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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.12.1963 - III C 121.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,2356
BVerwG, 19.12.1963 - III C 121.61 (https://dejure.org/1963,2356)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.1963 - III C 121.61 (https://dejure.org/1963,2356)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 1963 - III C 121.61 (https://dejure.org/1963,2356)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.09.1960 - III C 370.58

    Antrag auf Einreise in die Bundesrepublik bzw. Berlin (West) nach dem 31. …

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1963 - III C 121.61
    Hat nämlich - wie im Falle des Klägers - ein erst nach dem 31. Dezember 1952 gestellter Antrag eines Vertriebenen, ihm die Einreise in das Gebiet der Bundesrepublik oder nach Berlin (West) zu gewähren, hier zur ständigen Aufenthaltnahme geführt, so sind die Stichtagsvoraussetzungen des § 230 LAG jedenfalls dann erfüllt, wenn dieser - erfolgreiche - Antrag das letzte Glied einer vor dem Stichtag begonnenen und seither nicht freiwillig und endgültig unterbrochenen Kette von Einreisebemühungen gewesen ist (Urteil vom 23. September 1960 - BVerwG III C 370.58 -).

    Das Verstreichenlassen längerer Zeit zwischen dem Erhalt der Reisepapiere und der Ausreise in die Bundesrepublik ist dann unschädlich, wenn es nicht auf ein schuldhaftes Zögern des Geschädigten, den Aufenthalt im Bundesgebiet zu nehmen, zurückzuführen ist (Urteil vom 23. September 1960 - BVerwG III C 370.58 -).

  • BVerwG, 24.06.1959 - IV C 254.58
    Auszug aus BVerwG, 19.12.1963 - III C 121.61
    Nicht erforderlich ist es, daß der Kläger vor dem 31. Dezember 1952 ein förmliches Verfahren zur Erlangung der Einreisepapiere in Gang gebracht hat (Urteil vom 24. Juni 1959 - BVerwG IV C 254.58 -, Urteil vom 19. September 1960 - BVerwG III C 85.59 -).

    Dem Kläger kann es auch grundsätzlich nicht zum Nachteil gereichen, daß er in Österreich nicht die Verwirklichung der Einreisemöglichkeit und das Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 22. Februar 1955 (BGBl. I S. 65) in der Fassung des Dritten Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 19. August 1957 (BGBl. I S. 1251) abgewartet hat (Urteil vom 24. Juni 1959 - BVerwG IV C 254.58 -).

  • BVerwG, 19.09.1960 - III C 85.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1963 - III C 121.61
    Nicht erforderlich ist es, daß der Kläger vor dem 31. Dezember 1952 ein förmliches Verfahren zur Erlangung der Einreisepapiere in Gang gebracht hat (Urteil vom 24. Juni 1959 - BVerwG IV C 254.58 -, Urteil vom 19. September 1960 - BVerwG III C 85.59 -).
  • BVerwG, 21.12.1960 - IV C 298.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1963 - III C 121.61
    Dieses wird bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung - soweit es auf die Frage der unverzüglichen Ausreise in die Bundesrepublik ankommen sollte - zu beachten haben, daß eine Verzögerung der Ausreise solche Gründe nicht rechtfertigen könne, die lediglich der Vermeidung der typischen Folgen einer Vertreibung dienen sollten (vgl. auch Urteil vom 21. Dezember 1960 - BVerwG IV C 298.59 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 230 LAG Nr. 43]), daß andererseits aber wirtschaftliche Schwierigkeiten - in die der Geschädigte "unverschuldet" geraten ist - die Verzögerung unter besonderen Umständen entschuldigen können.
  • BVerwG, 28.09.1966 - III B 98.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …

    Bestätigung von BVerwG III C 324.59, BVerwG III C 121.61 und BVerwG III C 109.60.

    Demgegenüber hat der Senat in seinemUrteil vom 19. Dezember 1963 - BVerwG III C 121.61 - dahin erkannt, daß der Anwendung des § 230 Abs. 1 Satz 4 LAG nicht entgegenzustehen brauche, daß der Vertriebene von Dezember 1950 bis Oktober 1958 in Brasilien Aufenthalt genommen habe.

  • BVerwG, 09.10.1964 - IV C 133.64

    Rechtsmittel

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Bemühungen sogleich bei der richtigen Stelle und in der richtigen Form eingesetzt haben, sondern ob sie sich nach den damals bestehenden Umständen als zweckmäßig erwiesen und ob der Vertriebene seinen Willen, baldigstmöglich in die Bundesrepublik zu gelangen, nach Zeitpunkt und Intensität mehr oder weniger eindeutig bekundet und aufrechterhalten hatte (BVerwG III C 85.59 = BVerwGE 11, 121 und BVerwG IV C 404.57 = Buchholz, BVerwG 427.4, § 2 WAG Nr. 14 sowie BVerwG III C 121.61).
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