Rechtsprechung
| BFH, 20.01.2003 - III B 73/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
InvZulG 1999 § 5; ; InvZulG 1999 § 5a; ; InvZulG 1999 § 10 Abs. 6; ; InvZulG 1996 § 6 Abs. 1; ; InvZulG 1996 § 6 Abs. 2; ; FGO § ... 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 1 Finanzgerichtsordnung (FGO) - Anforderungen an Beschwerdebegründung - Für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche bestimmte Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit im allgemeinen Interesse an der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InvZul; Auslegung zulagenrechtlicher Begünstigungstatbestände
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (11)
- BFH, 09.12.1999 - III R 74/97
Wirtschaftliches Eigentum bei Kfz-Leasing
Auszug aus BFH, 20.01.2003 - III B 73/02
Vielmehr stehen beide Regelungsbereiche verfahrensrechtlich selbständig nebeneinander, so dass die für die Gewährung der Investitionszulage erforderlichen Voraussetzungen in diesem eigenständigen Verfahren auch unabhängig von der ertragsteuerlichen Behandlung zu ermitteln und zu würdigen sind (vgl. BFH-Urteil vom 9. Dezember 1999 III R 74/97, BFHE 191, 125, BStBl II 2001, 311, unter II. 2. c der Gründe; bestätigt durch BFH-Urteil vom 7. Dezember 2000 III R 35/98, BFHE 194, 294, BStBl II 2001, 316, unter II. 3. der Gründe). - BFH, 07.12.2000 - III R 35/98
Doppelstöckige Personengesellschaft: Sonderbetriebsvermögen
Auszug aus BFH, 20.01.2003 - III B 73/02
Vielmehr stehen beide Regelungsbereiche verfahrensrechtlich selbständig nebeneinander, so dass die für die Gewährung der Investitionszulage erforderlichen Voraussetzungen in diesem eigenständigen Verfahren auch unabhängig von der ertragsteuerlichen Behandlung zu ermitteln und zu würdigen sind (vgl. BFH-Urteil vom 9. Dezember 1999 III R 74/97, BFHE 191, 125, BStBl II 2001, 311, unter II. 2. c der Gründe; bestätigt durch BFH-Urteil vom 7. Dezember 2000 III R 35/98, BFHE 194, 294, BStBl II 2001, 316, unter II. 3. der Gründe). - BFH, 14.09.1999 - III R 78/97
Wiedereinsetzung für Investitionszulagenantrag
Auszug aus BFH, 20.01.2003 - III B 73/02
c) Der Senat hat darüber hinaus entschieden, dass unter Berücksichtigung der Gesamtumstände nach Treu und Glauben eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Antragsfrist zu gewähren sein könne, wenn z.B. bei Unklarheiten über die Anspruchsberechtigung als Mitunternehmerschaft oder als Einzelunternehmer die Antragsfrist für die Antragstellung bei dem örtlich zuständigen FA deswegen versäumt wurde, weil das unzuständige FA aufgrund einer nachhaltigen Verwaltungspraxis sowie weiterer besonderer Umstände einen Vertrauenstatbestand geschaffen habe, der es ausnahmsweise verbiete, dem Anspruchsberechtigten bzw. seinem Berater ein Verschulden hinsichtlich des nicht fristgerechten Eingangs eines Zulagenantrags anzulasten (vgl. BFH-Urteil vom 14. September 1999 III R 78/97, BFHE 189, 273, BStBl II 2000, 37, unter II. 2. der Gründe, m.Anm. o.V. in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2000, 86).
