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| BVerwG, 22.10.1957 - III B 92.56, III C 111.56 |
Zitiervorschläge
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1957 - III B 92.56, III C 111.56 (https://dejure.org/1957,1829)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 22.08.1962 - V C 6.62
Voraussetzungen der Rüge der ungenügenden Sachaufklärung - Grenzen der eigenen …
Unter diesen Umständen muß davon ausgegangen werden, daß das Landesverwaltungsgericht in Fragen, die Spezialgebiete betreffen und verwickelt sind, sein eigenes Sachverständnis überschätzt und unterlassen hat, durch das Gehör von Sachverständigen und Zeugen die Sache hinreichend aufzuklären (vgl. Urteile vom 28. Juni 1957 - BVerwG IV C 44.56 - [Buchholz BVerwG 427.3 § 254 LAG Nr. 32] und vom 22. Oktober 1957 - BVerwG III b 92.56 III C 111.56 - [DVBl. 1958, 654 = ZLA 1958, 90 = Buchholz BVerwG 427.3 § 254 LAG Nr. 33] sowie Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 3. Januar 1958 - Ss 434/57 - [NJW 1958, 881]). - BVerwG, 08.03.1962 - IV C 17.62
Begriff des Kriegssachschadens i.S.d. Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Abgrenzung …
Das Tatsachengericht darf sein eigenes Sachverständnis für die tatsächliche Beurteilung schwierig liegender Sachumstände nicht überschätzen (so in anderem ZusammenhangeUrteil vom 22. Oktober 1957 - BVerwG III B 92.56/III C 111.56 - abgedr. b. Buchholz unter 427.3 § 254 LAG Nr. 33).
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