Rechtsprechung
| BFH, 29.07.1991 - III B 23/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit eines bedingt eingelegten Rechtsmittels mit fehlener Begründung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BFH, 22.06.1982 - VII B 115/81
Nichtzulassungsbeschwerde - Revision - Rechtsmittel
Auszug aus BFH, 29.07.1991 - III B 23/91
Wegen der im Prozeßrecht erforderlichen Klarheit über das Schweben eines Rechtsstreits wird die bedingte Einlegung eines Rechtsmittels allgemein als unzulässig angesehen (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Juni 1982 VII B 115/81, BFHE 136, 70, BStBl II 1982, 603, mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen;… vgl. aus neuerer Zeit auch BFH-Beschluß vom 17. März 1988 VII B 192/87, BFH/NV 1988, 720).Seiner Verwendung im Zusammenhang mit der Einlegung eines Rechtsmittels kann im Regelfall keine andere Bedeutung beigemessen werden (BFH-Beschluß in BFHE 136, 70, BStBl II 1982, 603 m. w. N.).
- BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
Effektivität des Rechtsschutzes
Auszug aus BFH, 29.07.1991 - III B 23/91
Entgegen der Auffassung der Klägerinnen spricht gegen das Bedingungsverhältnis zwischen der Revision und der hilfsweise eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde nicht, daß Revision und Nichtzulassungsbeschwerde bezüglich ihrer Zulässigkeit notwendig in einem gegenseitigen innerprozessualen Bedingungsverhältnis stehen und Hinweise in der Rechtsmittelschrift auf dieses Bedingungsverhältnis es allein noch nicht rechtfertigen, das Rechtsmittel als unter einer Bedingung eingelegt anzusehen (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 29. Oktober 1975 2 BvR 630/73, BVerfGE 40, 272, BStBl II 1976, 271). - BFH, 17.03.1988 - VII B 192/87
Zulässigkeit der bedingten Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BFH, 29.07.1991 - III B 23/91
Wegen der im Prozeßrecht erforderlichen Klarheit über das Schweben eines Rechtsstreits wird die bedingte Einlegung eines Rechtsmittels allgemein als unzulässig angesehen (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Juni 1982 VII B 115/81, BFHE 136, 70, BStBl II 1982, 603, mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen; vgl. aus neuerer Zeit auch BFH-Beschluß vom 17. März 1988 VII B 192/87, BFH/NV 1988, 720).
- BFH, 18.10.1994 - VIII B 120/93
Zulässigkeit einer bedingten Prozesshandlung - Voraussetzungen für die Ablehnung …
Im Streitfall sollte der Ablehnungsantrag nur für den Fall gelten, daß das Gericht bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllte (vgl. zur notwendigen Auslegung BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 1991 III B 23/91, BFH/NV 1992, 315, und in BFH/NV 1993, 40). - BFH, 09.08.2004 - VI B 161/02
Wiedereinsetzung: Zwei-Wochen-Frist
- BFH, 18.10.1994 - VIII S 11/93
Zulässigkeit innerprozesslicher Bedingungen - Rechtsmissbräuchliche Ablehnung …
Im Streitfall sollte der Ablehnungsantrag nur für den Fall gelten, daß das Gericht bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllte (vgl. zur notwendigen Auslegung BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 1991 III B 23/91, BFH/NV 1992, 315, und in BFH/NV 1993, 40). - BFH, 16.07.1992 - VIII B 118/91
Bedingte Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Ob ein Rechtsmittel bedingt eingelegt worden ist, muß im Wege der Auslegung der Prozeßhandlung ermittelt werden (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Juni 1982 VII B 115/81, BFHE 136, 70, BStBl II 1982, 603; vom 29. Juli 1991 III B 23/91, BFH/NV 1992, 315, …und vom 17. März 1988 VII B 192/87, BFH/NV 1988, 720).
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