Rechtsprechung
| BFH, 21.05.1996 - III B 44/93 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Kürzbarkeit der Kinderbetreuungskosten alleinerziehender Elternteile um die zumutbare Belastung im Sinne des § 33 Einkommensteuergesetzes (EStG)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 10.04.1992 - III R 184/90
Kürzung von Kinderbetreuungskosten (§ 33 c Abs. 1 EStG )
Auszug aus BFH, 21.05.1996 - III B 44/93
Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 8. März 1996 III R 146/93 (BFHE 179, 422 [BFH 08.03.1996 - III R 146/93]; bisher mitgeteilt u. a. in Deutsches Steuerrecht 1996, 663, und Der Betrieb 1996, 865) an seiner bereits im Urteil vom 10. April 1992 III R 184/90 (BFHE 167, 436, BStBl II 1992, 814) vertretenen Auffassung festgehalten, daß Kinderbetreuungskosten alleinerziehender Elternteile nicht um die zumutbare Belastung i. S. des § 33 Abs. 1 und 3 des Einkommensteuergesetzes zu kürzen sind. - BFH, 08.03.1996 - III R 146/93
Kinderbetreuungskosten sind nicht um die zumutbare Belastung zu kürzen
Auszug aus BFH, 21.05.1996 - III B 44/93
Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 8. März 1996 III R 146/93 (BFHE 179, 422 [BFH 08.03.1996 - III R 146/93]; bisher mitgeteilt u. a. in Deutsches Steuerrecht 1996, 663, und Der Betrieb 1996, 865) an seiner bereits im Urteil vom 10. April 1992 III R 184/90 (BFHE 167, 436, BStBl II 1992, 814) vertretenen Auffassung festgehalten, daß Kinderbetreuungskosten alleinerziehender Elternteile nicht um die zumutbare Belastung i. S. des § 33 Abs. 1 und 3 des Einkommensteuergesetzes zu kürzen sind.
- BFH, 09.03.1998 - III B 209/96
Anforderungen an eine aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtseinheitlichkeit …
Klärungsbedarf besteht somit -- zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Senats über die Nichtzulassungsbeschwerde (zur Maßgeblichkeit dieses Zeitpunktes s. BFH-Beschluß vom 21. Mai 1996 III B 44/93, BFH/NV 1996, 743, m.w.N.) -- nicht (mehr). - BFH, 16.03.2000 - III B 42/99
Erhöhte InvZul wegen sog. DDR-Ansässigkeit; grundsätzliche Bedeutung der …
Das gilt selbst dann, wenn zugunsten der Klägerin davon ausgegangen wird, dass sie --wie auf S. 3 der Beschwerdeschrift angedeutet-- eine Abweichung vom Beschluss des BFH vom 9. März 1998 III B 209/96 (…BFH/NV 1998, 1261) und damit wiederum von den in diesem Beschluss genannten Urteilen des BFH rügen wollte und nicht eine solche von dem ausdrücklich als Divergenzentscheidung bezeichneten, aber in keiner Weise einschlägigen BFH-Beschluss vom 21. Mai 1996 III B 44/93 (BFH/NV 1996, 743).
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