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Rechtsprechung
   BFH, 10.05.2012 - III B 223/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17558
BFH, 10.05.2012 - III B 223/11 (https://dejure.org/2012,17558)
BFH, Entscheidung vom 10.05.2012 - III B 223/11 (https://dejure.org/2012,17558)
BFH, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - III B 223/11 (https://dejure.org/2012,17558)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Keine genügende Entschuldigung eines im Termin ausgebliebenen Zeugen durch privatärztliches Attest über Arbeitsunfähigkeit

  • openjur.de

    Keine genügende Entschuldigung eines im Termin ausgebliebenen Zeugen durch privatärztliches Attest über Arbeitsunfähigkeit

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 82, ZPO § 380 Abs 1, ZPO § 381
    Keine genügende Entschuldigung eines im Termin ausgebliebenen Zeugen durch privatärztliches Attest über Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsinformationen.bund.de

    Keine genügende Entschuldigung eines im Termin ausgebliebenen Zeugen durch privatärztliches Attest über Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 82 FGO, § 380 Abs 1 ZPO, § 381 ZPO
    Keine genügende Entschuldigung eines im Termin ausgebliebenen Zeugen durch privatärztliches Attest über Arbeitsunfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 82; ZPO § 380 Abs. 1
    Vorliegen einer ausreichenden Entschuldigung für das Ausbleiben eines Zeugen im Beweistermin bei Vorliegen eines privatärztlichen Attestes hinsichtlich einer fehlenden Arbeitsunfähigkeit am Verhandlungstag

  • datenbank.nwb.de

    Ausbleiben eines ordnungsgemäß geladenen Zeugen wird durch ein privatärztliches Attest über Arbeitsunfähigkeit am Verhandlungstag nicht entschuldigt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der arbeitsunfähige Zeuge und das privatärztliche Attest

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.06.2002 - III B 162/01

    Ordnungsgeld gegen Zeugen wegen Nichterscheinen im Beweistermin; Aufhebung des …

    Auszug aus BFH, 10.05.2012 - III B 223/11
    Rn. 9 Nach ständiger Rechtsprechung erfordert eine genügende Entschuldigung, die ein Ausbleiben im Beweistermin als nicht pflichtwidrig erscheinen lässt, schwerwiegende Gründe (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juni 2002 III B 162/01, BFH/NV 2002, 1335, m.w.N.).

    Sie ist angesichts des Umstands, dass das Nichterscheinen des Beschwerdeführers als eines aus der Sicht des FG für die Entscheidung des Verfahrens wesentlichen Zeugen eine Vertagung des Rechtsstreits erforderlich machte, nicht unangemessen (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2002, 1335).

  • BFH, 16.12.2005 - VIII B 204/05

    Ausbleiben von Zeugen; Beschwerde gegen Ordnungsgeld

    Auszug aus BFH, 10.05.2012 - III B 223/11
    Der durch ein privatärztliches Attest belegte Umstand, der Zeuge sei am Verhandlungstag arbeitsunfähig gewesen, genügt dafür nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2005 VIII B 204/05, BFH/NV 2006, 771), denn ein arbeitsunfähiger Zeuge kann gleichwohl verhandlungs- und reisefähig sein.
  • BFH, 08.11.2006 - VI B 62/06

    Ordnungsgeld - nicht erschienener Zeuge

    Auszug aus BFH, 10.05.2012 - III B 223/11
    Rn. 11 c) Das FG hat die Höhe des Ordnungsgeldes nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen und dabei insbesondere die Bedeutung der Rechtssache, die Bedeutung der Zeugenaussage für die Entscheidung sowie die Schwere der Pflichtverletzung und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zeugen zu berücksichtigen (z.B. BFH-Beschluss vom 8. November 2006 VI B 62/06, BFH/NV 2007, 468).
  • BFH, 14.01.1998 - II B 34/97

    Anforderungen an Verhängung von Ordnungsgeld gegen geladenen Zeugen, der …

    Auszug aus BFH, 10.05.2012 - III B 223/11
    Selbst die Dauererkrankung eines Zeugen vermag sein Ausbleiben jedoch nur dann genügend zu entschuldigen, wenn ihm dadurch ein Erscheinen vor Gericht unzumutbar wird (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Januar 1998 II B 34/97, BFH/NV 1998, 864).
  • FG Köln, 12.10.2016 - 3 V 593/16

    Wirkung eines Haftbefehls zur Erzwingung einer Vermögensauskunft ausgesetzt

    Fälle, in denen als Entschuldigung eine Erkrankung des Zeugen geltend gemacht wurde, hat der BFH wiederholt entschieden (…BFH, Beschlüsse vom 14.1.1998 II B 34/97, BFH/NV 1998, 864;… vom 16.12.2005 VIII B 204/05, BFH/NV 2006, 771;… vom 28.8.2008 VI B 59/08, BFH/NV 2009, 34 und vom 10.5.2012 III B 223/11, BFH/NV 2012, 1460).
  • OLG München, 26.09.2025 - 19 U 2796/24

    Erfolgloser Befangenheitsantrag nach Unmutsäußerung des Richters

    Als derartige Entschuldigungsgründe könnten nur äußere Ereignisse anerkannt werden, die den Beklagten zu 3) ohne sein Zutun von der Wahrnehmung des Termins abgehalten hätten (vgl. BFH, Beschluss v. 10.05.2012, Az. III B 223/11, juris Rz. 9;… Beschluss v. 27.06.2002, Az. III B 162/01, juris Rz. 16).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2024 - 26 Ta 6040/24

    Anforderungen an eine Rechtsmittelbelehrung - Entschuldigung eines Zeugen - …

    Vielmehr muss sich der Zeuge seinerseits hinreichend entschuldigen (vgl. BFH 10. Mai 2012 - III B 223/11, Rn. 9).

    Vielmehr muss sich der Zeuge seinerseits hinreichend entschuldigen (vgl. BFH 10. Mai 2012 - III B 223/11, Rn. 9).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2012 - L 7 SF 1/12

    Verhängung von Ordnungsgeld im sozialgerichtlichen Verfahren; Überprüfbarkeit …

    Der durch ein privatärztliches Attest belegte Umstand, der Zeuge sei am Verhandlungstag arbeitsunfähig gewesen, genügt dafür nicht (vgl. Bundesfinanzgerichtshof - BFH -, Beschluss vom 10.05.2012 - III B 223/11; BFH, Beschluss vom 16.12.2005 - VIII B 204/05), denn ein arbeitsunfähiger Zeuge kann gleichwohl verhandlungs- und reisefähig sein.
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