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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.05.1959 - III B 7.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,1685
BVerwG, 25.05.1959 - III B 7.59 (https://dejure.org/1959,1685)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.1959 - III B 7.59 (https://dejure.org/1959,1685)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 1959 - III B 7.59 (https://dejure.org/1959,1685)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 11.03.1961 - III ER 206.61

    Bewilligung von Armenrecht - Festsetzung der Höhe einer Hausratsentschädigung

    Der Senat hat ferner bereits wiederholt ausgesprochen, daß das Lastenausgleichsgesetz, wie schon aus seiner Bezeichnung und seinem Vorspruch hervorgeht, keine volle Entschädigung für alle mit dem Kriege zusammenhängenden Ansprüche, sondern nur einen Ausgleich nach den Grundsätzen sozialer Gerechtigkeit und den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten - und auch nicht für alle, sondern nur für einzelne im Gesetz ausdrücklich genannte und in ihrer Höhe begrenzte Ansprüche - gewähren will (Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Januar 1960 - BVerwG III C 254.58 -, vom 10. Oktober 1958 - BVerwG III B 247.57 -, vom 25. Mai 1959 - BVerwG III B 7.59 - und vom 9. August 1960 - BVerwG III B 295.59 - vgl. auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1960 - 1 BvL 17.57 - [NJW 1960 S. 1195]).

    Das Lastenausgleichsgesetz verletzt mit dieser Regelung auch nicht das Völkerrecht, insbesondere nicht Artikel 3 im Zehnten Teil des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen vom 30. März 1955 (BGBl. II S. 405) - (vgl. die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Med 1959 - BVerwG III B 7.59 -, vom 14. September 1960 - BVerwG III B 248.59 - und vom 19. Dezember 1960 - BVerwG III B 223.60 -).

  • BVerwG, 04.06.1959 - III B 40.58

    Rechtsmittel

    Auch der von dem Kläger hervorgehobene Gesichtspunkt, daß durch die Gewährung von Aufbaudarlehen ein soziales Abgleiten der Anspruchsberechtigten verhindert werden soll, gibt keinen Anlaß zu einer rechtsgrundsätzlichen Entscheidung, weil er durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt ist(Urteil vom 27. Januar 1956 - BVerwG IV C 117.54 - [Buchholz BVerwG 427.3 § 254 LAG Nr. 14]), und das Landesverwaltungsgericht ihn selbst dann nicht verletzt hätte, wenn mit dem Kläger anzunehmen wäre, daß sein Vater einen "ausgesprochenen Herrensitz" bewohnt habe, er selbst aber unter wesentlich bescheideneren Umständen in einer "Dachgeschoßwohnung" lebe; dieser Umstand ist, abgesehen davon, daß das Lastenausgleichsgesetz keinen vollen Ausgleich für alle Veränderungen der Lebensumstände gewährt (Entscheidung des Senatsvom 25. Mai 1959 - BVerwG III B 7.59 -) im vorliegenden Falle schon wegen des etwa gleich hohen Einkommens des Klägers und seines Vaters nicht von Bedeutung.
  • BVerwG, 04.07.1961 - III C 329.58

    Rechtsmittel

    Das gilt insbesondere für den Lastenausgleich, der ohnehin keine volle Entschädigung für alle mit dem Kriege zusammenhängenden Ansprüche, sondern eine Entschädigung nur für einzelne im Gesetz ausdrücklich genannte und in ihrer Höhe begrenzte Ansprüche im Rahmen der für den Ausgleichsfonds bereitgestellten Mittel gewähren will (Entscheidungen des Senats vom 7. Januar 1958 - BVerwG III C 254.58 = ZLA 1960 S. 123 -, vom 10. Oktober 1958 - BVerwG III B 247.57 = ZLA 1959 S. 348 -, vom 25. Mai 1959 - BVerwG III B 7.59 = ZLA 1959 S. 377 -, vom 9. August 1960 - BVerwG III B 295.59 - und vom 11. März 1961 - BVerwG III ER 206.61 = ZLA 1961 S. 205 -).
  • BVerwG, 01.03.1960 - III B 11.60

    Voraussetzungen der Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Ermittlung …

    Auf die Höhe des der Klägerin tatsächlich erwachsenen Schadens kommt es nicht an, denn nach dem Lastenausgleichsgesetz wird kein voller Ausgleich für alle durch den Krieg entstandenen Schäden gewährt (Entscheidung vom 25. Mai 1959 - BVerwG III B 7.59 - und vom 14. Dezember 1959 - BVerwG III B 289.58 -).
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