- BFH, 27.08.1998 - III R 47/95
Zuständiges Finanzamt für Investitionszulagen-Antrag
Auszug aus BFH, 20.01.2003 - III B 73/02
Zur Frage der erstmaligen Verkennung der örtlichen Zuständigkeit des FA und der regelmäßig nicht in Betracht kommenden Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Antragsfrist hat der Senat im BFH-Urteil vom 27. August 1998 III R 47/95 (BFHE 187, 134, BStBl II 1999, 65), ferner im Urteil vom 27. August 1998 III R 15/96 (…BFH/NV 1999, 368, 369) ausführlich Stellung genommen. - BFH, 17.10.2001 - III B 97/01
Beschwerde - Darlegungserfordernis - Zulassungsgrund - Begründung - Gewerbesteuer …
Auszug aus BFH, 20.01.2003 - III B 73/02
Ebenso wenig wird ein Zulassungsgrund durch die Begründung dargetan, das Finanzgericht (FG) habe im konkreten Fall das Recht unzutreffend angewendet (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Oktober 2001 III B 97/01, BFH/NV 2002, 366;… vom 29. Mai 2000 III B 11/00, BFH/NV 2001, 209, jeweils m.w.N.). - BFH, 19.01.1990 - III R 115/84
Investitionszulage für Aufwendungen zum Erwerb eines Rohbaus als Teil der …
Auszug aus BFH, 20.01.2003 - III B 73/02
a) Der Senat hat indes bereits mehrfach entschieden, dass zwar bei der Auslegung der Begriffe zulagenrechtlicher Begünstigungstatbestände im Allgemeinen auf ertragsteuerliche Grundsätze zurückzugreifen sei, jedoch insbesondere der Zweck des jeweils anzuwendenden Fördergesetzes einer uneingeschränkten Übernahme einkommensteuerrechtlicher Grundsätze entgegenstehen könne (vgl. BFH-Urteil vom 19. Januar 1990 III R 115/84, BFHE 160, 352, BStBl II 1993, 136, unter 3. d, m.w.N.) und darüber hinaus bei der Gewährung der Investitionszulage keineswegs von der konkreten ertragsteuerlichen Behandlung durch den Anspruchsberechtigten auszugehen sei. - BFH, 03.02.2000 - III R 4/97
Atypisch stille Gesellschaft: Antrag auf Investitionszulage
Auszug aus BFH, 20.01.2003 - III B 73/02
Vielmehr hat der steuerlich beratene Kläger den Investitionszulagenantrag für 1996 ausweislich der vom FG beigezogenen Investitionszulagenakte --in der gleichen Weise wie für die Vorjahre-- eingereicht, in denen er unstreitig nur eine Einzelpraxis betrieben hat (vgl. zur Auslegung von Investitionszulagenanträgen BFH-Urteil vom 3. Februar 2000 III R 4/97, BFH/NV 2000, 888). - BFH, 27.08.1998 - III R 15/96
InvZul; gesonderte Feststellung i.S.v. § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b AO; …
Auszug aus BFH, 20.01.2003 - III B 73/02
Zur Frage der erstmaligen Verkennung der örtlichen Zuständigkeit des FA und der regelmäßig nicht in Betracht kommenden Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Antragsfrist hat der Senat im BFH-Urteil vom 27. August 1998 III R 47/95 (BFHE 187, 134, BStBl II 1999, 65), ferner im Urteil vom 27. August 1998 III R 15/96 (BFH/NV 1999, 368, 369) ausführlich Stellung genommen. - BFH, 29.05.2000 - III B 11/00
Auslaufendes Recht; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Auszug aus BFH, 20.01.2003 - III B 73/02
Ebenso wenig wird ein Zulassungsgrund durch die Begründung dargetan, das Finanzgericht (FG) habe im konkreten Fall das Recht unzutreffend angewendet (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Oktober 2001 III B 97/01, BFH/NV 2002, 366; vom 29. Mai 2000 III B 11/00, BFH/NV 2001, 209, jeweils m.w.N.). - BFH, 21.01.2000 - III B 84/99
InvZul; Divergenz; Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen bei auslaufendem Recht
Auszug aus BFH, 20.01.2003 - III B 73/02
Handelt es sich --wie im Streitfall-- um eine Frage des ausgelaufenen Rechts, so sind konkrete Ausführungen dazu erforderlich, inwieweit über den Einzelfall hinaus weiterhin ein Klärungsbedarf im Interesse der Allgemeinheit besteht, weil die Rechtsfrage noch für eine Vielzahl von Fällen entscheidungserheblich werden könne (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Januar 2000 III B 84/99, BFH/NV 2000, 1242, m.w.N.). - BFH, 28.10.1999 - III R 42/97
