Rechtsprechung
| BFH, 10.04.2002 - III B 73/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
EStG § 4 Abs. 5; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Zulassungsgrund - Divergenz - Gewinnerzielungsabsicht - Kauf gebrauchter Schiffe - Freie Beweiswürdigung - Verwendungseigenverbrauch - Verfahrensmangel - Vercharterung - Rechtliches Gehör
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Liebhaberei - Vercharterung von Booten; Divergenz; Verfahrensmangel
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BFH, 30.08.2001 - IV B 79/01
Darlegung der Revisionszulassungsgründe
Auszug aus BFH, 10.04.2002 - III B 73/01
Dieser Zulassungsgrund ist gegeben, wenn das finanzgerichtliche Urteil von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) abweicht oder die Rechtsprechung der Finanzgerichte (FG) zu einer Rechtsfrage uneinheitlich ist (BFH-Beschluss vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837).Ob die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BFH auch dann erfordert, wenn die Vorinstanz revisibles Recht fehlerhaft ausgelegt hat und der unterlaufene Fehler erheblich und geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu schädigen (…z.B. BTDrucks 14/4061, S. 6, 9; BFH-Beschlüsse in BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837, …und vom 27. September 2001 XI B 25/01, BFH/NV 2002, 213), kann der Senat unentschieden lassen.
- BFH, 28.08.1987 - III R 273/83
Abgrenzung zwischen Erzielung gewerblicher Einkünfte und Liebhaberei bei …
Auszug aus BFH, 10.04.2002 - III B 73/01
Die vom FA benannten BFH-Urteile vom 28. August 1987 III R 273/83 (BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10) und vom 11. April 1990 I R 22/88 (…BFH/NV 1990, 768) besagen nicht, dass eine Gewinnerzielungsabsicht bei der Vercharterung von Booten immer dann zu verneinen ist, wenn der Betrieb nach objektiver Beurteilung nachhaltig keinen Gewinn erzielen kann.Vielmehr müssen auch nach diesen Entscheidungen Beweisanzeichen dazukommen, die den Schluss rechtfertigen, dass der Steuerpflichtige die Verlust bringende Tätigkeit aus Gründen ausübt, die dem Bereich der Lebensführung zuzuordnen sind (BFH in BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10).
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus BFH, 10.04.2002 - III B 73/01
Das FG ist bei seiner Entscheidung von den in ständiger Rechtsprechung des BFH entwickelten Grundsätzen ausgegangen, nach der eine Gewinnerzielungsabsicht eine innere Tatsache ist, auf deren Vorliegen anhand objektiver Umstände geschlossen werden muss, wobei hierfür alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind (vgl. Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 765 ff.; BFH-Urteil vom 24. August 2000 IV R 46/99, BFHE 192, 542, BStBl II 2000, 674).
- BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83
Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und …
Auszug aus BFH, 10.04.2002 - III B 73/01
Auch wenn anhand von objektiven Umständen auf eine Gewinnerzielungsabsicht rückgeschlossen werden muss, handelt es sich dennoch um ein subjektives Tatbestandsmerkmal, so dass eine Gewinnerzielungsabsicht auch dann gegeben sein kann, wenn ein Betrieb aus Sicht eines objektiven, sachkundigen Beobachters nach seiner Wesensart oder der Art seiner Betriebsführung keinen Totalgewinn erzielen kann (BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289). - BFH, 24.08.2000 - IV R 46/99
Gewinnerzielungsabsicht bei einem landwirtschaftlichen Generationenbetrieb
Auszug aus BFH, 10.04.2002 - III B 73/01
Das FG ist bei seiner Entscheidung von den in ständiger Rechtsprechung des BFH entwickelten Grundsätzen ausgegangen, nach der eine Gewinnerzielungsabsicht eine innere Tatsache ist, auf deren Vorliegen anhand objektiver Umstände geschlossen werden muss, wobei hierfür alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind (vgl. Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 765 ff.; BFH-Urteil vom 24. August 2000 IV R 46/99, BFHE 192, 542, BStBl II 2000, 674). - BFH, 27.09.2001 - XI B 25/01
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit - Rechtsanwalt - Einkommensteuer - …
Auszug aus BFH, 10.04.2002 - III B 73/01
Ob die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BFH auch dann erfordert, wenn die Vorinstanz revisibles Recht fehlerhaft ausgelegt hat und der unterlaufene Fehler erheblich und geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu schädigen (…z.B. BTDrucks 14/4061, S. 6, 9; BFH-Beschlüsse in BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837, und vom 27. September 2001 XI B 25/01, BFH/NV 2002, 213), kann der Senat unentschieden lassen. - BFH, 11.04.1990 - I R 22/88
Vercharterung eines Segelbootes ohne Gewinnerzielungsabsicht im Fall der …
Auszug aus BFH, 10.04.2002 - III B 73/01
Die vom FA benannten BFH-Urteile vom 28. August 1987 III R 273/83 (BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10) und vom 11. April 1990 I R 22/88 (BFH/NV 1990, 768) besagen nicht, dass eine Gewinnerzielungsabsicht bei der Vercharterung von Booten immer dann zu verneinen ist, wenn der Betrieb nach objektiver Beurteilung nachhaltig keinen Gewinn erzielen kann.
- FG Baden-Württemberg, 25.05.2004 - 10 K 31/02
Vercharterung von Segelyachten als Liebhaberei
Es muss aus objektiven Umständen auf das Vorliegen oder Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht geschlossen werden, wobei die Besonderheiten der jeweils zu würdigenden Verhältnisse des Einzelfalls zu berücksichtigen sind (…ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteil v. 6. Oktober 2003 X B 22/02 - n.v. - Urteil v. 15. Mai 2002 X B 169/01, BFH/NV 2002, 1428;… Urteil v. 14. April 2000 X B 118/99, BFH/NV 2000, 1333; Urteil v. 10. April 2002 III B 73/01, BFH/NV 2002, 1025; Urteil v. 12. September 2002 IV R 60/01, BFHE 200, 284, BStBl II 2003, 85;… Urteil v. 2. Juni 1999 X R 149/95, BFH/NV 2000, 23; Urteil vom 25. Juni 1996 VIII R 28/94, BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202, m.w.N.; Urteil vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751).
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