Rechtsprechung
| BVerwG, 12.01.1967 - III C 101.65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Schadensfeststellung an einem landwirtschaftlichem Vermögen - Voraussetzungen für eine Erbfolge im Sudetenland - Wirtschaftliches Eigentum im Falle von Vorerbschaft und Nacherbschaft - Irrevisibilität einer Beurteilung erbrechtlicher Vorgänge nach österreichischem Recht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 26.03.1965 - 13 III 63
- BVerwG, 12.01.1967 - III C 101.65
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 07.05.1958 - VI C 426.56
Auszug aus BVerwG, 12.01.1967 - III C 101.65
Die Nachprüfung dieser Rechtsauslegung und ihre Anwendung auf den vorliegenden Sachverhalt ist dem Revisionsgericht nach § 137 Abs. 1. VwGO versagt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. Mai 1958 - BVerwG VI C 426.56 - [Buchholz BVerwG 234, § 11 G 131 Nr. 4]). - BVerwG, 16.03.1965 - III C 87.64
Auszug aus BVerwG, 12.01.1967 - III C 101.65
Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings entschieden, daß eine Erbfolge im Vertreibungsgebiet auch angenommen werden kann, wenn infolge vertreibungsbedingter Umstände eine Einantwortung in den Nachlaß nicht mehr erfolgen konnte (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. März 1965 - BVerwG III C 87.64 -).
- BVerwG, 11.04.1969 - III B 154.68
Eigentumsübergang kraft Erbeinsetzung im Sudetenland nach österreichischem Recht …
Bestätigung von BVerwG III C 101.65 - Urteil vom 12. Januar 1967.Die allgemeinen Kriegsverhältnisse rechtfertigen jedoch, wie der Senat in seinem Urteil vom 12. Januar 1967 - BVerwG III C 101.65 - (ZLA 1967, 150) entschieden hat, das Absehen von dem Erfordernis der Einantwortung nicht.
- BVerwG, 29.07.1977 - 3 B 10.76
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - …
In einem künftigen Revisionsverfahren kann die mit der Beschwerde sinngemäß dargelegte Rechtsfrage, ob im Falle der Anordnung eines Vor- und Nachvermächtnisses hinsichtlich eines Grundstücks der Nachvermächtnisnehmer einen Anspruch auf Schadensfeststellung wegen des Verlustes dieses Wirtschaftsgutes in entsprechender Anwendung des § 229 Abs. 1 Satz 3 LAG in Verbindung mit § 17 Abs. 5 FG hat, über die das Verhältnis des Vermächtnisnehmers zum Erben betreffende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 12. Januar 1967 - BVerwG III C 101.65 - [Buchholz 427.3 § 229 Nr. 54], vom 22. November 1968 - BVerwG III C 70.67 - [Mtbl. - BVerwG, 04.10.1971 - III C 126.68
Anspruch auf eine höhere Bewertung des zur Schadensfeststellung angemeldeten …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entscheidet die für das Vertreibungsgebiet maßgebliche Rechtsordnung über die Rechtsnatur des verlorenen Wirtschaftsguts (Urteil vom 12. Januar 1967 - BVerwG III C 101.65 -).
- BVerwG, 16.05.1968 - III C 39.67
Vertreibungsschaden wegen Verlustes einer Beteiligung an einer brauberechtigten …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entscheidet die für das Vertreibungsgebiet maßgebliche Rechtsordnung über die Rechtsnatur des verlorenen Wirtschaftsguts (Urteil vom 12. Januar 1967 - BVerwG III C 101.65 -). - BVerwG, 16.09.1970 - V B 71.68
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verlust einer …
Nach der Rechtsprechung können zwar kriegsbedingte Gründe dazu führen, daß ein Rechtsverlust als nicht eingetreten gilt, sie können jedoch nicht zur Fiktion eines Rechtserwerbs führen, ohne daß eine besondere gesetzliche Vorschrift dies vorschreibt (Urteile vom 8. Dezember 1966 - BVerwG III C 124.65 - und vom 12. Januar 1967 - BVerwG III C 101.65 -). - BVerwG, 29.09.1967 - III CB 164.66
Schädigung des Eigentümers im Vertreibungsgebiet - Maßgebliches Recht für die …
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß sich die Berechtigung desjenigen, der behauptet, als Eigentümer unmittelbar Geschädigter zu sein, nach dem in dem betreffenden Vertreibungsgebiet geltenden Recht beurteilt, während es sich zum Unterschied von dem Nachweis juristischen Eigentums nach deutschem Recht richtet, ob ein Fall der Zurechnung kraft wirtschaftlichen Eigentums vorgelegen hat (Urteil vom 12. Januar 1967 - BVerwG III C 101.65 - [ZLA 1967, 150]). - BVerwG, 16.05.1968 - III C 34.67
Bewertung der Beteiligung an einer Brauberechtigten Bürgschaft - Beteiligung an …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entscheidet die für das Vertreibungsgebiet maßgebliche Rechtsordnung über die Rechtsnatur des verlorenen Wirtschaftsguts (Urteil vom 12. Januar 1967 - BVerwG III C 101.65 -). - VG Freiburg, 23.06.1971 - VS. VI 23/71
Geschädigteneigenschaft nach dem Lastenausgleichsgesetz; Bestimmung des …
Denn der Vorerbe (Vorvermächtnisnehmer) besitzt das der Nacherbschaft (dem Nachvermächtnis) unterliegende Vermögen nicht für den Nacherben (Nachvermächtnisnehmer), sondern aus eigenem Recht (so Kühne-Wolff, § 229 Anm. 10 b); BVerwG, Urt. v. 12.1.67, ZLA 67, 150 (151)).
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