InvZul; Einspruchsberechtigung einer GbR; Praxisgemeinschaft von Ärzten
- BFH, 19.10.2006 - III R 73/05
Bauzeitzinsen als Bestandteil der Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage
Da die Bilanzierung für die zulagenrechtliche Abgrenzung der Herstellungskosten vom Erhaltungsaufwand nicht bindend ist (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Januar 2003 III B 73/02, BFH/NV 2003, 657, m.w.N.) und das FG wegen seines Rechtsstandpunktes hierzu keine tatsächlichen Feststellungen getroffen hat, wird die Sache an das FG zurückverwiesen. - BFH, 26.01.2006 - III R 5/04
Anspruch auf erhöhte Investitionszulage einer Personengesellschaft nur, wenn die …
Der Begriff des Betriebes ist im Investitionszulagenrecht --ebenso wie andere aus dem Einkommensteuerrecht übernommene Begriffe-- nach den für die Einkommensbesteuerung maßgebenden Grundsätzen auszulegen, soweit sich nicht aus dem InvZulG, seinem Zweck und seiner Entstehungsgeschichte etwas anderes entnehmen lässt (ständige Rechtsprechung, Senatsurteile vom 18. Mai 1999 III R 65/97, BFHE 188, 490, BStBl II 1999, 619, und vom 20. Oktober 2005 III R 24/04, nicht veröffentlicht, juris; Senatsbeschluss vom 20. Januar 2003 III B 73/02, BFH/NV 2003, 657;… a.A. Rosarius, Handbuch der Investitionsförderung, § 2 InvZulG 1999, Rdnr. 169, und Masuch in Bordewin/Brandt, § 2 InvZulG 1999 Rz. 62: Die Bestimmung ergebe sich aus § 2 des Gewerbesteuergesetzes --GewStG--, § 1 der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung bzw. einer analogen Übertragung auf land- und forstwirtschaftliche sowie selbständige Tätigkeiten). - BFH, 30.09.2003 - III R 5/00
Zulageberechtigung einer Praxisgemeinschaft von Ärzten
Zudem ist das FA bei der Entscheidung, ob eine Praxisgemeinschaft als Mitunternehmerschaft Anspruch auf Investitionszulage hat, nicht an deren ertragsteuerliche Behandlung als Mitunternehmerschaft im Rahmen einer einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung gebunden (Senatsbeschluss vom 20. Januar 2003 III B 73/02, BFH/NV 2003, 657;… offen gelassen im Senatsurteil in BFH/NV 2000, 747).
- BFH, 20.10.2005 - III R 18/04
InvZul für Modernisierung
Auch wenn der dem Einkommensteuerrecht entnommene Begriff der Herstellung (Fertigstellung) im Investitionszulagenrecht entsprechend den für die Einkommensbesteuerung maßgebenden Grundsätzen auszulegen ist, muss für die Gewährung der Investitionszulage nicht die konkrete ertragsteuerliche Behandlung zugrunde gelegt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Januar 2003 III B 73/02, BFH/NV 2003, 657). - BFH, 15.05.2007 - IX B 166/06
Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung
Abgesehen davon, dass die Voraussetzungen der Investitionszulage im dafür vorgesehenen eigenständigen Verfahren unabhängig von der ertragsteuerlichen Behandlung zu ermitteln und zu würdigen sind (BFH-Beschluss vom 20. Januar 2003 III B 73/02, BFH/NV 2003, 657, m.w.N.), hat jenes Verfahren im Übrigen für die hier streitige Anerkennung des Mietverhältnisses schon deshalb keine Bedeutung, weil das FG die Rechtswirksamkeit des entgeltlich abgeschlossenen Grundstücksübertragungsvertrags zwischen den Vertragsparteien nicht in Zweifel gezogen, sondern lediglich den anschließend abgeschlossenen Mietvertrag wegen bestimmter mietvertraglicher Regelungen nicht anerkannt hat. - FG Brandenburg, 27.10.2005 - 5 K 285/04
Bauzeitzinsen sind keine Aufwendungen für begünstigte Herstellungsarbeiten oder …
Ertragsteuer- und Investitionszulagenrecht stehen verfahrensrechtlich selbständig nebeneinander, so dass die für die Gewährung der Investitionszulage erforderlichen Voraussetzungen in diesem eigenständigen Verfahren unabhängig von der ertragsteuerlichen Behandlung zu ermitteln und zu würdigen sind (BFH, Beschluss vom 20.01.2003 - III B 73/02, BFH/NV 2003, 657 mwN). - FG Berlin, 25.02.2004 - 2 K 2297/01
Begünstigung nachträglicher Herstellungsarbeiten und Erhaltungsarbeiten an …
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