Rechtsprechung
| BFH, 04.12.2001 - III B 68/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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ZPO § 78b; ; FGO § 62a; ; FGO § 155; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- Wolters Kluwer
Beschwerde - Postulationsfähigkeit - Rechtsmittelbelehrung - Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Frist - Verschulden des Prozessbevollmächtigten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 14.03.2001 - 4 K 438/95
- BFH, 04.12.2001 - III B 68/01
- BVerfG, 10.06.2002 - 2 BvR 177/02
- BVerfG, 12.12.2002 - 2 BvR 1632/02
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BFH, 08.05.2000 - III S 3/00
Notanwalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BFH, 04.12.2001 - III B 68/01
Zur Begründetheit eines Antrags nach § 78b ZPO gehört insbesondere, dass die Partei darlegt und glaubhaft macht, dass sie zumindest eine gewisse Anzahl von benannten zur Vertretung vor dem jeweiligen Gericht befugten Personen vergeblich um die Übernahme des Mandats ersucht hat (Beschluss des Senats vom 8. Mai 2000 III S 3/00, BFH/NV 2000, 1133, m.w.N.). - BFH, 05.03.1996 - VII S 5/96
Pflicht zur Beiordnung eines Rechtsanwalts zur optimalen Wahrnehmung der Rechte …
Auszug aus BFH, 04.12.2001 - III B 68/01
Nur eine vergebliche Anfrage reicht jedenfalls nicht aus (Beschluss des BFH vom 5. März 1996 VII S 5/96, BFH/NV 1996, 627). - BFH, 06.10.1993 - II B 112/93
Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Nichteinhaltung des …
Auszug aus BFH, 04.12.2001 - III B 68/01
Denn ihre Rechtsmittelschrift ist erst am 20. Juli 2001 beim BFH eingegangen, somit erst nach dem Ablauf der einmonatigen Beschwerdefrist, die durch die Zustellung des angefochtenen Urteils am 3. April 2001 in Lauf gesetzt worden ist (Beschluss des BFH vom 6. Oktober 1993 II B 112/93, BFH/NV 1994, 651).
- BFH, 10.08.2004 - III R 19/04
Vertretungszwang
Nach Ablauf der einmonatigen Revisionsfrist (§ 120 Abs. 1 Satz 1 FGO) kann die Unwirksamkeit auch nicht dadurch geheilt werden, dass eine zur Vertretung vor dem BFH berechtigte Person die vom Kläger persönlich erhobene Revision nachträglich genehmigt (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Juni 1998 XI B 37/98, BFH/NV 1998, 1368, m.w.N., und vom 4. Dezember 2001 III B 68/01, nicht veröffentlicht, juris). - BFH, 04.05.2004 - III B 99/03
Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung materiell-rechtlicher …
Abgesehen davon sind die aufgeworfenen Fragen --unabhängig davon, ob sie den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im Übrigen genügen-- in einem Revisionsverfahren schon deshalb nicht klärungsfähig, weil die Klage wegen der Rechtskraft der Entscheidung des FG vom 14. März 2001 4 K 438/95 (Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss vom 4. Dezember 2001 III B 68/01, Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 2002 2 BvR 1632/02; § 110 Abs. 1 Nr. 1 FGO) unzulässig ist (…vgl. von Groll in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., vor § 33 Rdnr. 5, § 110 Rdnr. 5 und 6;… Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 110 FGO Rdnr. 32 ff., 35, m.w.N.). - BVerfG, 12.12.2002 - 2 BvR 1632/02 gegen a) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 4. Dezember 2001 - III B 68/01 -, b) das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 14. März 2001 - 4 K 438/95 - und Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand .
- BFH, 10.09.2003 - X B 95/03
Darlegung eines Rechtsanwendungsfehlers mit symptomatischer Bedeutung
Das Schreiben des Steuerberaters kann auch nicht als Genehmigung der bereits vom Kläger --unwirksam-- erhobenen Beschwerde angesehen werden, weil eine solche Genehmigung nur innerhalb der Beschwerdefrist möglich ist (…BFH-Beschlüsse vom 6. Oktober 1993 II B 112/93, BFH/NV 1994, 651, und vom 4. Dezember 2001 III B 68/01, Juris-Nr. STRE200250035; eine Verfassungsbeschwerde gegen den letztgenannten Beschluss wurde nicht zur Entscheidung angenommen, vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 2002 2 BvR 1632/02, Deutsche Steuer-Zeitung 2003, 546).
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