07 gehindert, das den Vorlagebeschluss des FG Köln vom 9. Mai 2007 10 K 1690/07 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1247) betrifft.
  • BFH, 09.08.2000 - VI B 289/98

    Beschwerde gegen Wiederaufnahme des Verfahrens; Kosten

    Auszug aus BFH, 20.03.2009 - III B 219/08
    Die Kosten eines erfolglosen Beschwerdeverfahrens, das die Wiederaufnahme eines ruhenden Verfahrens betrifft, sind dem Beschwerdeführer aufzuerlegen (BFH-Beschluss vom 9. August 2000 VI B 289/98, BFH/NV 2000, 1496; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 143 FGO Rz 7).
  • BFH, 10.01.1995 - IV B 69/94

    Anordnung des Ruhens eines Verfahrens

    Auszug aus BFH, 20.03.2009 - III B 219/08
    Die Verwendung des Wortes "zweckmäßig" im Gesetzestext bedeutet, dass das FG einen Ermessensspielraum bei seiner Entscheidung hat (s. BFH-Beschluss vom 10. Januar 1995 IV B 69/94, BFH/NV 1995, 802).
  • OVG Niedersachsen, 28.01.2011 - 4 OB 9/11

    Zweckmäßigkeit des Ruhens des Verfahrens vor dem Hintergrund der …

    Soweit aus der Verwendung des Wortes "zweckmäßig" im Gesetzestext teilweise abgeleitet wird, dass das Gericht einen Ermessensspielraum bei seiner Entscheidung hat (vgl. BFH, Beschl. v. 20.3.2009 - III B 219/08 - mit Verweis auf den BFH-Beschluss vom 10.1.1995 - IV B 69/94 -, vgl. ferner Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 94 Rn 1), vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 132/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückverweisung gem § 160a Abs 5 SGG - …

    Lediglich die Prüfung der Zweckmäßigkeit eröffnet einen Einschätzungsspielraum (vgl BFH vom 20.3.2009 - III B 219/08 - juris RdNr 3).
  • BGH, 07.03.2024 - AnwZ (Brfg) 29/23

    Widerruf der Aufnahme eines in Großbritannien zugelassenen Solicitors als …

    Das Gericht kann jedoch im Rahmen des ihm im Hinblick auf den Begriff der Zweckmäßigkeit zukommenden Ermessens (…vgl. hierzu BFH, DStR 2021, 1359 Rn. 58; BeckRS 2009, 25015146 (unter II. 1);… W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 29. Aufl., § 94 Rn. 1;… Beck OKVwGO/Garloff, § 94 Rn. 14 (Stand: 1. Juli 2023);… Rudisile in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, § 94 VwGO Rn. 124 (Stand: März 2023); aA (gebundene Entscheidung) OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2011, 340, 341) von einer Anordnung des Ruhens des Verfahrens absehen, wenn bei bestehender Entscheidungsreife noch nicht überschaubar ist, ob und wann das Verfahren durch verfahrensfremde Umstände gegebenenfalls eine Förderung erfahren kann.
  • BFH, 29.06.2011 - III B 122/11

    Wiederaufnahme eines zum Ruhen gebrachten Verfahrens

    Die Entscheidung, das Ruhen des Verfahrens für beendet zu erklären und das Verfahren wieder aufzunehmen, ist ebenfalls eine Ermessensentscheidung, die das Gericht jederzeit erlassen kann, wenn es ihm zweckmäßig erscheint (…BFH-Beschluss in BFH/NV 1995, 802; Senatsbeschluss vom 20. März 2009 III B 219/08, juris).
  • OVG Sachsen, 05.11.2019 - 2 E 99/19

    Fortsetzung des Verfahrens nach Ruhensanordnung; Zweckmäßigkeit; Ermessen

    Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 251 ZPO steht der Erlass einer Ruhensanordnung - wie die Verwendung des Begriffs "zweckmäßig" im Gesetzestext indiziert - im Ermessen des Gerichts (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 94 Rn. 1 unter Verweis auf BFH, Beschl. v. 20. März 2009 - III B 219/08 -, juris; a. A. NdsOVG, Beschl. v. 28. Januar 2011 - 4 OB 9/11 - und OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 8. März 2011 - OVG 2 L 7.11 -, beide juris).
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