Rechtsprechung
| BVerwG, 01.04.1965 - III C 135.62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im lastenausgleichsrechtlichen Verfahren - Stillschweigende Entscheidung einer Verwaltungsbehörde über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 06.07.1962 - III LA 126/61
- BVerwG, 05.12.1962 - III C 135.62
- BVerwG, 01.04.1965 - III C 135.62
Papierfundstellen
- BVerwGE 21, 47
- MDR 1965, 602
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 16.01.1964 - VIII C 72.62
Zulässigkeit einer Anfechtungsklage gegen einen unanfechtbaren Verwaltungsakt …
Auszug aus BVerwG, 01.04.1965 - III C 135.62
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar anerkannt, daß Verwaltungsbehörden eine Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch stillschweigend - also ohne ausdrückliche Erklärung - treffen können; sei es z.B. durch einen Auflagenbeschluß zur Sache (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1960 - BVerwG IV C 368.59 - [RLA 1961, 94]) oder dadurch, daßüber die Beschwerde sachlich entschieden wird (vgl. Urteil vom 30. Mai 1960 - BVerwG IV C 182.59 - [NJW 1960, 1781]; Urteil vom 16. Januar 1964 - BVerwG VIII C 72.62 -). - BVerwG, 31.01.1963 - III C 7.61
Gewährung von Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - …
Auszug aus BVerwG, 01.04.1965 - III C 135.62
Zutreffend ist diese Rechtsauffassung insoweit, als der Beschwerdeausschuß die Beschwerde nicht mehr wegen Versäumung der Beschwerdefrist hätte verwerfen dürfen, wenn er vorher bereits Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist gewährt haben sollte (vgl. BVerwGE 15, 259 ff. [BVerwG 31.01.1963 - BVerwG III C 7.61]). - BVerwG, 21.10.1960 - IV C 368.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 01.04.1965 - III C 135.62
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar anerkannt, daß Verwaltungsbehörden eine Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch stillschweigend - also ohne ausdrückliche Erklärung - treffen können; sei es z.B. durch einen Auflagenbeschluß zur Sache (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1960 - BVerwG IV C 368.59 - [RLA 1961, 94]) oder dadurch, daßüber die Beschwerde sachlich entschieden wird (vgl. Urteil vom 30. Mai 1960 - BVerwG IV C 182.59 - [NJW 1960, 1781]; Urteil vom 16. Januar 1964 - BVerwG VIII C 72.62 -). - BVerwG, 07.04.1964 - III C 40.62
Feststellung von Betriebsvermögensschäden - Ordnungsgemäße Zustellung im Wege der …
Auszug aus BVerwG, 01.04.1965 - III C 135.62
Bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung wird es zu berücksichtigen haben, daß für den vorliegenden Fall trotz der durch das Sechzehnte Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 23. Mai 1963 (BGBl. I S. 360) vorgenommenen Neufassung des § 341 LAG nach wie vor diese Vorschrift in ihrer ursprünglichen Fassung anzuwenden ist (vgl. Urteil vom 7. April 1964 - BVerwG III C 40.62 -). - BVerwG, 30.05.1960 - IV C 182.59
Berechnung einer Unterhaltshilfe und Kriegsentschädigungsrente unter …
Auszug aus BVerwG, 01.04.1965 - III C 135.62
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar anerkannt, daß Verwaltungsbehörden eine Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch stillschweigend - also ohne ausdrückliche Erklärung - treffen können; sei es z.B. durch einen Auflagenbeschluß zur Sache (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1960 - BVerwG IV C 368.59 - [RLA 1961, 94]) oder dadurch, daßüber die Beschwerde sachlich entschieden wird (vgl. Urteil vom 30. Mai 1960 - BVerwG IV C 182.59 - [NJW 1960, 1781]; Urteil vom 16. Januar 1964 - BVerwG VIII C 72.62 -).
- BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79
Frage nach der Zulässigkeit einer bedingten Rechtsmitteleinlegung - …
Die vom Berufungsgericht mit der Fundstelle in Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 42 angeführte Entscheidung bezieht sich auf das Verwaltungsverfahren, wie der in BVerwGE 21, 47 [BVerwG 01.04.1965 - III C 135/62] in Übereinstimmung mit dem Originaltext abgedruckte Leitsatz und die (auch bei Buchholz abgedruckten) Entscheidungsgründe ergeben. - OVG Thüringen, 01.09.2009 - 2 EO 383/08
Recht der Landesbeamten; Entlassung eines Polizeivollzugsbeamten auf Probe wegen …
Zwar können die dem Beamten vorgehaltenen Sachverhalte sowohl disziplinarrechtlich von Bedeutung sein, sie können aber auch unabhängig davon die in der Probezeit erwiesene Nichteignung des Beamten belegen (vgl. zum Verhältnis der Entlassungsgründe: BVerwG, Urteil vom 1. April 1965 - III C 135.62 - BVerwGE 21, 47/55 …und Beschluss vom 18. Juli 1984 - 2 B 89.83 - a. a. O.;… Zängl in: GKÖD, Band 1, Teil 2a, Lieferung 2/02, K § 31 Rz. 52 ff.). - BVerwG, 21.08.1978 - 5 ER 216.78
Rechtsmittel
Der Verwaltungsgerichtshof hat dies angenommen und sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. April 1965 (BVerwG 3 C 135.62) berufen.Das ergibt auch der in BVerwGE 21, 47 [BVerwG 01.04.1965 - III C 135/62] den Gründen vorangestellte - amtliche - Leitsatz.
- BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 63.70
Fristvorschriften im Hinblick auf einen Zurückstellungsantrag vom Wehrdienst - …
Eine stillschweigende Wiedereinsetzung durch Verwaltungsbehörden ist vom Bundesverwaltungsgericht für verschiedene Rechtsgebiete zwar wiederholt als grundsätzlich zulässig und wirksam angesehen worden (vgl. BVerwGE 21, 47). - BVerwG, 28.11.1973 - VIII C 71.73
Anspruch auf Zurückstellung vom Wehrdienst wegen der Pflegebedürftigkeit eines …
Selbst dann, wenn eine stillschweigende Wiedereinsetzung durch die Verwaltungsbehörden (vgl. BVerwGE 21, 47) auch für das Wehrpflichtrecht allgemein und besonders auch im vorliegenden Zusammenhang an sich als zulässig und wirksam angesehen werden könnte, so setzt doch nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts auch die stillschweigende Wiedereinsetzung eine Entscheidung der zuständigen Behörde voraus, aus welcher der Schluß gezogen werden kann, daß hinsichtlich der versäumten Frist Nachsicht gewährt worden sei.
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| BVerwG, 05.12.1962 - III C 135.62 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Armenrecht
Verfahrensgang
- VG Bremen, 06.07.1962 - III LA 126/61
- BVerwG, 05.12.1962 - III C 135.62
- BVerwG, 01.04.1965 - III C 135.62
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