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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.07.1970 - III B 59.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,2683
BVerwG, 15.07.1970 - III B 59.70 (https://dejure.org/1970,2683)
BVerwG, Entscheidung vom 15.07.1970 - III B 59.70 (https://dejure.org/1970,2683)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juli 1970 - III B 59.70 (https://dejure.org/1970,2683)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berechnung eines Schadens durch Entziehung der Anteilsrechte einer Gesellschaft - Schadensschätzung unter Zuhilfenahme des Berliner Verfahrens mit Berücksichtigung einer steuerlichen Betrachtung - Ermittlung des Gesamtvermögens einer GmbH durch Bestimmung des ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.06.1968 - III CB 10.68

    Schadensberechnung bei Nichtvorliegen eines amtlichen Kurswerts oder eines …

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1970 - III B 59.70
    Daß der Schaden, der sich gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 FG für ein Anteilsrecht je 100 RM des Stammkapitals der GmbH auf Grund der Verhältnisse am 31. Dezember 1939 ergibt, hier nach § 18 Abs. 2 Satz 1 FG und § 13 Abs. 2 Satz 2 BewG durch Schätzung mit Hilfe des Berliner Verfahrens zu ermitteln ist, entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 21. Juni 1968 - BVerwG III CB 10.68 -) und bedarf ebenfalls keiner weiteren Klärung.
  • BVerwG, 11.02.1975 - III C 35.73

    Vertreibungsschäden an Anteilsrechten - Bewertung von Anteilsrechten

    Dem Verwaltungsgericht ist schließlich auch darin beizupflichten, daß die in § 13 Abs. 2 Satz 2 BewG angeordnete Schätzung des gemeinen Wertes unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft nach dem "Berliner Verfahren" vorzunehmen ist, das in Abschnitt A Nr. 43 der Vermögensteuerrichtlinien vom 10. Februar 1940 (RStBl. 1940, 201 [217]) näher bestimmt und von den Finanzbehörden mit Billigung des Reichsfinanzhofs und später des Bundesfinanzhofs bis zur Vermögensteuerveranlagung 1953 ständig angewandt worden ist (vgl. hierzu: Urteile vom 9. März 1966 - BVerwG III C 237.64 - [ZLA 1966, 187], vom 22. September 1966 - BVerwG III C 7.64 - [Buchholz 427.2 § 18 Nr. 5 = ZLA 1967, 9], vom 26. Januar 1967 - BVerwG III C 49.65 - [a.a.O.] und vom 19. Mai 1967 - BVerwG III C 48.65 - [ZLA 1967, 252]; Beschlüsse vom 21. Juni 1968 - BVerwG III CB 10.68 - [ZLA 1968, 272] und vom 15. Juli 1970 - BVerwG III B 59.70 - [ZLA 1970, 225]; Krekeler, Reichsbewertungsgesetz, 5. Aufl. 1942, Erl.
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