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Rechtsprechung
   BFH, 07.01.2002 - III B 64/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12442
BFH, 07.01.2002 - III B 64/01 (https://dejure.org/2002,12442)
BFH, Entscheidung vom 07.01.2002 - III B 64/01 (https://dejure.org/2002,12442)
BFH, Entscheidung vom 07. Januar 2002 - III B 64/01 (https://dejure.org/2002,12442)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Fortbildung des Rechts - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Verfahrensmangel - Versöhnungsversuche bei getrennt lebenden Eheleuten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 29.10.1998 - X B 132/98

    NZB; fehlerhafte Beweiswürdigung; Verstoß gegen Denkgesetze

    Auszug aus BFH, 07.01.2002 - III B 64/01
    Da die Grundsätze über die Beweiswürdigung revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen sind, kommt die Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels insoweit nicht in Betracht (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1998 X B 132/98, BFH/NV 1999, 510).

    Gleiches gilt für den gerügten Verstoß gegen die allgemeinen Erfahrungssätze (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1998, 585, und in BFH/NV 1999, 510).

  • BFH, 26.11.1997 - IX B 47/97

    Dauerndes Getrenntleben und doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 07.01.2002 - III B 64/01
    Sie widerspricht insbesondere nicht den Ausführungen des BFH im Beschluss vom 26. November 1997 IX B 47/97 (BFH/NV 1998, 585).

    Gleiches gilt für den gerügten Verstoß gegen die allgemeinen Erfahrungssätze (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1998, 585, und in BFH/NV 1999, 510).

  • BFH, 19.07.1996 - VIII B 37/95

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 07.01.2002 - III B 64/01
    Abgesehen davon ist das Gericht unter dem Gesichtspunkt der Gewährung des rechtlichen Gehörs nicht verpflichtet, seine Rechtsauffassung und seine Schlussfolgerungen im Rahmen der Beweiswürdigung vorab mit den Beteiligten zu erörtern, die sich im Übrigen oft erst nach der der mündlichen Verhandlung folgenden abschließenden Beratung ergeben (BFH-Beschluss vom 19. Juli 1996 VIII B 37/95, BFH/NV 1997, 124).
  • BFH, 25.04.2001 - V B 208/00

    Umsatzsteuer - Vorsteuer - Kfz-Kauf - Privatanteil - Rechtsmittelbegründung

    Auszug aus BFH, 07.01.2002 - III B 64/01
    Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (BFH-Beschluss vom 25. April 2001, V B 208/00, BFH/NV 2001, 1566).
  • BFH, 11.04.1994 - I B 195/93

    Anforderungen an die Rüge mangelnder Sachaufklärung infolge der Verletzung des …

    Auszug aus BFH, 07.01.2002 - III B 64/01
    Eine ordnungsgemäße Rüge mangelnder Sachaufklärung erfordert u.a. die Darlegung, welche Beweismittel das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, warum der Beschwerdeführer nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat und weshalb die Beweiserhebung sich dem FG hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluss vom 11. April 1994 I B 195/93, BFH/NV 1995, 188).
  • BFH, 13.03.1997 - V B 103/96

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in …

    Auszug aus BFH, 07.01.2002 - III B 64/01
    An einer revisiblen Rechtsfrage fehlt es, wenn die Entscheidung des Streitfalls nur von der Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse abhängt (BFH-Beschluss vom 13. März 1997 V B 103/96, BFH/NV 1997, 813).
  • BFH, 09.06.2005 - VIII B 105/04

    NZB: Kapitalanlage im Ausland; Steuerhinterziehung

    Auch darf eine Prozesspartei hiernach nicht mit einer Tatsachenwürdigung überrascht werden, die von keiner Seite als möglich vorausgesehen werden konnte (…BFH-Beschlüsse vom 19. Juli 1996 VIII B 37/95, BFH/NV 1997, 124, und vom 7. Januar 2002 III B 64/01, juris).
  • BFH, 01.02.2005 - VIII B 110/03

    Stichwort

    Zwar kann der Anspruch auf rechtliches Gehör (§ 96 Abs. 2 FGO) auch dadurch verletzt werden, dass das Gericht seiner Entscheidung eine für die Beteiligten überraschende Tatsachenwürdigung zugrunde legt (BFH-Beschluss vom 7. Januar 2002 III B 64/01, juris).
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